Errichtung einer 2-zügigen Grundschule durch Neubau sowie Umbau des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturm und Ertüchtigung einer Einfachsporthalle im Oxford-Quartier in Münster Gievenbeck Referenznummer der Bekanntmachung: ZV 20-031
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsselsorf
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer 2-zügigen Grundschule durch Neubau sowie Umbau des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturm und Ertüchtigung einer Einfachsporthalle im Oxford-Quartier in Münster Gievenbeck
Die Stadt Münster ist eine wachsende Stadt, so dass sich für die Schulen seit Jahren ebenfalls wachsende Schülerprognosezahlen ergeben. Allein auf der Konversionsfläche Oxford sollen in den nächsten acht Jahren insgesamt 1.200 Wohnungen errichtet werden. Der dadurch entstehende Bedarf an Grundschulplätzen wird sich mit dem Fortschreiben der Wohnraumfertigstellung kontinuierlich erhöhen und soll standortnah gedeckt werden. Zudem soll dem neuen Stadtquartier ein gestalterisch herausragender Baustein hinzugefügt werden.
Die Stadt Münster plant auf dem Gelände des Oxford-Quartiers in Münster Gievenbeck, den Neubau einer 2-zügigen Grundschule unter Einbeziehung eines Teils des Uhrenturmgebäudes sowie die Ertüchtigung einer Einfachsporthalle. Die neue Schule ist eine offene Ganztagsschule, für die eine multifunktionale Nutzung der Klassen- und Betreuungsräume sowie aller weiteren pädagogischen zu nutzenden Räumen angestrebt wird. Dazu kommen Freiflächen für den Schulhof, ein Mehrzweckspielfeld sowie Stellplätze für Fahrräder und Tretroller. Da der Bildung eine hohe Bedeutung als Standortfaktor zukommt, sollen öffentliche Bildungsbauten im neuen Quartier auch durch eine entsprechende architektonische Figur bestechen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
- Städtebauliche und architektonische Qualität;
- Raumprogramm und Funktionalität;
- Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Zimmern ob Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Der Teilnahmeantrag steht zusammen mit dem Bewerbermemorandum kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigten Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt;
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs dürfen in keinem Falle per Mail, Fax, postalisch oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6AD0GQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.