Neubau InnovationSPIN - IT Netzwerk Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 001/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://innovation-spin.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau InnovationSPIN - IT Netzwerk
Die Ausschreibung verfolgt das Ziel, die Einrichtung Innovation-SPIN mit der aktiven Technik für das Datennetzwerk auszustatten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das umzusetzende Konzept beinhaltet derzeit folgende Komponenten:
• 12 Switches, L2/L3, 48-Port
• 31 AccessPoints einschließlich WLAN-Appliance
• 2 Firewalls
• 1 Proxyserver (SQUID o.ä.) incl. Hardware
• 1 einfaches Netzwerkmanagementsystem o.ä. als Trap-Receiver
Die Netzwerkhardware ist zu liefern, zu konfigurieren und vor Ort zu einsatzbereit montieren.
Der Einsatz der Komponenten erfolgt nach einem vorgegebenen Konzept, das die Mindestanforderungen beschreibt. Das Konzept kann in Abstimmung durch den Anbieter jedoch modifiziert werden, so lange die grundlegenden Anforderungen umgesetzt werden.
Durch den Auftraggeber wird Wert auf qualitativ hochwertige Komponenten gelegt, eine Produktvorgabe wird jedoch nicht gemacht.
Zusätzlich beinhaltet die Ausschreibung Serviceleistungen zum Betrieb der aktiven Technik sowie zur Hilfestellung für den Nutzer über einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten.
Das vorgegebene Konzept ist als Lastenheft anzusehen. Zur Präzisierung der Umsetzung nach Angebotseingang soll dieses in 1-2 Terminen in ein Pflichtenheft überführt werden, um die Umsetzung transparent gestalten zu können.
Regionale 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Unterstützung der Bieter bei der Erstellung des Angebotes steht ein Formular zur Darstellung der Eignung zur Verfügung. Sofern seitens des Unternehmens gewünscht, kann auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis vorgelegt werden. Entsprechende ggf. weitergehende Erklärungen sind dennoch wie gefordert einzureichen.
Das Unternehmen weist nach, dass für das Projekt ausreichend Personal vorhanden ist, um Krankheitsfälle, Urlaub und Sonderzeiten abdecken zu können. Das Unternehmen gibt die Anzahl der Beschäftigten an.
Mindestens müssen 3 Systemingenieure, 3 Systemtechniker und 6 Fachkräfte im Unternehmen beschäftigt sein.
- Das Unternehmen weist drei nachvollziehbare Referenzprojekte von ähnlicher Aufgabenstellung und von ähnlicher Größe nach. Die Aufgabenstellung ist ein Netzwerk für Bildungseinrichtungen, Verwaltungen oder Büros sowie einem Umfang von min. 1 Firewall, min. 10 Switche und 30 Access Points inklusive zugehöriger logischer Infrastruktur.
- Das Unternehmen weist nach, dass es als Systemhaus oder Facherrichter über einen Hersteller-Partnerstatus für die anzubietenden Produkte (Switches, WLAN, Firewall) verfügt.
- Das Unternehmen erklärt, dass die Service- und Reaktionszeiten gem. EVB-IT-Vertrag eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.