3. BA Wiehlaue_Neubau_Brücke und Treppenanlage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiehl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51674
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. BA Wiehlaue_Neubau_Brücke und Treppenanlage
1 St. Fahrrad- und Fußgängerbrücke als Fachwerk-Stahlkonstruktion, Ausführungsklasse “EXC 3“ nach DIN EN 1090-2, gesamt LxB = ca. 23.230 x 4.011 mm, feuerverzinkt, Strebenfachwerk zusätzlich pulverbeschichtet, GFK-Brückenbelag, Elastomer-Brückenlager, Geländer, Edelstahlhandläufe mit integrierter Beleuchtung, Werkplanung, Bauwerksbuch, Ausführung der Widerlager bauseits.
1 St. Treppen-Stahlkonstruktion an vorh. Straßenbrücke, Ausführungsklasse “EXC 3“ nach DIN EN 1090-2, Breite Antritt: ca. 2.300 mm, Breite Austritt: ca. 5.070 mm, Länge Draufsicht ca. 10.920 mm, Höhendifferenz: ca. 4.320 mm, feuerverzinkt, Stufen und Podeste Blechprofilroste, Brüstungen mit pulverbeschichteten Aluminium- sowie Edelstahlblechen bekleidet, Edelstahlhandläufe mit integrierter Beleuchtung, Werkplanung, Bauwerksbuch, Ausführung der Fundamente bauseits.
3. BA Wiehlaue_Neubau_Brücke und Treppenanlage
Wiehl
1 St. Fahrrad- und Fußgängerbrücke als Fachwerk-Stahlkonstruktion, Ausführungsklasse “EXC 3“ nach DIN EN 1090-2, gesamt LxB = ca. 23.230 x 4.011 mm, feuerverzinkt, Strebenfachwerk zusätzlich pulverbeschichtet, GFK-Brückenbelag, Elastomer-Brückenlager, Geländer, Edelstahlhandläufe mit integrierter Beleuchtung, Werkplanung, Bauwerksbuch, Ausführung der Widerlager bauseits.
3. BA Wiehlaue_Neubau_Brücke und Treppenanlage
Wiehl
1 St. Treppen-Stahlkonstruktion an vorh. Straßenbrücke, Ausführungsklasse “EXC 3“ nach DIN EN 1090-2, Breite Antritt: ca. 2.300 mm, Breite Austritt: ca. 5.070 mm, Länge Draufsicht ca. 10.920 mm, Höhendifferenz: ca. 4.320 mm, feuerverzinkt, Stufen und Podeste Blechprofilroste, Brüstungen mit pulverbeschichteten Aluminium- sowie Edelstahlblechen bekleidet, Edelstahlhandläufe mit integrierter Beleuchtung, Werkplanung, Bauwerksbuch, Ausführung der Fundamente bauseits.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachweisen, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§6a EU VOB/A)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Stadt Wiehl,
Neubau, 2. Obergeschoss, Zimmer 301 Bahnhofstr. 1,
51674 Wiehl
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland