Bau und betriebsfertige Lieferung des Forschungsschiffes METEOR IV Referenznummer der Bekanntmachung: 65054/7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und betriebsfertige Lieferung des Forschungsschiffes METEOR IV
Neubau und betriebsfertige Lieferung eines multidisziplinären Forschungsschiffes als Ersatz für die vorhandenen Forschungsschiffe "POSEIDON" und "METEOR".
Standort des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Gegenstand des vorliegend ausgeschriebenen Vergabeverfahrens ist der Neubau und die betriebsfertige Lieferung des Forschungsschiffes METEOR IV. Dies beinhaltet alle erforderlichen Leistungen, um das Schiff mangelfrei, komplett und betriebsbereit so herzustellen, dass es den umfangreichen Anforderungen an die bestimmungsgemäße Nutzung im wissenschaftlichen Betrieb gerecht wird.
Basis für das herzustellende Forschungsschiff sind das bereits vorhandene Forschungsschiff SONNE sowie die aktualisierten wissenschaftlichen und technischen Anforderungen der Nutzer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bau und betriebsfertige Lieferung des Forschungsschiffes METEOR IV
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter II.1.7) und V.2.4) genannte Preis ist nicht der tatsächliche Preis (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Bieter müssen erkannte Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.