Berthold-Beitz-Boulevard - Planungsleistungen für den Rückbau von Gebäuden und Gleisanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-053-oV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berthold-Beitz-Boulevard - Planungsleistungen für den Rückbau von Gebäuden und Gleisanlagen
Das Projekt Berthold-Beitz-Boulevard ist Bestandteil einer infrastrukturellen Rahmenplanung im westlichen Bereich der Stadt Essen und erbringt mit dem Bau einer neuen Hauptverkehrsstraße, dem Berthold-Beitz-Boulevard, als neuem Stadtring einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Hans-Böckler-Straße und zur Verbesserung der Verkehrssituation im innerstädtischen Hauptstraßennetz.
45141 Essen
Die Stadt Essen plant die Verlängerung des Berthold-Beitz-Boulevards im Essener Westvietel, von der Frohnhauser Straße bis zur Hans-Böckler-Straße/B224. Der Straßenneubau führt hierbei über einen alten Standort der Fa. Krupp, auf dem noch Teile der alten Industriebebauung vorhanden sind. Zur Realisierung des Projekts sollen mehrere kleine Gebäude und Aufbauten (Mauern, Fundamente, Bahnschienen etc.) vollständig abgebrochen werden. Zudem müssen einige größere Anlagen, wie ein Bunker und ein Trogbauwerk, anteilig zurückgebaut werden.
Die projektierte Fläche folgt weitestgehend den alten Trassen der Kruppschen Werksbahn von der Frohnhauser Straße bis zur südwestlichen Ecke des Gewebegebiets "Westendhof" und misst ca. 12.000 m2.
Im ersten Schritt dieses Projekts soll als Grundlage für die Sanierungs- und Rückbauplanung ein Gutachten über die vorhandene Bausubstanz angefertigt werden. Hierzu sind die im Folgenden genannten Objekte 1-5 auf übliche entsorgungs- und arbeitsschutzrelevante Schadstoffe zu beproben und zu analysieren.
Für die Objekte soll anschließend eine Rückbauplanung angefertigt werden. Der Leistungsrahmen orientiert sich hierbei an den Leistungsstufen 1 bis 4 der AHO-Richtlinie Nr. 18 "Planungsbereich Baufeldfreima-chung/Rückbau". Im Detail sind die folgenden Bauleistungen planerisch vorzubereiten und zu überwachen:
Objekt 1: Abbruch des Gebäudes 1
Es handelt sich um einen einfachen, gemauerten, 1-geschossigen Flachdachbau mit ca. 180 m2 Grundfläche.
Objekt 2: Teilabbruch des offenen Trogbauwerks bis zur Einfahrt in den Tunnel
Der etwa 60 m lange und 8 m breite Einfahrtsbereich eines ehemaligen Eisenbahntunnels ist als Trogbauwerk ausgebildet. Die Bodenplatte und die östliche Stützwand sollen komplett bis zum Tunnel entfernt werden. Da die westliche Stützwand mit der Bunkeranlage verbunden ist, ist diese nicht vollständig zurückzubauen.
Objekt 3: Teilabbruch des Bunkers
Die Bunkeranlage der ehemaligen Krupp-Werksbahn ist von der unteren Denkmalbehörde Essen als Bodendenkmal kategorisiert und darf nicht zurückgebaut werden. Hiervon ausgenommen ist der Teil der ca. 3 Meter mächtigen schützenden Betondecke, der über die eigentliche Bunkeranlage hinaus über das Trogbauwerk gespannt wurde. Das abgängige massive Betonbauteil hat etwa ein Volumen von 110 m3.
Objekt 4: Abbruch der Bodenplatte und Fundamente der ehemaligen Halle
Objekt 5: Rückbau der Verkehrs- und Außenanlagen, bestehend aus
Teilrückbau Gleisanlage (Gleise, Bahnschwellen, Unterbau) bis zur Höhe ca. 100 m südöstlich von Objekt 4
Rückbau diverser Mauern im Bereich bis ca. 100 m südöstlich von Objekt 4
Rückbau diverser Oberflächenbefestigungen, kleinerer Aufbauten und Fundamente
Im Anschluss an den Rückbau sind die Baugruben und bearbeiteten Flächen in einen übergabefähigen Zustand zu versetzten, um das Baufeld für das Gewerk Erdbau vorzubereiten. Hierfür soll ein Bauzwischenzustand hergestellt sein, der ohne Wasserhaltungen oder andere zu unterhaltende Sicherungsmaßnahmen auskommt.
Mit der Ausführung der Leistungen ist nach Auftragserteilung und vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen FB 66-2-5 der Auftraggeberin umgehend nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Planungsleistungen in Form der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sind spätestens 16 Wochen nach Beauftragung abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Asmus + Prabucki Ingenieure GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ap-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY6MG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 211/ 4750
Fax: +49 211/ 4752671
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]