Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: EU_OV_VgV_44.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2026
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 100 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.
Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
42929 Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 100 Fahrzeugen (z.Zt. 25 PKW sowie 70 LKW bzw. Nutzfahrzeuge) und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.
Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2022 und endet am 28.02.2026.
Da die Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge auch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes umfasst, muss zur Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen die Betankung innerhalb eines Umkreises von 3 Kilometer zur Feuer- und Rettungswache, Vorm Eickerberg 2a, 42929 Wermelskirchen erfolgen. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4, 42929 Wermelskirchen.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
• räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
• das Anfahren von Sonderfahrzeugen der Feuerwehr (wie z.B. Drehleiterwagen) sowie von Winterdienstfahrzeugen (einschließlich eines Räumschildes mit einer Breite von bis zu 3,3 m) muss ohne aufwendigem Rangieren problemlos möglich sein;
• die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:
• unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu verstehen;
• unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Super (ROZ95) auch Super-
Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.
Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:
• ca. 80.000 bis 100.000 Liter Diesel • ca. 7.000 bis 9.000 Liter Super Die einzelnen Abnahmemengen sind ca. Mengen. Es sind auch Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich. Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen. Eine Überschreitung der Mengen ist bis zu einer Höchstabnahmemenge von 400.000 Liter Diesel und 36.000 Liter Super zulässig.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.
Bei der Bewertung der Angebote wird nicht ausschließlich der Preis, sondern auch die zurückzulegende Wegstrecke vom Standort des Städtischen Betriebshofes zur jeweiligen Tankstelle berücksichtigt. Dabei wird jeder Kilometer Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) mit einem fiktiven Betrag von 1,00 € einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten zugrunde gelegt. Es wird von ca. 1.400 Tankvorgängen pro Jahr ausgegangen. Diese finden bei der Berechnung des wirtschaftlichsten Angebotes Berücksichtigung.
Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E94655548“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 14.12.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]