Umsetzung des DiscoverEU-Learning Cycle Referenznummer der Bekanntmachung: X-IJAB-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jugendfuereuropa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung des DiscoverEU-Learning Cycle
Technische, organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und Durchführung des DiscoverEU Learning Cycle in Erasmus+ Jugend in Deutschland
Informationsangebote vor Ausreise
Pro Jahr werden mindestens vier halbtägige Online-Informations- und Vernetzungsveranstaltungen umgesetzt, die in Absprache mit JUGEND für Europa (in der Regel zwischen Februar und Juli eines Jahres) terminiert werden. Zu wiederkehrenden Informationsbedarfen werden schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt oder neu in Form z.B. von Factsheets erstellt (voraussichtlich max. 2-3 pro Jahr).
Verlängerung um 1 Jahr möglich - abhängig von der Veröffentlichung und Umsetzung der neuen Programmgeneration
Meet-ups
Jeder Kooperationspartner soll pro Jahr mindestens ein zweitägiges Meet-up umsetzen, das in der Hauptreisezeit im Juli und August stattfindet. Die Teilnehmendenzahl soll möglichst flexibel anpassbar sein, die Kapazitäten müssen aber pro Veranstaltung bis zu 30 Personen umfassen. Ob Bedarf für weitere (bis zu 5 Meet-ups) besteht, wird erst nach Start des Projektes ersichtlich.
Verlängerung um 1 Jahr möglich - abhängig von der Veröffentlichung und Umsetzung der neuen Programmgeneration
Koordinationstreffen mit Multiplikator*innen
Der Kooperationspartner setzt pro Jahr mindestens ein, bei entsprechendem Bedarf auch zwei oder mehr eintägige Koordinationstreffen um.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution (Organisation, Eigentümer, Beschäftigte);
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution);
c. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
d. Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
e. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
f. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen;
g. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungs¬deckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird;
h. Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Punkt 6.8 (falls zutreffend);
i. Erklärung zu Unterauftragnehmern gem. Punkt 6.9 (falls zutreffend);
j. Angabe von Qualifikationen und Erfahrungen des sich bewerbenden Unternehmens /der sich bewerbenden Institution mit grundsätzlichen Schwerpunkten (insbesondere in der lokalen und europäischen Jugendarbeit, in der non-formalen Jugendbildung sowie den Programmprioritäten und der europäischen Jugendpolitik);
k. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle einer Beauftragung als Trainer*innen/Moderator*innen aktiv sein werden
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit in Höhe von 6 Jahren ist dadurch begründet, dass das Programm Erasmus+ eine Bewilligung von insg. 7 Jahren (bis Ende 2027) hat und danach neu aufgesetzt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).