Einsammeln & Entsorgen öl- & fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle im Hamburger Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammeln & Entsorgen öl- & fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle im Hamburger Hafen
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrags über das Einsammeln und Entsorgen öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle die in der Binnenschifffahrt im Hamburger Hafen anfallen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beim Betrieb von Binnenschiffen und motorgetriebenen schwimmenden Geräten fällt öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfall an. Das Übereinkommen schreibt in Artikel 4 des CDNI vor, dass in jedem Vertragsstaat Einrichtungen zur Annahme der im Übereinkommen genannten Abfälle (Bilgenwasser, Altöl, Altfett, Putzlappen, Filter und Leergebinde) zu schaffen sind. Für Binnenschiffe hat der BEV Entsorgungsmöglichkeiten nach Teil A des CDNI zu schaffen.Der Bilgenentwässerungsverband (BEV) ist in Deutschland per Staatsvertrag mit der Organisation und Finanzierung der Bilgenentölung betraut worden Der Verband erledigt die Entsorgungsaufgabe durch Beauftragung von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben. Die vom BEV in Auftrag gegebenen Leistungen müssen bedarfsgerecht und in ihrer Gesamtheit wirtschaftlich sein. In diesem Sinne hat der BEV beschlossen, das von ihm organisierte Netz von An-nahmestellen in einem Teilbereich ab 2022 gegenüber dem seit 2011 praktizierten Vorgehen umzustrukturieren. Für den Bereich der nordwestdeutschen Wasserstraßen werden die Leistungen der Bilgenentölung daher neu ausgeschrieben. Die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle hat nach den jeweils geltenden regionalen und überregionalen Vorschriften in der bezeichneten Region durch ein Bilgenentölungsboot des Entsorgers auf Anforderung durch die zu entsorgenden Binnenschiffe zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.