2022-7 Ingenieurleistung - Erstellung prüffähiger Planungsunterlagen für die Objekt- und Tragwerksplanung für die Neuplanung der Geh- und Radwegbrücke Heerstraße in Duisburg Hochfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-7 WBD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-7 Ingenieurleistung - Erstellung prüffähiger Planungsunterlagen für die Objekt- und Tragwerksplanung für die Neuplanung der Geh- und Radwegbrücke Heerstraße in Duisburg Hochfeld
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beschaffen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg nachfolgende Leistung:
Erstellung von prüffähigen Planungsunterlagen für die Objektplanung (Leistungsphasen 1 bis 6) und die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 2 bis 6) nach HOAI für die Neuplanung der Geh- und Radwegbrücke
Heerstrasse in Duisburg Hochfeld
Duisburg-Hochfeld
Gegenstand der Ausschreibung ist das Erstellen prüffähiger Planungsunterlagen für die Objektplanung (Leistungsphasen 1,2,3,4,5 und 6) und die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 2,3,4,5 und 6) für die Neuplanung der Geh- und Radwegbrücke Heerstrasse einschl. der anschließenden Rampen mit den dazugehörigen Winkelstützwänden in Duisburg Hochfeld.
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV sind (s. a. C.1.3 der Teilnahmebedingungen):
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 15 Wertungspunkte). Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben. Zwischenwerte werden, mit maximal 3 Stellen nach dem Komma, linear interpoliert.
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (max. 5 Wertungspunkte)
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 3,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = [Betrag gelöscht] Euro (netto) = 1 Punkt
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" (max. 10 Wertungspunkte)
Objektplanung Ingenieurbauwerke - Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 1,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = [Betrag gelöscht] Euro (netto) = 1 Punkt
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke - Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 1,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = [Betrag gelöscht] Euro (netto) = 1 Punkt
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 144 Wertungspunkte). Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2,0) ergeben. Berücksichtigt werden die zwei besten Referenzen.
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen"
Für jede Referenz zur Objektplanung werden folgende Aspekte bewertet:
- Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen (max. 72 Wertungspunkte)
Brückenhöhe (OK Gelände-OK Bogen) < 5,0 m = 1 Punkt
Brückenhöhe (OK Gelände-OK Bogen) > 5,0 m bis < 8,0 m = Punkteermittlung durch Lineare Interpolation
Brückenhöhe (OK Gelände-OK Bogen) > 8,0 m = 6 Punkte
Brückenbreite (Außenkante-Außenkante) < 3,0 m = 1 Punkt
Brückenbreite (Außenkante-Außenkante) > 3,0 m bis < 5,0 m = Punkteermittlung durch Lineare Interpolation
Brückenbreite (Außenkante-Außenkante) > 5,0 m = 6 Punkte
Brückenlänge (Spannweite) < 20,0 m = 1 Punkt
Brückenlänge (Spannweite) > 20,0 m bis < 50,0 m = Punkteermittlung durch Lineare Interpolation
Brückenlänge (Spannweite) > 50,0 m = 6 Punkte
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen zw. LP 1 und LP 6 der Objektplanung innerhalb der letzten 5 Jahre (max. 24 Wertungspunkte)
Erbrachte Leistungsphasen (Anzahl in Stück): 3 = 3 Punkte
Erbrachte Leistungsphasen (Anzahl in Stück): 4 = 4 Punkte
Erbrachte Leistungsphasen (Anzahl in Stück): 5 = 5 Punkte
Erbrachte Leistungsphasen (Anzahl in Stück): 6 = 6 Punkte
- Vergleichbarkeit der Baukosten (max. 24 Wertungspunkte)
Baukosten (brutto) min. 1,50 Mio. Euro (1 Punkt)
Baukosten > 1,50 Mio. Euro bis < 10,00 Mio. Euro (Punkteermittlung Lineare Interpolation)
Baukosten > 10,00 Mio. Euro (6 Punkte)
Für jede Referenz zur Tragwerksplanung wird folgender Aspekt bewertet:
- Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen (max. 24 Wertungspunkte)
Berücksichtigung bzw. Einbindung/Integration vorhandener (2 Pkt. je Aspekt):
- Pfahlgründung Ja/Nein
- Bogenbrücke aus Stahl Ja/Nein
- Montagekonzept Ja/Nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
-->Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
(1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: [Betrag gelöscht] Euro (netto)
(2) Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: [Betrag gelöscht] Euro (netto)
--> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3.1
- Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV )
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
--> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4.1). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bewerber (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 10 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 10 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
- Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 5 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden sollen.
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
Der Bewerber hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bewerbers vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV):
- Projektleiter
- Objektplaner Ingenieurbauwerke
- Fachplaner Tragwerksplanung
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
- Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Der Bewerber hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
Geeignete Referenzen sind vorzulegen für die folgenden zwei Planungsbereiche:
a. Objektplanung
b. Tragwerksplanung
Mindestanforderung ist hierbei, dass für die unter a. bis d. genannten Planungsbereiche jeweils mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die Leistungen bzw. Aufträge sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich:
(1) um Planungs- oder Beratungsleistungen für eine Bogenbrücke aus Stahl handelt und
(2) bei Referenzen zu a. Objektplanung um Planungs- oder Beratungsleistungen aus den Leistungsphasen 1 - 6 der Objektplanung für Bauvorhaben mit Baukosten von mindestens 1,50 Mio. EUR (Brutto) handelt, von denen innerhalb der letzten 5 Jahre pro Referenz mindestens 3 Leistungsphasen erbracht wurden und
(3) bei Referenzen zu b. Tragwerksplanung um Planungs- oder Beratungsleistungen aus den Leistungsphasen 1 - 6 der Tragwerksplanung für Bauvorhaben mit Baukosten von mindestens 1,50 Mio. EUR (Brutto) handelt, von denen innerhalb der letzten 5 Jahre pro Referenz mindestens 3 Leistungsphasen erbracht wurden
Hinweise:
- Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Planungsbereiche erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Planungsbereiches ist nicht zulässig.
- Im Rahmen der Referenz zu a) Objektplanung werden auch solche Referenzprojekte berücksichtigt, die zwar insgesamt noch nicht abgeschlossen sind, bei denen aber einzelne Leistungsphasen vollständig abgeschlossen sind.
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Der Bewerber hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen:
- in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, prj,
- in der Version 2016 pdf, dxf, dwg, rcp, dwf,
- sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, jpg, bmp, txt
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
- Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität
Der Bewerber hat darzulegen, dass in ihrem Unternehmen mindestens folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
- Der Bewerber muss in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen mindestens ein eigenes und/oder zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem besitzen.
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
- Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV)
Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
--> Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
--> Formblatt 5007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11, 12
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 13
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
- Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
--> Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD535
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html