Südwestfalen-IT - Lieferung von Schulhardware (Tablets, Hüllen, Lasergravur) Referenznummer der Bekanntmachung: SIT 02/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sit.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Südwestfalen-IT - Lieferung von Schulhardware (Tablets, Hüllen, Lasergravur)
Gegenstand der Ausschreibung ist die gebündelte Beschaffung von Schulhardware. Die Südwestfalen-IT führt die Ausschreibung als zentrale Beschaffungsstelle für 8 Gebietskörperschaften in ihrem Einzugsbereich in deren Namen aus. Die Ausschreibung umfasst den Kauf von mobilen Endgeräten (Tablets, Hüllen, Lasergravur) für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, um die technischen Voraussetzungen für Homeschooling-Unterricht zu gewährleisten. Die Beschaffung ist öffentlich gefördert. Die aktuellen Förderrichtlinien sehen eine Mittelausgabe bis zum 31.12.2022 vor. Im Auftragsfall sind die auftragsgegenständlichen Waren daher auf Abruf innerhalb von maximal sechs Wochen und spätestens bis zum 19.12.2022 auszuliefern.
Die Waren sind entweder an die abrufende Gebietskörperschaft oder an die betreffenden Schule auszuliefern. Eine Lieferung an den Sitz der Südwestfalen-IT in Hemer findet nicht statt.
Die Ausschreibung umfasst die Vergabe von Lieferaufträgen durch die Gemeinde Wenden, dem Kreis Olpe, der Stadt Hallenberg, dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der Stadt Neuenrade, der Gemeinde Kürten, dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest zum Kauf folgender Produkte:
- Apple iPad 9. Generation oder Nachfolger (2.274 - 3.498 Stück)
- Lasergravur auf Rückseite des Tablets (1.480 - 2.050 Stück)
- Stoßfeste Hüller für Tablet (798 - 1.150 Stück)
- Besonders stoßfeste und robuste Schutzhülle aus Schaumstoff (Kinderschutzhülle) (491 - 800 Stück)
- Kombinierte Schutzhülle mit Tastatur und Touchpad (10 - 48 Stück)
Die Angaben im Klammerzusatz bezeichnen jeweils das minimale und maximale Abnahmevolumen aller bezugsberechtigten Kommunen.
Die bezugsberechtigten Körperschaften haben die Option, über das Mindestvolumen hinaus bis zum Maximalvolumen weitere Tablets, Hüllen und Lasergravuren zu den angebotenen Konditionen zu erwerben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium sind
a) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielte Gesamtumsatz (netto); dieser ist mit dem Angebot getrennt nach Jahren mitzuteilen;
b) die Eigenerklärung über den bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz bzw. die Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung einzureichen. Der Nachweis darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein. Alternativ kann auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens, im Falle der Bezuschlagung eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit dem Bieter abzuschließen, eingereicht werden.
Zu a) Bieter müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR (netto) erzielt haben.
Zu b) Die Bieter müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die Haftung nach Ziff. 9 der EVB-IT Kauf AGB abdeckt, bzw. dem Auftraggeber zusichern, im Falle der Bezuschlagung eine solche Versicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweise über das Bestehen der Versicherung in vorgenannter Höhe bzw. alternativ über die Bereitschaft der Versicherung, im Falle der Bezuschlagung eine solche Versicherung mit dem Bieter abzuschließen, einzureichen.
Eignungskriterien sind
die Erfahrung / die Kapazitäten zur Durchführung von Leistungen vergleichbarer Art; diese ist anhand von Referenzen über die Lieferung von Hardwareprodukten mit dem Angebot mitzuteilen
Die Bieter müssen faktisch in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung abgefragte Mindestanzahl an Hardware- und Zubehörprodukten bis zum 19.12.2022 zu beschaffen und zu liefern, sofern der Abruf durch die bezugsberechtigten Kommunen bis zum 01.11.2022 erfolgt.
Der Zugriff auf die Hardware und das Zubehör in der ausgeschriebenen minimalen Stückzahl ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Von den Bietern ist ferner eine schriftliche Unternehmensdarstellung (Vordruck 1), eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck 2) sowie eine Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck 3) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRK1L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.