Elektronisches Schließsystem Referenznummer der Bekanntmachung: Z4 Schließsystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronisches Schließsystem
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) schreibt die Lieferung und Montage eines elektronischen Schließsystems einschließlich aller notwendigen Systemkomponenten, eines dv-gestützten Verwaltungssystems für die Bestandsverwaltung und Codierung von Schließzylindern und Schließmedien (nachfolgend „System“ genannt) sowie die Demontage und optional die Entsorgung der Altanlage aus.
Bergisch Gladbach
Die BASt ist eine technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung des Straßenwesens zu fördern und hierfür dem BMVI für anstehende verkehrspolitische Fragestellungen auf dem Gebiet des Straßenwesens wissenschaftlich gesicherte Entscheidungshilfen zur Verfügung zu stellen.
Der Standort (Liegenschaft) der BASt befindet sich auf der Brüderstraße 53 in Bergisch Gladbach. Das Gesamtareal umfasst ca. 20 ha Grundfläche, auf dem sich ein fünfzeiliger, mehrstöckiger Büro- und Labortrakt sowie drei Hallenkomplexe mit insgesamt 10 Versuchshallen und die Heizzentrale befinden. Die bestehende Generalhauptschlüsselanlage umfasst heute ca. 1.560 Schließzylinder (gem. Bestandserhebung aus 2016) in unterschiedlicher Ausprägung und mit unterschiedlichen organisatorischen und technischen Sicherheitsanforderungen.
Die nachfolgenden Erläuterungen beschreiben die Anforderungen an das zu beschaffende System.
Art der elektronischen Schließung
Für die elektronische Schließung sollen elektronische Zylinder und elektronische Beschläge zum Einsatz kommen. Im Büro- und Laborbereich sowie in den Nebenräumen der Versuchshallen sind überwiegend elektronische Beschläge in unterschiedlichen Bauformen für Glastüren, Holztüren und Metalltüren vorgesehen, an den Außentüren, in den Technikbereichen sowie ausgewählten Sicherheitsbereichen sollen elektronische Schließzylinder eingesetzt werden.
Die in den Glastüren vorhandenen Beschlagsgrundplatten müssen erhalten bleiben und die dafür vorzusehenden Beschläge dürfen die Grundplatten nicht überragen. Die Beschläge sind ohne zusätzliche Bohrungen zu montieren, insbesondere um die Funktionalität von Brandschutztüren zu gewährleisten.
Art der Berechtigungsprogrammierung
Über die Berechtigungsprogrammierung wird festgelegt, in welcher Art die Information „Welcher Transponder ist an welcher Türe schließberechtigt" im System bekannt gemacht wird. Da der Aufbau eines Funknetzwerkes im bestehenden Gebäudebetrieb als nicht wirtschaftlich darstellbar gilt, wird die Variante eines Validations- und Berechtigungsnetzwerks, basierend auf Buchungsterminals, gefordert.
Die an definierten Stellen innerhalb und außerhalb der Gebäudestruktur zu platzierenden Terminals sind im ONLINE Betrieb mit der Datenbank der Systemsoftware zu verbinden.
Die Nutzer erhalten an diesen Terminals sowohl die tagesaktuellen Berechtigungen als auch einen vorher definierten Gültigkeitszeitraum (Validation), der regelmäßig erneuert werden muss.
Im Falle des Verlustes der Verbindung zur Datenbank muss die Validation (Erneuerung des Gültigkeitszeitraums) weiterhin gewährleistet sein.
Aufwendungen im laufenden Betrieb / Transpondertechnik
Die Verifikation erfolgt an den elektronischen Schließungen durch Transponder.
Passiv Zum Öffnen und Schließen der Türen muss ein passiver Transponder ohne separate Auslösung (Taster etc.) direkt an die Schließung gehalten werden. Die Schließung erkennt den Transponder selbstständig und quittiert dies z.B. mit einem Lichtsignal. Der Transponder sendet also (in Reichweite eines RF-Feldes) selbstständig und für den Nutzer unbemerkt ein Transpondersignal aus.
Aktiv Das aktvieren der Schließungen zum Öffnen und Schließen der Türen kann bei einem Aktivtransponder aus einer Entfernung von ca. 15 - 30 cm erfolgen. Hierzu wird ein Taster / Druckknopf aktiviert, der das Sendesignal des Transponders für eine kurze Zeit auslöst. Das Sendesignal schaltet nach Ablauf der Aktivierung selbstständig ab. Bei einem Schließsystem mit aktiver Transpondertechnik befinden sich die Transponder als auch die elektronischen Zylinder und Beschläge in einem Ruhemodus und werden nur bei aktivierter Kommunikation aufgeweckt. Das manuelle aktivieren der Kommunikation stellt also eine gewünschte und keine automatische Funktion dar. Durch den Einsatz dieser Technik können bis zu 350.000 Öffnungen und Schließungen realisiert werden. Dies entspricht einer Lebensdauer pro Batteriesatz von ca. 5 - 6 Jahren.
Da die Hersteller von Passiv-Systemen im Durchschnitt eine theoretische Batteriestandzeit von nur 40.000 bis 100.000 Zyklen und einen Batteriewechselzyklus, der deutlich unterhalb eines Aktiv-Systems liegt, angeben, wurde der daraus entstehende Personalaufwand geschätzt. Aufgrund von limitierten Personalkapazitäten im Bereich der Administration des Systems muss also dieses mit maximal möglicher Batteriestandzeit zum Einsatz kommen. Dies erfüllt aus Sicht der AG ausschließlich ein System mit aktiver Transpondertechnik.
Sicherheit und Datenschutz
Aufgrund der Vorhaltung und Bearbeitung personenbezogener Daten werden hohe Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Zudem werden auf dem gesamten Areal der Bundesanstalt für Straßenwesen in vielen Bereichen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wahrgenommen als auch Forschungsergebnisse gelagert, so dass Zutrittsberechtigungen einzuschränken und auch kurzfristig zu ändern sind. Weiterhin sind einige Bereiche inhaltlich wie räumlich akkreditiert bzw. zertifiziert und unterliegen ebenfalls einer besonderen Zutrittskontrolle.
Aufgrund der Systemtechnik eines aktiven Transponders ist dieser ausschließlich im Moment der Aktivierung zur Kommunikation mit den Schließungen bereit. Ohne bewusste Aktivierung sendet der aktive Transponder kein Signal. Dies entspricht aus Sicht des AG dem aktuell maximal möglichen Datenschutz.
Schutz gegen Vandalismus
Die Bundesanstalt für Straßenwesen befindet sich auf einem in weiten Teilen öffentlich zugängigen Gelände. Aus diesem Grund wird der Ausbildung der Gerätetechnik an der Außenhaut der Gebäude große Bedeutung beigemessen.
Bei aktiver Transpondertechnik liegt die Auswerteelektronik auf der geschützten Seite, also im Innenbereich des Gebäudes. Dies ist auf Grund der hohen Reichweite des Sendesignals möglich. Die innenliegende Elektronik des aktiven Systems weist dadurch einen höheren Schutz gegen Vandalismus und Manipulation auf.
Systemservice sowie Rahmenvereinbarung für Nachbestellungen
Zusätzlich soll die Funktionsfähigkeit des Systems erhalten bleiben. Dazu soll insbesondere:
bei Störungen die Betriebsbereitschaft wiederhergestellt werden.
die Systemsoftware stets den aktuellsten Programmständen des Herstellers entsprechen.
im ersten Jahr eine Hotline zur Verfügung gestellt werden.
der Austausch (De-/Montage) von Systemkomponenten sowie dessen Nachbestellbarkeit grundsätzlich gewährleistet sein.
Näheres wird in einem EVB-IT Servicevertrag einschließlich einer Rahmenvereinbarung für Nachbestellungen geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektronisches Schließsystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 50676 Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: BonnBonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BASt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BASt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BASt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BASt geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BASt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Die BASt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bast.de