Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Technische Wärmedämmung Referenznummer der Bekanntmachung: 611 2021 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Technische Wärmedämmung
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung mit nebenstehender Technikzentrale. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Die nichttragenden Innenwände werden in Trockenbauweise erstellt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung mit nebenstehender Technikzentrale. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Die nichttragenden Innenwände werden in Trockenbauweise erstellt.BRI: 30.644,28 m³BGF: 6.732,01 m²Hauptpositionen:1.750 m Dämmung von Trinkwasserleitungen1.400 m Dämmung von Heizungsleitungen180 m Dämmung von Kälteleitungen650 m Dämmung von Wickelfalzrohr2.000 m² Dämmung von Lüftungskanälen100 St R90 RohrschottungAusführungszeitraum: 21.03.2022 bis 28.10.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38446
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.