1304-VF-xMatters Referenznummer der Bekanntmachung: 1304-VF-xMatters
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1304-VF-xMatters
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag in zwei Losen über die vorübergehende Überlassung (Subscription) von Softwarelizenzen und Softwarepflege (Los 1) sowie für die Unterstützungsleistungen (Los 2) für die Software xMatters des Herstellers xMatters Inc. im Wege eines offenen Verfahrens für eine maximale Gesamtlaufzeit von bis zu vier Jahren zu vergeben.
Die Subscription beinhaltet Supportleistungen, Leistungen zur Störungsbeseitigung, Lieferung von Upgrades, Releases, Versionen und weitere Pflegeleistungen, die bei der zur Verfügungstellung des xMatters Cloud Services beinhaltet sind.
LOS 1
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Los 1: Vorübergehende Überlassung von Lizenzen (Subscription) für:
- IT Management Advanced Full User Licenses
- IT Management Business Continuity Full User Licenses
Die Subscription beinhaltet Supportleistungen, Leistungen zur Störungsbeseitigung, Lieferung von Upgrades, Releases, Versionen und weitere Pflegeleistungen, die bei der zur Verfügungstellung des xMatters Cloud Services beinhaltet sind.
Der geschätzte Auftragswert beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 1 - [Betrag gelöscht] Euro
Die Obergrenze beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 1 - [Betrag gelöscht] Euro
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache des Schätzwertes.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der
Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von zwei Jahren
abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der
Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten
Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige
Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu
verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die
maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich
zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
gem. Vergabeunterlagen (s. Leistungsverzeichnis)
LOS 2
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Los 2: Unterstützungsleistungen gem. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung.
Der geschätzte Auftragswert beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 2 - [Betrag gelöscht] Euro
Die Obergrenze beträgt (inkl. aller Optionen):
Los 2 - [Betrag gelöscht] Euro
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache des Schätzwertes.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der
Rahmenvertrag wird für eine feste Laufzeit von zwei Jahren
abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der
Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten
Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige
Erklärung zweimalig schriftlich um jeweils zwölf Monate zu
verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die
maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich
zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
gem. Vergabeunterlagen (s. Leistungsverzeichnis)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1784486f7b9-2fc4ccdfac59c996
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1784486f7b9-2fc4ccdfac59c996
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1784486f7b9-2fc4ccdfac59c996
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.