Planung und Bau inkl. Wartung/Inspektion für bestimmte Gewerke für den Neubau eines Gebäudes für die Fakultät Psychologie Referenznummer der Bekanntmachung: 080-2021-004 eP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bau inkl. Wartung/Inspektion für bestimmte Gewerke für den Neubau eines Gebäudes für die Fakultät Psychologie
Die FernUniversität in Hagen hat die Vergabe zur Planung und Bau inkl. Wartung/Inspektion für bestimmte Gewerke für den Neubau eines Gebäudes zur Unterbringung der Fakultät Psychologie auf dem Campus der FernUniversität in Hagen vergeben.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße / Ecke Feithstraße 58097 Hagen
Mit dem Neubau des Fakultätsgebäudes Psychologie werden die bislang über den gesamten Campus der FernUniversität Hagen verteilten Flächen der Fakultät für Psychologie zusammengefasst. Der Leistungsumfang erfasst die umfassende Planung, bauvorbereitende Maßnahmen, den Neubau unter Berücksichtigung des Raum-Funktionsprogramms, die Erstellung der Frei-Außenanlagen sowie Zuwegungen und eine Zertifizierung nach BNB-Standard "Silber". Neben den Planungs- und Bauleistungen soll zudem die Wartung/Inspektion für definierte Bauteile (Dach/Fassade und technische Anlagen/Gewerke) für eine verlängerte Verjährungsfrist der Mängelansprüche (Dach/Fassade 10 Jahre, technische Anlagen/Gewerke 5 Jahre) nach Abnahme auf den Auftragnehmer übertragen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTD080
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.