Planung der Technischen Ausrüstung für: Ersatzneubau von 3 Hallen sowie Modernisierungsmaßnahmen im Bestand des Bildungszentrums Standort Soest der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-20/04-30NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kh-hl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der Technischen Ausrüstung für: Ersatzneubau von 3 Hallen sowie Modernisierungsmaßnahmen im Bestand des Bildungszentrums Standort Soest der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe
Die Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe beabsichtigt die Neukonzeptionierung und bauliche Modernisierung des Bildungszentrums Soest, welches durch die Handwerkskammer Dortmund als Mieterin genutzt wird.
Das Bildungszentrum in Soest dient als Schulungsstandort der "Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)" für den östlichen Bereich des Bezirks der Handwerkskammer Dortmund. Hier werden insbesondere Auszubildende aus dem Bezirk der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (mit den Kreisen Soest und Unna sowie der Stadt Hamm) geschult. Derzeit sind im BZ Soest Übungseinheiten für die Fachbereiche Bau, Elektrotechnik, Kfz (inkl. Land- und Baumaschinen), Maler, Metall, Schweißen, Sanitär, Tischler und Friseure beheimatet. Seit dem 01.08.2021 auch der Fachbereich der Stuckateure.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung hat sich ergeben, dass der Rückbau und Ersatzneubau der Hallen 1 - 3, eine Modernisierung der Halle 4 sowie der Bereiche Aufenthalt/Mensa/Foyer die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Variante darstellt.
Bei den geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme. Die Projekte unterliegen daher der Prüfung einer behördlichen Stelle.
Aufgrund der Vorgaben der Fördergeber ist die Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung nach DIN 276 (Zuwendungsbauantrag) bis zum 30.06.2022 abzuschließen.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 6 und 8, optional Anlagengruppe 7)
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBERSB0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.