EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Gemeinde Lindlar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindlar
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lindlar.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Gemeinde Lindlar
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben:
– Los 1: Sammlung und Transport von Abfällen;
– Los 2: Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen und Elektrokleingeräten.
Sammlung und Transport von Abfällen
Gemeinde Lindlar
Sammlung und Transport von Restmüll:
– Gestellung der benötigten Behälter (neu), inkl. Transponder im Rahmen eines Mietkaufs;
– Leerung der 80-l-, 120-l-, 180-l-, 240-l- und 1.100-l-Restmüllbehälter (inkl. Mehrbedarfs- und Windelsäcke) im vierwöchentlichen Rhythmus (13 Leerungen pro Jahr), unter Einsatz eines Identsystems. 1.100-l-Behälter werden zudem wöchentlich oder 14-täglich geleert.
– Die Säcke sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden durch die Gemeinde vertrieben/verteilt.
– Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Biomüll:
– Gestellung der benötigten Behälter (neu), inkl. Transponder im Rahmen eines Mietkaufs;
– Leerung der 120-l- und 240-l-Biomüllbehälter (inkl. Mehrbedarfssäcke) im zweiwöchentlichen Rhythmus, in der Zeit von April bis Ende November wöchentlich (42 Leerungen pro Jahr) unter Einsatz eines Identsystems;
– Die Säcke sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden durch die Gemeinde vertrieben.
– Beistellungen von Ast- und Strauchschnitt bis 1 cbm sind zulässig;
– Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Altpapier:
– Gestellung der benötigten Behälter (neu), inkl. Transponder im Rahmen eines Mietkaufs;
– Leerung der 240-l- und 1.100-l-Altpapierbehälter im vierwöchentlichen Rhythmus (13 Leerungen pro Jahr) unter Einsatz eines Identsystems;
– Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. Altholz):
– Sperrmüllabfuhr auf Abruf;
– Expressabfuhr innerhalb einer Woche nach Anmeldung bei der Gemeinde;
– Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle;
– Option: Weihnachtsbaumsammlung (Straßensammlung im Januar).
Sammlung und Transport von Elektrogroßgeräten:
– Sammlung der Großgeräte auf Abruf. Die gleichzeitige Anmeldung von Altmetall ist möglich.
– Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle.
Erstellung, Druck und Verteilung Abfallkalender:
– Inkl. Elektronische Bereitstellung der Abfuhrtermine zur Übernahme in die Abfall-App.
Behälteränderungsdienst/Behälterbestandspflege:
– Bereitstellung der Software (inkl. Behälterbestandsführungsprogramm) für das Ident-System durch den Auftragnehmer;
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes während der Vertragslaufzeit.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– zu Ziffer II.2.4): Weihnachtsbaumsammlung (Option mit Wertung);
– zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von schadstoffhaltigen Abfällen und Elektrokleingeräten
Gemeinde Lindlar
– Durchführung einer mobilen Schadstoff- und Elektrokleingerätesammlung an acht festen Terminen im Jahr;
– Transport der schadstoffhaltigen Abfälle und Elektrokleingeräte direkt zur vom Auftraggeber benannten Anlieferstelle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushalten.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier in Gemeindegebieten mit insgesamt mindestens 15.000 Einwohnern. In mind. einem Abfuhrgebiet muss ein Identsystem zum Einsatz gekommen sein. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten Haushalten in mindestens einem Gemeindegebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach §55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.