Unterstützung bei Antragsbearbeitung für Corona-Wirtschaftshilfen (Expertenfälle) sowie NRW-Härtefallhilfen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-098
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei Antragsbearbeitung für Corona-Wirtschaftshilfen (Expertenfälle) sowie NRW-Härtefallhilfen
Gegenstand und Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die umfassende Unterstützung (1) des Auftraggebers, (2) der Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens als Bewilligungsbehörden, (3) der Härtefallkommission sowie (4) anderer vom Auftraggeber bestimmter Dritte durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf finanzielle Hilfen, die Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-bedingten Schließungen, Beschränkungen des Geschäftsbetriebs und Umsatzeinbußen gestellt haben und noch stellen werden. Dabei lassen sich die Anträge, je nach Komplexität des Sachverhalts in verschiedene Kategorien einteilen. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sind (1) sog. "Expertenfälle" (vgl. hierzu Ziffer IV.1.a. der LB) sowie (2) Anträge auf sog. NRW-Härtefallhilfen (vgl. hierzu Ziffer IV.1.b. der LB).
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung in der Antragsbearbeitung vom Auftraggeber abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf erfolgt.
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der vorliegenden Rahmenvereinbarung jedenfalls Leistungen über einen Wert von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) abrufen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf oder weitergehende Abrufe bestimmter Mengen beim Auftragnehmer. Auf die vertraglichen Regelungen zur Kündigung (§ 15 RV) sowie die die Rechtsfolgen (vgl. insb. § 15 Abs. 7 RV) wird jedoch hingewiesen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der Rahmenvereinbarung liegt bei brutto [Betrag gelöscht] EUR.
Für die beiden optionalen Vertragsverlängerungen (vgl. § 3 Abs. 3, 4 RV) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diese beiden Zeiträume wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Ob und in welcher Höhe Mittel für die beiden optionalen Vertragsverlängerungen bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt insbesondere auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern zusätzlich bestehende Unsicherheit in Bezug auf die Ausübung der Vertragsverlängerungsoptionen wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Der Auftraggeber hat das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2023 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2022 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber hat weiterhin das Recht durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2024 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2023 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechtsform wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Drittunternehmen sind eignungsleihende Unternehmen, d.h. solche Unternehmen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Eignung beruft (§ 47 VgV).
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.
Der Bieter muss nachweisen, dass sein Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen hat. Sofern den Bietern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Angaben in Bezug auf das Jahr 2021 noch nicht zur Verfügung stehen, sind stattdessen die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zum Jahr 2020 anzugeben.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Drittunternehmen berufen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
Einzureichende Unterlagen:
- Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, sind mittels Formular B Angaben der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl/Zahl seiner Führungskräfte jeweils in den letzten drei Jahren - hier konkret 2019, 2020, 2021 - zu machen.
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat als Teil des Nachweises seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Referenzen mittels der nachfolgenden Formulare beizubringen:
- Referenzprojekte - Wirtschaftsförderung - Formular R-Wirtschaftsförderung
- Referenzprojekte - betriebswirtschaftliche Analyse komplexer Fälle - Formular R-Analyse
- Referenzprojekte - interdisziplinäre Zusammenarbeit - Formular R-Zusammenarbeit
Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen wird auf Ziffer 6.2.10 der Bewerbungsbedingungen sowie die Bekanntmachung verwiesen.
Durchschnittliche Beschäftigtenzahlen:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Beschäftigte und Führungskräfte) zusammen mindestens jährlich 100 Personen - Vollzeitäquivalent - betragen haben.
Die Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. Der Bieter kann sich auch auf Mitarbeiterzahlen von Drittunternehmen berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient.
Referenzen:
- Referenzprojekte - Wirtschaftsförderung - Formular R-Wirtschaftsförderung
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Januar 2019 bis Januar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand
die Erstellung oder Vorbereitung von Zuwendungsbescheiden oder Bearbeitung von gestellten Förderanträgen jeweils im Bereich der staatlichen Wirtschaftsförderung umfasste, wobei im Rahmen der Leistungserbringung (1) eine Analyse/Prüfung der jeweiligen Anträge auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme und (2) eine Analyse/Prüfung der vom jeweiligen Antragsteller gemachten Sachverhaltsangaben in Bezug auf (i) Umsätze oder (ii) Konzernstrukturen oder (iii) Anforderungen der Rechnungslegung nach Steuerrecht oder HGB oder IFRS oder (iv) EU-beihilferechtlicher Anforderungen, erfolgt sein muss.
Insgesamt müssen die drei einzureichenden Mindestreferenzen mindestens drei der vorstehend beschriebenen vier Bereiche, bestehend aus (i) Umsätze oder (ii) Konzern-strukturen oder (iii) Anforderungen der Rechnungslegung nach Steuerrecht oder HGB oder IFRS oder (iv) EU-beihilferechtlicher Anforderungen zumindest einmal abgedeckt haben.
Weiterhin muss der Leistungsumfang jeder der drei einzureichenden Mindestreferenzen je-weils eine Bearbeitung von mindestens 30 Förderanträgen umfasst haben.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Januar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind, sofern die vorstehend beschriebenen Mindestanforderungen an die Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen wird. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R- Wirtschaftsförderung ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Förderanträge innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
- Referenzprojekte - betriebswirtschaftliche Analyse komplexer Fälle - Formular R-Analyse
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Januar 2019 bis Januar 2022) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die
Analyse von betriebswirtschaftlichen Wirtschaftskennzahlen mittelgroßer und großer Unternehmen (Jahresumsatz über 12 Mio. Euro) oder von Unternehmensverbünden (bestehend aus mindestens 10 konzernverbundenen Unternehmen) umfasste und bei denen der Leistungsumfang in Bezug auf die vorgenannten Auftragsgegenstände je-weils mindestens 100 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Januar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintra-gung im entsprechenden Feld des Formulars R- Analyse ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
- Referenzprojekte - interdisziplinäre Zusammenarbeit - Formular R-Zusammenarbeit
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Januar 2019 bis Januar 2022) einzureichen, im Rahmen derer
in (1) einer Vielzahl von Fällen oder (2) im Zusammenhang mit einem komplexen Beratungsauftrag eine projektbezogene Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, einschließlich der Zusammenführung und des Austauschs der verschiedenen disziplinären Sichtweisen, Expertisen und Methoden, erfolgte, um die Leistung gegenüber dem Auftraggeber erbringen zu können und bei denen der Leistungsumfang jeweils mindestens 10 Personentage (8 Zeitstunden pro Werktag) betragen hat.
Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen berücksichtigt der Auftraggeber Referenzangaben der letzten drei Jahre - hier konkret im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Januar 2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden bestimmten Dreijahreszeitraum begonnen haben, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Fall ist der Stand des Projekts neben der detaillierten Beschreibung der bislang erbrachten Leistungen in dem Feld "Beschreibung des Referenzenprojekts" darzustellen. Durch Eintragung im entsprechenden Feld des Formulars R-Zusammenarbeit ist für jedes eingereichte Referenzprojekt anzugeben, wie viele Personentage an eigenen Leistungen innerhalb des gewerteten Referenzzeitraums, d.h. innerhalb der letzten drei Jahre, bereits erbracht wurden.
Einzureichende Unterlagen:
- bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) oder benannter Unterauftragnehmer an dem Angebot teilnimmt. Sofern vorgesehene Unterauftragnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt namentlich benannt werden, ist das Formular 521 EU für diese Unterauftragnehmer durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich nachzureichen.
- bei Eignungsleihe sowie Unteraufträgen mit Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines oder mehrerer Drittunternehmen, ist mit dem Angebot vom Bieter das Formular 532 EU entsprechend vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jedes Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche und/oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft beruft/en ist das Formular 533 EU vollständig auszufüllen und einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Vergabeverfahren findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW statt.
Weitere einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Ausgefülltes Preisblatt Formular P (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- bei Unteraufträgen ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter, bestimmte Leistungen nach der Rahmenvereinbarung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, muss das Formular 532 EU vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Sofern für bestimmte Leistungsteile bzw. Aufgaben der Einsatz von Unterauftragnehmern zwar beabsichtigt ist, diese aber noch nicht namentlich feststehen, können Firmennamen und Sitz des Unterauftragnehmers im Formular 532 EU offenbleiben. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter/Bietergemeinschaft auffordern, den Firmennamen und die Anschrift von Unterauftragnehmern nachzureichen, wenn mit dem Angebot die entsprechenden Angaben in dem Formular 532 EU noch nicht erfolgt sind.
Hat ein Bieter für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung Drittunternehmen benannt, sind diese Drittunternehmen zugleich auch für diesen Leistungsanteil als Unterauftragnehmer zu benennen und im Formular 532 EU einzusetzen. Für solche Drittunternehmen ist dann das Formular 532 EU auch hinsichtlich des Firmennamens und der Anschrift bereits mit dem Angebot vollständig auszufüllen und einzureichen.
Für jeden sonstigen im Formular 532 EU namentlich benannten Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Formular 533 EU beizufügen. Für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht namentlich benannten sonstigen Unterauftragnehmer hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllte Formulare 533 EU nachzureichen.
- Falls ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde gelegt werden oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Falls der Bieter gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen seinem Angebot ermäßigte Umsatzsteuersätze zugrunde legt oder die Leistung vollständig umsatzsteuerbefreit ist, sodass auch der Auftraggeber keine Umsatzsteuer schuldet, hat der Bieter den entsprechenden Berechtigungsnachweis (in Kopie) dem Angebot beizufügen.
- Falls Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Falls gemäß Ziffer 6.2.11 der Bewerbungsbedingungen für Zwecke des Angebots seitens des Bieters angenommen wird, dass Umsatzsteuer eines anderen EU-Mitgliedsstaats entsteht, so ist auch dieser EU-Mitgliedsstaat mit eigener Erklärung des Bieters mitzuteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYFP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.