Fassadenplanung Kreishaussanierung Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-016/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenplanung Kreishaussanierung Recklinghausen
In dieser Ausschreibung enthalten sind folgende Planungsleistungen Objektplanung "Kreishaussanierung, Objektplanung Fassade": Objektplanung GEBÄUDE UND INNENRÄUME, Teil 3, Abschn. 1, HOAI 2013
Stufenvergabe der 1. bis 3. Stufe der Planungsleistung für die Fassade.
1. Stufe: Einarbeitung in vorh. Planunterlagen, Berichte und Kostenberechnungen
2. Stufe:
+ 1. Besondere Leistung: Aufmaß Bestand Fassade
+ 2. Leistungsphasen 5-8
3. Stufe: Leistungsphase 9
Die Leistung darf sowohl von einer Bietergemeinschaften als auch von einem Hauptauftragnehmer mit Nachunternehmern angeboten werden.
Der Baubeschluss ist im Kreistag Ende November 2021 aufgrund der Entwurfsvorlage und der zugehörigen Kostenberechnung bereits gefasst worden.
Kreishaus Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Grundstücksfläche gesamt abzügl. HM-Wohnungen[m²]: 35.888
In dieser Ausschreibung enthalten sind folgende Planungsleistungen Objektplanung "Kreishaussanierung, Objektplanung Fassade": Objektplanung GEBÄUDE UND INNENRÄUME, Teil 3, Abschn. 1, HOAI 2013
Stufenvergabe der 1. bis 3. Stufe der Planungsleistung für die Fassade.
1. Stufe: Einarbeitung in vorh. Planunterlagen, Berichte und Kostenberechnungen
2. Stufe:
+ 1. Besondere Leistung: Aufmaß Bestand Fassade
+ 2. Leistungsphasen 5-8
3. Stufe: Leistungsphase 9
Die Leistung darf sowohl von einer Bietergemeinschaften als auch von einem Hauptauftragnehmer mit Nachunternehmern angeboten werden.
Der Baubeschluss ist im Kreistag Ende November 2021 aufgrund der Entwurfsvorlage und der zugehörigen Kostenberechnung bereits gefasst worden.
Die zu erbringenden Leistungen dieses Angebotes sind Planungsleistungen bei Gebäuden nach dem entsprechenden Leistungsbild der HOAI 2013 für die Leistungsphase 5 bis 9 inkl. besonderer Leistungen für die Fassadensanierung am Kreishaus in Recklinghausen.
Die Beauftragung erfolgt als Stufenvertrag, hier für die 1. Stufe -besondere Leistung-, die 2. Stufe -Leistungsphase 5 - 8- sowie die 3. Stufe -Leistungsphase 9-. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung aller Stufen und Leistungsphasen.
Hinweis: Die Leistungsphase 1-3- sowie die Leistungsphase 4 sind bereits im Rahmen des Gesamtplanung durch den Objektplaner "Hochbau" erbracht worden. Die Ergebnisse bis zur Leistungsphase 3 liegen dieser Ausschreibung bei und sind nach der Prüfung zu übernehmen. Die Ergebnisse der LP 4 sowie die Genehmigungsunterlagen werden im Rahmen der Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Der Umbau erfolgt im laufenden Verwaltungsbetrieb der benachbarten Bauteile, daher ist eine ständige Sicherung zum Schutz der Nutzer und Besucher notwendig!
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Grundreferenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 25 %);
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium: Die Baumaßnahme wurde bei laufendem Betrieb des Gebäudes bzw. von Teilen des Gebäudes durchgeführt. (Gewicht 25%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium: Die zu sanierende bzw. zu erneuernde Gebäudefassade stammt aus dem Jahren 1960 bis 1990 (Gewicht 10%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 10%).
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium: Höheres Baukostenvolumen für die Außenwände (KG 330 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10%).
1.6) zusätzlich zum Grundkriterium: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit: Aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 10%)
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (siehe Leistungsverzeichnis / Architektenvertrag)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung Berufsqualifikation
Es gilt folgende Mindestanforderung an die Berufsqualifikation des Inhabers/der Inhaberin bzw. des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen: Architekt/in oder Bauingenieur/in
- Mindestanforderung Referenzen
- Mindestanforderung Mitarbeiterzahl
Durch die in Abschnitt D des Bewerbungsformulars angegebenen Grundreferenzen, die den dort definierten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entsprechen, müssen zumindest in Summe jeweils die (bearbeiteten und abgeschlossenen) Leistungsphasen 5 bis 8 abgedeckt werden, sonst gilt der Bewerber als nicht geeignet und wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Anzahl der in Abschnitt C des Bewerbungsformulars anzugebenden festen Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) darf jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019-2021 als auch aktuell nicht unter folgenden Werten liegen:
Mitarbeiter mit Hochschulabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Fachrichtung: mind. 4,0 Mitarbeiter/innen
Zugelassen werden gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in / Ingenieur/in (Bauingenieur/in) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in / Ingenieur/in (Bauingenieur/in) tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, die die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D5GL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.