MSB; Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung für ca. 7.000 Verwendungsstellen im Land NRW - Ex-Post Referenznummer der Bekanntmachung: MSB; Abschluss Rahmenvereinbarung Antigen-Selbsttests NRW - Ex-Post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MSB; Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung für ca. 7.000 Verwendungsstellen im Land NRW - Ex-Post
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung für ca. 7.000 Verwendungsstellen im Land NRW
Nordrhein-Westfalen
II.2.4)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung.
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Aufgrund der derzeit andauernden Corona-Pandemie steht das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) vor der besonderen Herausforderung, unter Berücksichtigung der zur Eindämmung der Pandemie notwendigen und ergriffenen Maßnahmen, den schulpflichtigen Kindern unter den gegebenen Umständen eine bestmögliche schulische Bildung - insbesondere in Form von Präsenzunterricht - zu ermöglichen, welche möglichst wenig durch die Einschränkungen der Pandemiebekämpfung betroffen ist. Durch die Weiterentwicklung von Testverfahren und die mittlerweile bestehende Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests, ist der Einsatz derartiger Testverfahren als wesentlicher Baustein zur Pandemiebekämpfung - auch in Schulen - als die nach aktuellem Stand sinnvollste Vorgehensweise identifiziert worden.
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Gegenstand des hier vorliegenden europaweiten Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung nasaler Antigen-Selbsttests und deren Distribution/Anlieferung in den jeweils individuell erforderlichen Mengen an die ca. 7.000 Verwendungsstellen im Land NRW. Diese Leistung soll durch den beauftragten Auftragnehmer (nachfolgend "AN") erbracht werden.
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Die von den jeweiligen Verwendungsstellen benötigten Liefermengen werden dabei durch die Verwendungsstellen in einem digitalen Bestellportal hinterlegt. Dieses Bestellportal wird durch das MSB zur Verfügung gestellt, der AN erhält die entsprechenden Bestelldaten durch das MSB bzw. einem von ihm beauftragten Dritten. Der AN stellt sodann sicher, dass er entsprechend der jeweiligen Bestellungen der Verbrauchsstellen die entsprechende Anzahl an Antigen-Selbsttests fristgemäß an die jeweiligen Verwendungsstellen liefert.
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Hinsichtlich des Leistungsumfangs/ Leistungsdauer gilt Folgendes:
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- Keine Mindestabnahmemenge: Mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie ist nicht abzusehen, wie lange und in welchem Umfang das Testerfordernis an Schulen fortbestehen wird. Dementsprechend wird dem Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung durch den AG keine Mindestabnahmemenge zugesichert. Der AG muss sich vielmehr mit Blick auf die Pandemieentwicklung ein außerordentliches Kündigungsrecht, eine Anpassung des Leistungsumfangs, Sistierung der Leistungserbringung, etc. ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt insbesondere, wenn der Gesetzgeber aufgrund des Infektionsgeschehens beschließt, die Testpflicht an den Schulen zu beenden, oder ein anderes Testverfahren zur Anwendung zu bringen. Der AN hat dies im Rahmen seiner Angebotslegung und Angebotskalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Einzelheiten hierzu regelt die diesem Vergabeverfahren zugrunde liegende Rahmenvereinbarung.
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- Beginn und Dauer der Leistungserbringung durch den AN: Die Lieferleistung AN soll voraussichtlich Anfang Januar 2022 beginnen. Eine Lieferfähigkeit des AG besteht spätestens ab dem 17. Januar 2022. Die Leistungserbringung ist derzeit zunächst bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien am 8. April 2022 vorgesehen. Dem MSB stehen Verlängerungsoptionen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen zu.
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- Aktueller Mengenbedarf des AG: Der aktuelle (unverbindliche) Bedarf des AG (bei derzeit 3 Testtagen pro Woche) beläuft sich derzeit auf wöchentlich ca. 3.300.000 Nasaler Antigen-Selbsttests. Der Mengenbedarf kann unter Berücksichtigung der Testfrequenz und weiterer Umstände der Pandemieentwicklung stark variieren.
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- Lieferfrist nach Abruf: Der AN hat innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Mitteilung der jeweiligen individuellen Bestellmengen die entsprechenden Liefermengen an die jeweiligen Verbrauchsstellen zu liefern.
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- Materialbeschaffung / Planungssicherheit: Um dem AN entsprechende Planungssicherheit im Rahmen seiner Materialbeschaffung / Materialvorhaltung / Lagerkapazitäten zu geben, erhält er dem Grunde nach die Zusage einer verbindlichen Abnahme von nasalen Antigen-Selbsttests für den Zeitraum von jeweils 4 Wochen im Voraus. Eine darüber hinaus gehende verbindliche Abnahmeverpflichtung des AG besteht nicht.
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- Allgemeine Preisentwicklung: Der AG behält sich mit Blick auf die - durch etwaige Optionsausübung - bestehende Laufzeit des Vertrages vor, mit dem AN in Preisverhandlungen mit dem Ziel einer Preisreduzierung für den Fall zu treten, dass die allgemeinen Marktpreise für Nasale Antigen-Schnelltests insgesamt fallen sollten.
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Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Das MSB plant einen ersten Abruf unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
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Die Ausübung der Leistungsnachfrage steht unter dem Vorbehalt der Fortführung des Testprojekts und der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel. Derzeit kann nicht abgesehen werden, bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang es pandemiebedingt erforderlich bleiben wird, Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen, um die Durchführung von Präsenzunterricht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag endet bzw. die Zeiträume der Leistungserbringung nach entsprechender Entscheidung des Gesetzgebers anzupassen sind.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Kalendertage. Die Leistungsnachfrage ist unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Bedarfslage und dynamischen Pandemieentwicklung sowie der voraussichtlichen Lieferzeiten dringlich, um die unmittelbare Versorgung der 7000 Verwendungsstellen im Land NRW zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts in den Schulen des Landes sicherzustellen. Vgl. im Übrigen die Leitlinien der EU-Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHND0G2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.