Einführung einer Standardsoftware zum Metadatenmanagement (MDMS) bei der BDBOS Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.15 - 0019/20/VV : 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]910
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer Standardsoftware zum Metadatenmanagement (MDMS) bei der BDBOS
Einführung eines Metadatenmanagementsystems bei der BDBOS
Berlin
Vertragsgegenstand ist die Einführung, d.h. Konzeptionierung, Überlassung der Software auf Zeit (SW Subscription, Mindestvertragsdauer 4 Jahre), Customizing, Installation, Integration und Softwarepflege einer modularen Metadatenmanagementlösung zur Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Metadaten der in der Anwendungslandschaft der BDBOS verarbeiteten Geschäftsdaten.. Die BDBOS erwartet eine Gesamtlösung aus einer Hand, diese soll alle erforderlichen Module und Funktionen vollumfänglich integriert über eine Plattform bereitstellen und mit den erforderlichen Services gesamtheitlich betrieben werden. Die Softwarelösung soll weitestgehend als angepasste Standardsoftware eingeführt werden. Die Lösung wird in der Hochsicherheits-IT-Umgebung (VS-V-Umgebung) der AG installiert und betrieben und ist flexibel skalierbar und erweiterbar. Optionale Beratungsleistungen und Services sind im Vertragszeitraum zubuchbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.