Tragwerksplanung - Erweiterung KiTa Edelbach - Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0047-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung - Erweiterung KiTa Edelbach - Münster
Die städtische Kindertagesstätte "Am Edelbach" ist eine von fünf Kindertagesstätten in Münster-Coerde und liegt an der Coerdestiege / Edelbach in Münster-Coerde. Das Gebäude wurde im Jahr 1996 erbaut und 2004 um zwei zusätzliche Gruppen- und Betreuungsräume erweitert. Die Kindertagesstätte ist zurzeit 5-zügig, wobei eine zusätzliche Gruppe temporär in einem Pavillon betreut wird. Dieser Pavillon soll frühestens bei Fertigstellung der Baumaßnahme zurückgebaut werden.
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Kita Edelbach auf 6 Gruppen (bzw. temporär 7 Gruppen, solange der Pavillion erhalten bleibt).
Für den Erweiterungsbau vorgesehen sind 2 Gruppenräume (ca. 45 qm), 2 Gruppennebenräume (ca. 18 qm), 2 WC- und Waschräume sowie 1 Abstellraum (min. 5 qm).
Im Zuge der Maßnahme soll außerdem die vorhandene Küche im Bestandsgebäude von ca. 16 qm auf 30 qm vergrößert werden. Darüber hinaus müssen im Bestand Maßnahmen zur Anpassung an den Kitabetrieb mit erhöhter Teilnehmerzahl ausgeführt werden. Hier besteht Bedarf an der Herstellung eines zusätzlichen Abstellraums und eines Gäste-WCs. Diese neuen Räume müssen im Bestand geschaffen werden.
Die herzustellende Erweiterung und die Umbauten sind in materieller und gestalterischer Qualität an den Bestand anzupassen.
Die Stadt Münster möchte sich mit ihren Gebäuden zukunftsträchtig aufstellen und eine autarke, flexible und multifunktionale Nutzung ermöglichen. Ziel ist es, kompakte Gebäude zu erstellen, die durch bauliche wie technische Maßnahmen eine gute Innenraumlufthygiene aufweisen. Außerhalb der Heizperiode soll das Gebäude natürlich be- und entlüftet werden. Dies wird unterstützt durch eine Auswahl von gesundheitlich unbedenklichen Baustoffen. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen, damit die heutigen Ansprüche der Inklusion Berücksichtigung finden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI ab Leistungsphase 3.
Städtische Kindertageseinrichtung "Am Edelbach" Coerdestiege 15 48157 Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Erweiterung der Kita Edelbach in Münster-Coerde.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen einschließlich besonderer Leistungen zur LPh 8 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eignungsvoraussetzung ist der Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Zum Nachweis der Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein sonstiger geeigneter Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Das Original ist auf Verlangen vorzulegen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag: 01.01.2017) für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung (Honorarzone III oder höher) für den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudes mit einem Baukostenvolumen (Summe der Kostengruppen 300 und 400) von jeweils mindestens 1,2 Mio. EUR ohne MwSt.;
2) Anzahl fester qualifizierter Mitarbeiter/innen (jeweils separat für die Gruppe "MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung", die Gruppe "Techniker/innen" und die Gruppe "Konstrukteure/-innen, Bauzeichner/innen und technische Zeichner/innen"), durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen, und zwar zu Ziffer 1 in dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Bieter-Referenzformular (Vergabeunterlage B00-1) und zu Ziffer 2 im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
zu 1) Die benannten Bieterreferenzen, die den unter Ziffer 1 beschriebenen Vorgaben genügen, müssen zumindest in Summe die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbilds Tragwerksplanung entsprechend HOAI abdecken.
zu 2) Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) darf für die Gruppe "MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung" nicht unter 2,00 und für alle drei Gruppen zusammen nicht unter 4,00 liegen, und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Einzureichende Unterlagen:
- Projektkonzept für die Herangehensweise an die Aufgabenstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Neben dem ausgefüllten Angebotsformular und Honorarformular sowie den übrigen beigefügten Unterlagen (insb. Eignungsnachweise und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB) soll dem Angebot ein eigenes Konzept des Bieters für die Herangehensweise an die Aufgabenstellung (Projektkonzept) beigefügt werden. Dieses Konzept ist frei, d. h. ohne Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formulars zu verfassen. Es wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil, d.h. der Auftragnehmer ist an seine diesbezüglichen Zusagen gebunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Aus organisatorischen Gründen ist eine Verkürzung der Angebotfrist notwendig. Da es sich lediglich um die Verkürzung um 1 Tag handelt ist dies jedoch angemessen.
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Einzureichende Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYH4L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html