Lieferung von Luftreinigern für Schulen der Stadt Porta Westfalica Referenznummer der Bekanntmachung: 034 2022 PW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Luftreinigern für Schulen der Stadt Porta Westfalica
Lieferung von Luftreinigern für Schulen der Stadt Porta Westfalica
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Porta Westfalica beabsichtigt die Anschaffung von 78 Luftreinigern an Schulen. Die zu liefernden Luftreiniger sind an 11 Schulstandorten im Umkreis von ca. 15 km auszuliefern. Die Lieferzeit der Luftreiniger darf max. 12 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung betragen. Die Inbetriebnahme und Einweisung der örtlichen Hausmeister ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Angabe, welche Teile des Auftrags, das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge vergibt. (Bsp. Spedition und Inbetriebnahme und Einweisung)
Die Inbetriebnahme und Einweisung der Geräte muss in deutscher Sprache erfolgen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.