Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2
Rahmenvertrag des Landes Nordrhein Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die Lieferung von Antigen Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 für 56 Justizbehörden im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (Großraum Düsseldorf - Wuppertal - Krefeld - Mönchengladbach - Duisburg - Kleve).
Großraum Düsseldorf - Wuppertal - Krefeld - Mönchengladbach - Duisburg - Kleve
Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von nasalen Antigen Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien und deren Distribution für die 56 Justizbehörden im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (ohne Justizvollzugsanstalten). Die einzelnen Justizbehörden und deren Anschriften ergeben sich aus Anlage 1 der Leistungsbeschreibung.
Gefordert sind Antigen Selbsttests, die nach ca. 15 Minuten ablesbar sind. Die angebotenen Selbsttests müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
a) Sensitivität von mindestens 95 % bei sehr hoher Viruslast (im Bereich Cq kleiner/gleich 25 der Tabelle 1 "Vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests" - des Paul-Ehrlich-Instituts)
b) Sensitivität von mindestens 50 % bei hoher Viruslast (im Bereich Cq 25-30 der zu a) genannten Tabelle)
c) Spezifität von mindestens 99 %
d) Haltbarkeit: mindestens 1 Jahr ab Auslieferung
e) CE-Kennzeichnung im regulären Konformitätsbewertungsverfahren
f) Verpackungsgröße von max. 50 Stück, wobei die Bestandteile des Tests (insbesondere die dazugehörige Flüssigkeit) auseinzelbar sein müssen.
Die für die oben genannten Zwecke benötigten Selbsttests sind In-vitro-Diagnostika (IVD) zur Eigenanwendung. Der AN hat sicherzustellen, dass das angebotene Produkt während der gesamten Vertragslaufzeit verkehrsfähig im Sinne der
medizinproduktrechtlichen Vorgaben ist und alle Anforderungen, insbesondere zum erstmaligen Inverkehrbringen, erfüllt.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags ist zunächst bis zum Ablauf des 31.12.2022 begrenzt. Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch jeweils um 3 Monate bis zum Ablauf des 31.03.2023, bis zum Ablauf des 30.06.2023 und bis zum Ablauf des 30.09.2023, wenn nicht jeweils einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit der AG der jeweiligen Verlängerung schriftlich widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage 5 - "Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung" sowie "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (Formular 521 EU) sind mit dem Angebot einzureichen und enthalten Informationen zu:
1. Eigenerklärung zur Berufsausübung
- Name und Anschrift des Bieters
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte
Berufsausübung (nicht älter als 3 Monate)
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
Der Bieter erklärt, dass
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen des Bieters eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigung); § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigung) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangten Vermögenswerte)
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug)
e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug)
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (ausländische und internationale Bedienstete)
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder
j) §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels)
- das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich der Bieter zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschl. Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Der Bieter erklärt ferner, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter versichert außerdem, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter erklärt zudem, dass ihm bekannt ist, dass die Abgabe wissentlich falscher Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Anlage 5 "Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung" ist einzureichen und enthält über die o.g. geforderten Informationen hinaus folgende Angaben zu den Umsätzen:
Die Umsätze des Bieters in den Kalenderjahren 2020 und 2021 sind wie folgt anzugeben:
-Gesamtumsatz in EUR netto (sofern für 2021 noch nicht festgestellt, prognostiziert)
-Umsatz in EUR netto mit zum ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (sofern für 2021 noch nicht festgestellt, prognostiziert)
Der Bieter ist sich bewusst, dass die Abgabe wissentlich falscher Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Der Bieter hat zudem eine Ablichtung bzw. eine Bescheinigung des Versicherungsgebers über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorzulegen. Die Versicherungssumme muss pro Schadensfall mind. [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Siehe Anlage 6 - Es ist mindestens eine geeignete Referenz zu benennen, die zu Zeiten der Pandemie (Kalenderjahre 2020 und/oder 2021) mit Antigen-Selbsttests beliefert worden ist. Benötigt werden Informationen wie:
Bezeichnung der Leistungen
Öffentlicher Auftraggeber. ja / nein
Name und Anschrift des Auftraggebers
Ansprechpartner: Name, Tel.Nr., E-Mail
Beschreibung der Leistung: Tätigkeiten / Aufgaben
Auftragswert (EUR) netto
Leistungszeitraum ..... bis ......
Bedarfsmenge durchschnittlich pro Monat: ............. Stück
Hinweis: Nutzen Sie dafür das Formblatt (Anlage 6), es kann mehrfach verwendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den von Ihnen angegebenen Ansprechpartnern der Referenzen Kontakt aufzunehmen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass die Abgabe wissentlich falscher Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Siehe Anlage 7 - Es ist ein bietereigenes Distributionskonzept vorzulegen.
Der Bieter legt mit dem Angebot ein bietereigenes Distributionskonzept im Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten (Schriftgröße 12) vor, mit dem er die konkreten Umsetzungsschritte zur Einhaltung der Versorgungssicherheit darlegt und die Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Qualitätskriterien versichert:
1. Der Bieter garantiert, dass er über die erforderliche Erfahrung im logistischen Umgang mit Medizinprodukten verfügt und dass sich diese Erfahrung mindestens auf die Themenkomplexe Rückverfolgbarkeit, Dokumentationspflichten, sichere Umsetzung der per Beipackzettel geforderten Umgebungsbedingungen bei Konfektionierung und Transport, Rückführbarkeit der eingesetzten Messmittel für z.B. Temperaturprüfungen während Lagerung, Handling und Transport sowie auf die Sicherstellung aller vom Hersteller geforderten Umgebungsbedingungen über die gesamte Lieferkette bezieht. Sämtliche Lieferungen müssen sach- und fachgerecht verpackt sein, damit die Lieferungen in einem ordnungsgemäßen Zustand bei den jeweiligen Justizbehörden ankommen. Auch während des Transports sind sämtliche möglichen Anforderungen hinsichtlich der Lagerung der Tests, insbesondere der Einhaltung der Vorgaben zu den Temperaturen, einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm als Teil seines Angebots dargestellten Maßnahmen und Standards im Rahmen seines Logistikmanagements über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
2. Der Bieter hält die Vorgaben der Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung - MPAV) ein. Gemäß § 3 MPAV hat er die betrieblichen Voraussetzungen für eine sachgerechte Lagerung der vorrätig gehaltenen Medizinprodukte zu erfüllen.
vgl. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 4 Abs. 1 Corona-ArbschVO sind sämtlichen Beschäftigten durch den Arbeitgeber derzeit mindestens zweimal wöchentlich Selbsttests anzubieten.
Der Rahmenvertrag über die Lieferung von Antigen-Selbsttests für die Beschäftigten der Landesverwaltung endete mit Ablauf des 31.12.2021. Das Ministerium der Justiz NRW hat sich innerhalb des Justizsektors für eine dezentrale Vergabe ausgesprochen.
Mit Blick auf die aktuelle pandemische Entwicklung und die bei den im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf gelegenen Justizbehörden (ohne JVAen) vorhandenen Bestände, ist eine schnellstmögliche und verlässliche Bereitstellung von Selbsttests für die Beschäftigten unabdingbar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD9D0GA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf (POLG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem POLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem POLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB
geltend gemacht werden.
Teilt der POLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch den POLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den POLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland