G.I.B. - Rechtsberatungspool

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gib.nrw.de/themen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

G.I.B. - Rechtsberatungspool

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.

Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.

Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:[gelöscht]

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
79111000 Rechtsberatung
79140000 Rechtsberatung und -auskunft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

A) LEISTUNGSGEGENSTAND

Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen. Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startete am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht,

da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.

B) ZIELGRUPPE

Zielgruppe sind die Beraterinnen und Berater der 53 Beratungsstellen Arbeit in NRW. Die Beratungsstellen Arbeit beraten erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrender, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie von Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die Einrichtungen leisten Unterstützung bei sozial- und arbeitsrechtlichen sowie bei wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen. Sie bieten einzelfallbezogene Beratung zur beruflichen Entwicklung an und informieren

über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Lotsen eröffnen sie Zugang zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten. Zudem sind sie ein zentraler Baustein im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung in Nordrhein-Westfalen.

C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN

Den Beraterinnen und Beratern der Beratungsstellen Arbeit soll die Möglichkeit gegeben werden, die im Rechtsberatungspool gelisteten Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht im Rahmen ihrer eigenen Beratungen hinzuziehen, wenn eine weitergehende außergerichtliche Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragen notwendig und von den Ratsuchenden gewünscht ist. (Rechtliche Unterstützung in der Beratung). Darüber hinaus sollen die Beratungsstellen Arbeit zur juristischen Absicherung ihrer Beratung auf das

fachliche Wissen der Fachanwälte und Fachanwältinnen zurückgreifen können, auch wenn diese nicht direkt an der Beratung beteiligt sind. (Backoffice-Funktion). Grundsätzlich möglich ist zudem die Hinzuziehung der zugelassenen Fachanwälte/Fachanwältinnen zur Durchführung von Informationsveranstaltungen bzw. Gruppenberatungen.

D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN

Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Beraterinnen und Berater der Beratungsstelle im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligungen an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/01/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Die Beratungsstellen Arbeit und auch der Rechtsberatungspool selbst wird aus Mitteln der EU finanziert.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool

Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Die rechtsdienstleistende Tätigkeit als Rechtsanwalt setzt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft voraus. Mit dem Ernennungsakt wird zugleich der Titel des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin verliehen und eine umfassende Befugnis zur beratenden, vertretenden, gestaltenden und medisierenden Tätigkeit in Rechtssachen erteilt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB)

3) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR p.a. durch Bescheinigung des Versicherungsgebers (jeweils Kopie ausreichend).

(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2) Mindestanforderung:

Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro auf.

Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Angaben nachweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 33 UVgO) durch Eigenerklärung des Bieters:

- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen

- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen

- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen

- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen

- Empfehlung einer Einrichtung im Kontext der Beratung von zugewanderten Menschen

5) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers

6) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).

7) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Besondere Kenntnisse, nachgewiesene Qualifikation: Erlaubnis zum Führen des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht

- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltli-chen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen

- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen

- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen

- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

8) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)

9) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)

10) 522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet

11) 513_EU_BVB_TariftreueMindestentlohnung_0

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 218-574419
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/12/2022
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/01/2023
Ortszeit: 08:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool

Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.

Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:

- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht

- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltli-chen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen

- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen

- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen

- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen

Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.5), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.

B. Abruf der Unterlagen

Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: [gelöscht]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

A. § 160 GWB

1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.

3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

***

B. Rügeerfordernis

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2022

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