Lieferung der Mittagsverpflegung für diverse Schulen in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-002-40L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der Mittagsverpflegung für diverse Schulen in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises
Lieferung der Mittagsverpflegung der Schüler im Rahmen des gebundenen Ganztags.
Die Angebote für die ausgeschriebenen Lose können entweder nach dem System" Kochen, Kühlen, Regenerieren (Cook & Chill) oder Kochen, Tiefgefrieren, Regenerieren (Cook & Freeze) erfolgen.
Maria-Montessori-Schule
Maria-Montessori-Schule Bergstr. 58 50321 Brühl, Maria-Montessori-Schule Nebenstelle Am Siegesbach 10-12 50321 Brühl
Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler (Strukturdaten siehe Punkt 2.3 der Verfahrenserläuterung) entweder im cook & chill oder im cook & freeze - Verfahren ab dem Schuljahr 2022/23.
Abweichende Regelung für die Nebenstelle:
Die Nebenstelle befindet sich aktuell noch in der Bauphase. Die Lieferung der Mittagsverpflegung für die Nebenstelle erfolgt ausdrücklich zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus. Dies ist nach aktueller Sachlage für den Zeitraum nach den Herbstferien 2022 geplant. Aufgrund der aktuellen Situation ist es jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die Inbetriebnahme bis Dezember 2022 verzögern kann.
Der konkrete Termin für den Beginn der Lieferung der Mittagsverpflegung wir dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt, sobald dieser verbindlich feststeht.
Der Vertrag wird für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option der Verlängerung um dreimal ein Schuljahr, das heißt für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 geschlossen.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Gewichtung: Der Preis wird mit 50% und die Leistung ebenfalls mit 50% gewichtet.
Bewertungsmethode: Die Angebotsbewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode.
Die Kennzahl zur Leistung-Preis-Bewertung berechnet sich dabei aus der Formel:
Z = L / P
Bei der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl Z aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebotes (L) und dem Angebotspreis (P) berechnet. Die so gebildeten Kennzahlen werden mit dem Faktor 100 skaliert. Die skalierte Kennzahl Z wird auf drei Nachkommastellen gerundet.
Die Leistungspunkte (L) ergeben sich durch Addition der Punkte, welche aus der Erfüllung der jeweiligen Zuschlagskriterien des Leistungsverzeichnisses resultieren.
Zuschlag: Das Angebot mit der größten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Paul-Kraemer-Schule
Paul-Kraemer-Schule Nebenstelle Schallmauer 2-10 50226 Frechen
Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler (Strukturdaten siehe Punkt 2.3 der Verfahrenserläuterung) entweder im cook & chill - oder cook & freeze - Verfahren.
Der Vertrag wird für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option der Verlängerung um dreimal ein Schuljahr, das heißt für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 geschlossen.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
Gewichtung: Der Preis wird mit 50% und die Leistung ebenfalls mit 50% gewichtet.
Bewertungsmethode: Die Angebotsbewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode.
Die Kennzahl zur Leistung-Preis-Bewertung berechnet sich dabei aus der Formel:
Z = L / P
Bei der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl Z aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebotes (L) und dem Angebotspreis (P) berechnet. Die so gebildeten Kennzahlen werden mit dem Faktor 100 skaliert. Die skalierte Kennzahl Z wird auf drei Nachkommastellen gerundet.
Die Leistungspunkte (L) ergeben sich durch Addition der Punkte, welche aus der Erfüllung der jeweiligen Zuschlagskriterien des Leistungsverzeichnisses resultieren.
Zuschlag: Das Angebot mit der größten Kennzahl Z erhält den Zuschlag.
Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Nachweis der Zulassung nach EU-Hygienerecht (Zulassung nach Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004)
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (vgl. VD 124)
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
- An den Gesamtumsatz werden losbezogen folgende Mindestanforderungen gestellt:
Los 1: Mindestumsatz von 150.000,- Euro pro Jahr
Los 2: Mindestumsatz von 50.000,- Euro pro Jahr
Die Anforderungen an den Mindestumsatz gelten je angebotenem Los. Sollten beide Lose angeboten werden, so sind die Anforderungen an den Gesamtumsatz kumulativ zu erfüllen.
- Mindestanforderungen an die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Mind. 3.000.000,- Euro für Personen-/Sachschäden.
Der entsprechende Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsnachweises erfolgen. Alternativ kann eine Bescheinigung des Versicherers vorgelegt werden, den Versicherungsschutz bei Auftragserteilung entsprechend anzupassen.
- Angabe von 3 wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (vgl. VD 124).
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Einzureichende Zertifikate:
- Bescheinigung(en) (Zertifizierungen) nach Art. 29 der EG-ÖKO-BASIS-VERORDNUNG Nr. 834/2007, nachfolgend auch "EG-Öko-Verordnung" genannt.
- Bescheinigung (Zertifizierung) auf Basis des "DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung".
Die Bieter können als Nachweis auch gleichwertige Zertifikate einreichen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Dies bedeutet, dass der Bieter entsprechende Unterlagen einzureichen hat, aus welchen die Gleichwertigkeit der Zertifikate zu den angeforderten Unterlagen nachvollziehbar ist.
Die v.g. Bescheinigungen können bereits bei Angebotsabgabe eingereicht werden. Sollte der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsphase nicht über die geforderten Zertifikate verfügen, so können diese auch erst nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden, und zwar unter folgender Maßgabe:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) nach der EG-Öko-Verordnung / auf Basis des "DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung" unaufgefordert zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Nachweis über die Beantragung bzw. die erfolgreiche Zertifizierung nicht nach, so kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Auf die Ausführungen im Rahmen der Eigenerklärungen (Anlage 1) wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 62
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2026 (Bei Ausschöpfung der max. Verlängerungsoptionen je Los)
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 53 Absatz 1 VgV).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 08.02.2022 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
Die im Leistungsverzeichnis geforderten Prüfberichte, Prüfzeugnisse, Zertifikate und sonstigen Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDHGS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rhein-erft-kreis.de