Brandschutzbeauftragter für Flüchtlingseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-103
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzbeauftragter für Flüchtlingseinrichtungen
Brandschutzbeauftragter für Flüchtlingseinrichtungen
Brandschutzbeauftragter EAE Köln
EAE Köln Schönhauser Straße 10-16 50968 Köln
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in der Einrichtung. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber (gem. DGUV Information 205-003 - DGUV Publikationen und vfdb 12/09-01:2009-03) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Bereich des Notfallmanagements insbesondere bei den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (mind. jährlich)
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen sowie Fristen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen der Dienststelle/Behörde bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Schriftliche Berichtserstattung pro Quartal über die laufende Arbeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 1 Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftraggeber im Voraus gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis höchstens zur maximalen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit liegt bei 4 Jahren.
Brandschutzbeauftragter EAE Bonn
EAE Bonn Ermekeilstraße 27 53113 Bonn
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in der Einrichtung. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber (gem. DGUV Information 205-003 - DGUV Publikationen und vfdb 12/09-01:2009-03) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Bereich des Notfallmanagements insbesondere bei den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (mind. jährlich)
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen sowie Fristen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen der Dienststelle/Behörde bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Schriftliche Berichtserstattung pro Quartal über die laufende Arbeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 1 Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftraggeber im Voraus gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis höchstens zur maximalen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit liegt bei 4 Jahren.
Brandschutzbeauftragter ZUE Bonn
ZUE Bonn Deutschherrenstraße 30 53177 Bonn
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in der Einrichtung. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber (gem. DGUV Information 205-003 - DGUV Publikationen und vfdb 12/09-01:2009-03) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Bereich des Notfallmanagements insbesondere bei den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (mind. jährlich)
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen sowie Fristen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen der Dienststelle/Behörde bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Schriftliche Berichtserstattung pro Quartal über die laufende Arbeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 1 Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftraggeber im Voraus gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis höchstens zur maximalen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit liegt bei 4 Jahren.
Brandschutzbeauftragter ZUE Sankt Augustin
ZUE Sankt Augustin Alte Heerstraße 90 53757 Sankt Augustin
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in der Einrichtung. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber (gem. DGUV Information 205-003 - DGUV Publikationen und vfdb 12/09-01:2009-03) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Bereich des Notfallmanagements insbesondere bei den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (mind. jährlich)
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen sowie Fristen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen der Dienststelle/Behörde bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Schriftliche Berichtserstattung pro Quartal über die laufende Arbeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 1 Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftraggeber im Voraus gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis höchstens zur maximalen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit liegt bei 4 Jahren.
Brandschutzbeauftragter ZUE Kreuzau
ZUE Kreuzau Drovestraße 204-206 52372 Kreuzau
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in der Einrichtung. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber (gem. DGUV Information 205-003 - DGUV Publikationen und vfdb 12/09-01:2009-03) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Bereich des Notfallmanagements insbesondere bei den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (mind. jährlich)
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen sowie Fristen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen der Dienststelle/Behörde bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Schriftliche Berichtserstattung pro Quartal über die laufende Arbeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 1 Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftraggeber im Voraus gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis höchstens zur maximalen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit liegt bei 4 Jahren.
Brandschutzbeauftragter ZUE Wegberg
ZUE Wegberg Harrier Way 2 41844 Wegberg
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in der Einrichtung. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber (gem. DGUV Information 205-003 - DGUV Publikationen und vfdb 12/09-01:2009-03) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Bereich des Notfallmanagements insbesondere bei den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (mind. jährlich)
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen sowie Fristen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen der Dienststelle/Behörde bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Schriftliche Berichtserstattung pro Quartal über die laufende Arbeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 1 Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftraggeber im Voraus gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis höchstens zur maximalen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit liegt bei 4 Jahren.
Brandschutzbeauftragter ZUE Euskirchen
ZUE Euskirchen Thomas-Eßer-Straße 41 53879 Euskirchen
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in der Einrichtung. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber (gem. DGUV Information 205-003 - DGUV Publikationen und vfdb 12/09-01:2009-03) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Bereich des Notfallmanagements insbesondere bei den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (mind. jährlich)
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen sowie Fristen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen der Dienststelle/Behörde bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Schriftliche Berichtserstattung pro Quartal über die laufende Arbeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 1 Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftraggeber im Voraus gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis höchstens zur maximalen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit liegt bei 4 Jahren.
Brandschutzbeauftragter ZUE Schleiden
ZUE Schleiden Vogelsang 20 53937 Schleiden
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in der Einrichtung. Sie beraten und unterstützen den Auftraggeber (gem. DGUV Information 205-003 - DGUV Publikationen und vfdb 12/09-01:2009-03) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Bereich des Notfallmanagements insbesondere bei den nachfolgend aufgezählten Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen (mind. jährlich)
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen sowie Fristen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen der Dienststelle/Behörde bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- /Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Schriftliche Berichtserstattung pro Quartal über die laufende Arbeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 1 Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftraggeber im Voraus gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis höchstens zur maximalen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit liegt bei 4 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für das Unternehmen, soweit die Eintragung für das jeweilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis im Sinne des § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
Einzureichende Unterlagen:
- Bescheinigung Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktuelle Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Staates, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er und/oder der Auftraggeber ansässig ist, erfüllt hat (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet).
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Auftragnehmer schließt eine verkehrsübliche Haftpflichtversicherung in Höhe von 10 Millionen Euro ab, von der sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden umfasst sein müssen.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter verfügt über eine mindestens 1-jährige Erfahrung in der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter.
- Bescheinigung über die Befähigung zum Brandschutzbeauftragten (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Befähigung zum Brandschutzbeauftragten besitzen aufgrund ihrer Ausbildung:
1. Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst (inkl. der erfolgreichen Teilnahme am vorbeugenden Brandschutz-Seminar) oder vergleichbaren Ausbildungen nach den entsprechenden Laufbahnregelungen der einzelnen Bundesländer.
oder:
2. Personen mit abgeschlossener Feuerwehr-Ausbildung zum Gruppenführer (haupt- oder ehrenamtlich)
a. und mindestens einjähriger praktischer Einsatzerfahrung in der Führung taktischer Einheiten und
b. F/B BST - Lehrgang: Brandschutztechniker (modular), mit mindestens 140 Lehreinheiten
oder:
3. Personen mit dem Nachweis der erfolgreichen Ausbildung und Prüfung zum "Brandschutzbeauftragten" von Ausbildungseinrichtungen für die kompetente Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten im Sinne dieser DGUV (Abs. 5.1 DGUV Information 205-003).
Der Bieter verfügt über eine mindestens 1-jährige Erfahrung in der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vertragslaufzeit für die ZUE Sankt Augustin erst am 01.03.2023 beginnt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYYEG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/