Wiederkehrende Sachverständigenprüfung der Elektrischen Anlagen und Sicherheitsbeleuchtung nach PrüfVO NRW und DGUV V4 in den Gebäuden der Stadt Wuppertal Referenznummer der Bekanntmachung: L-0203-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung der Elektrischen Anlagen und Sicherheitsbeleuchtung nach PrüfVO NRW und DGUV V4 in den Gebäuden der Stadt Wuppertal
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung der Elektrischen Anlagen und Sicherheitsbeleuchtung nach PrüfVO NRW und DGUV V4 in den Gebäuden der Stadt Wuppertal
Wuppertal
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung der Elektrischen Anlagen und Sicherheitsbeleuchtung nach PrüfVO NRW und DGUV V4 in den Gebäuden der Stadt Wuppertal
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung vorzulegen:
• Namentliche Benennung der Nachunternehmer
• Gewerbeanmeldung
Diese Nachweise dürfen zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein entsprechender Nachweis beizufügen. Sofern Nachunternehmer beauftragt werden sollen, ist der Nachweis nach Aufforderung auch für diese vorzulegen.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung vorzulegen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er eine Dienstleistung oder andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Besteht keine derartige Versicherung: Rechtsverbindliche Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
• Mindestanforderungen an den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Dienstleitungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 300.000 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €,
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung/ rechtsverbindliche Zusage der Versicherungsgesellschaft ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Angebotsfrist.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärungen in der Bietererklärung bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung vorzulegen:
Nachweis über die Anerkennung nach der PrüfVO NRW (ab dem 29.12.2009) § 5 Abs. 2 b (Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen) und 2 c (elektrische Anlagen) oder
Anerkennung nach der TPrüfVO NRW (bis zum 28.12.2009) a) Zuordnung der Anlagen/ Einrichtungen 1.4 (elektrische Anlagen) und 1.5 (Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung)
Die Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
• Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 58-60, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland