Gebäudereinigung städt. Objekte 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung städt. Objekte 2022-2025
Unterhalts-, Grund-, und Glas-/Rahmenreinigung in Objekten der Stadt Korschenbroich
Unterhalts- und Grundreinigung in Objekten der Stadt Korschenbroich
41352 Korschenbroich
Unterhalts- und Grundreinigung in 17 Objekten (Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten, Bürgerhäuser und Kindertageseinrichtungen)
Der Vertrag kann dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung in Objekten der Stadt Korschenbroich
41352 Korschenbroich
Unterhalts- und Grundreinigung in 15 Objekten
(Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten, Bürgerhäuser und Kindertageseinrichtungen)
Der Vertrag kann dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Glasreinigung in Objekten der Stadt Korschenbroich
41352 Korschenbroich
Glasreinigung in 23 Objekten
Der Vertrag kann dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Glasreinigung in Objekten der Stadt Korschenbroich
41352 Korschenbroich
Glasreinigung in 19 Objekten
Der Vertrag kann dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein anerkanntes Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt v05 Eigenerklärung zur Eignung, siehe Vergabeunterlagen) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Hierzu gehören insbesondere:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe, siehe Vergabeunterlagen)
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Vergabeunterlagen Formular v05 Eigenerklaerung zur Eignung)
Erklärung über die Höhe der Haftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen Formular "Eigenerklaerung Haftpflichtversicherung")
auf gesondertes Verlangen:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
- bei Personen- und Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR
- bei Vermögensschäden mindestens 2.500.000,- EUR
- bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 2.500.000,- EUR
- bei Tätigkeitsschäden mindestens 2.500.000,- EUR
- bei Schlüsselverlustschäden mindestens 50.000,- EUR
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Vergabeunterlagen Formular v04 Eigenerklaerung zur Eignung)
auf gesondertes Verlangen:
falls zutreffend Insolvenzplan
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe Vergabeunterlagen Formular v04 Eigenerklaerung zur Eignung, Abschnitt Referenzen)
Angaben zu jahresdurchschnittlich Beschäftigten gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Vergabeunterlagen Formular v04 Eigenerklaerung zur Eignung)
bei Bietergemeinschaften:
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)
bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU)
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
auf gesondertes Verlangen:
- unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533 EU)
Auch für Unterauftragnehmer sind alle geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Korschenbroich
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In ca. 6 Jahren
Auswertungsmethode:
Die Bewertung erfolgt je Los. Für die Bewertung werden die Angebotswerte
und die Produktivstunden herangezogen. Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot, das die meisten Gesamtpunkte erhalten hat. Die maximal mögliche Punktzahl beträgt 100. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Vergabekriterien :
Die Zuschlagskriterien werden wie folgt berücksichtigt:
Angebotsprei: Gewichtung 55%
Höhe der angegebenen Produktivstunden: Gewichtung 45%
Die Gewichtung der Punktzahlen erfolgt gemäß den oben genannten Vergabekriterien. Die Summen der daraus resultierenden Punktzahlen stellen das Ergebnis der Bewertung dar. Gesamtpunkte = 55 % x PPreis + 45 % x PStunden. Die Berechnung der Parameter kann dem Dokument 1.7 Vorbemerkungen entnommen werden.
Hinweis zu eventuellen Unklarheiten:
Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise im Dokument "v01 Angebotsaufforderung".
Enthalten die Angebotsunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich (über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes) darauf hinzuweisen. Solche Hinweise bzw. erbetene Auskünfte sind an die Zentrale Submissionsstelle zu richten.
Erbetene Auskünfte, die der vorgenannten Stelle nicht bis zum 09.02.2022 vorliegen, können auf Grund der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz dieses Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Ausnahmen hiervon werden - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - nur bei begründeten Sachverhalten gewährt.
Hinweis zur Möglichkeit, ein Angebot zurückzuziehen:
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr eingereichtes Angebot über den Vergabemarktplatz zurückziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.
Hinweis Kommunikation:
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes. Ein Anspruch auf Beantwortung von Anfragen, die die Stadt Korschenbroich auf anderem Wege erreichen, besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYY63
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.