Bundesstadt Bonn, SGB-371031, Neubau einer Dependance der GGS Adelheidisschule in Bonn Vilich-Müldorf -Architektenleistungen- Referenznummer der Bekanntmachung: SGB-371031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, SGB-371031, Neubau einer Dependance der GGS Adelheidisschule in Bonn Vilich-Müldorf -Architektenleistungen-
SGB-371031
Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI,
Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Neubau einer Dependance der GGS Adelheidisschule in Bonn Vilich-Müldorf.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftagt.
Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Bonn
Objektplanung Gebäude und Innenräume: für den Neubau der Dependance GGS Adelheidisschule in Bonn - Vilich Müldorf: Auf einer ungenutzten Fläche im Stadtteil Vilich Müldorf soll eine Dependance der GGS Adelheidisschule entstehen, um dem Bedarf an Schul- und Betreuungsplätzen in den kommenden Jahren gerecht zu werden. Das Grundstück liegt in Mitten eines verkehrsberuhigten Wohngebietes und ist gemäß Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf deklariert. Die ursprüngliche Adelheidisschule liegt ca. zwei Kilometer entfernt in einem denkmalgeschützten Ensemble und ist nicht Teil der hier ausgeschriebenen Leistung bzw. der zu erbringenden Leistung.
Der Neubau wird als 1,5-zügige Ganztageschule für die Klassen 1 bis 4 geplant. Er beinhaltet neben den Unterrichtsräumen (ca. 9 Tagesräume, insg. ca. 650 qm) auch alle notwendigen Nebenräume inkl. Verwaltungs- und Mitarbeitertrakt (ca. 170 qm) sowie eine Mensa (ca. 150 qm, 70 Sitzplätze).
Bei der Planung ist zudem die Erweiterbarkeit auf eine 2-Zügigkeit zu einem späteren Zeitpunkt zu berücksichtigen.
Der Neubau ist gem. DIN 18040-1 barrierefrei zu planen. Er soll im KfW40 Standard geplant werden. Das Dach soll als Gründach mit einer PV-Anlage ausgeführt werden. Des Weiteren sind die Nachhaltigkeitsrichtlinien der Stadt Bonn einzuhalten.
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens/des Auftrages sind sämtliche Planungs-/Architektenleistungen, die erforderlich sind, um die Maßnahme/das Bauwerk zu planen und zu errichten, einschließlich der Inbetriebnahme.
Einzelheiten zum vertraglichen Leistungsumfang sind dem beigefügten "Mustervertrag" zu entnehmen.
Im Ergebnis schuldet der Auftragnehmer ein mangelfreies Werkergebnis bzw. ein mangelfreies Bauwerk.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 36 Monate; Beginn: 2023; Ende: 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wassenberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41849
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFDHQW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de