Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
3. Bauabschnitt Nord-Süd Stadtbahn, Bonner Straße
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R-Anlage + besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bpr-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sec.nrw.de
siehe §160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; spätestens bis Ablauf der Angebots/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen die Vergabevorschrift in der Bekanntmachung
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
-innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe §135 Abs. 2 GWB
-30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/indexhtml
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln, Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R Anlage + Besondere Leistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bpr-gruppe.de
Die Abbruchmaßnahme Bonner Straße 397 bedingt eine Änderung der bereits freigegebenen Ausführungsplanung. Die Aufteilung der Nebenanlagen war anzupassen und eine Zufahrt zu ergänzen. Dies war in alle Lagepläne zu übernehmen.
Der Gesamtcharakter des Ursprungauftrages bleibt dadurch unverändert. Der preis ist um weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der Wechsel zu einem anderen Auftragnehmer wäre im vorliegenden Fall nicht wirtschaftlich und würde sowohl zu zeitlichen Verzögerungen als auch zu Mehrkosten führen. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 WB sind erfüllt