Rahmenvertrag Lagerhaltung und Logistik Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0229
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lagerhaltung und Logistik
Rahmenvertrag über Lager- und Logistikleistungen
LVR-Klinik Bonn
Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung (Option) zweimal jeweils um ein weiteres Jahr bis max. zum 31.07.2026 zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Anlage Bietereignung
2. Der AN muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro abgeschlossen haben.
1. Vorgaben an die Lagerhaltung einhalten und die aktuellen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften bzw. berufsgenossenschaftliche Vorschriften diesbezüglich beachten.
2. Der Auftragnehmer und alle mit dieser Dienstleistung befassten Mitarbeiter und leitenden Angestellten müssen alle ihnen seitens des AG überlassenen Daten absolut vertraulich behandeln und dürfen diese keinesfalls an Dritte weitergeben. Ebenfalls dürfen die Daten nicht zu anderen als mit im Rahmen dieser Vergabe ausgeschriebenen Zwecken im Unternehmen des AN verwendet oder an andere Geschäftsbereiche innerhalb des Unternehmens weitergeleitet werden. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung dieser Dienstleistung fort.
3. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, ausschließlich zuverlässiges und geeignetes Fachpersonal für die Leistungsdurchführung einzusetzen. Arbeitskräfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind auf Verlangen des AG abzulösen. Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu überprüfen.
4. Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Bestellung durch Ersatzkräfte/Anordnung von Überstunden) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge von Krankheit/Urlaub usw. die Leistungsdurchführung nicht beeinträchtigt wird.
5. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber einen webbasierten Bestellshop zur Verfügung stellen, der individuell auf den Auftraggeber eingerichtet wird gem. Leistungsbeschreibung.
6. Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und 14001
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.