Ex-Post: G.I.B. - Rechtsberatungspool Referenznummer der Bekanntmachung: 1670/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gib.nrw.de/themen
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: G.I.B. - Rechtsberatungspool
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: [gelöscht]
A) LEISTUNGSGEGENSTAND
Die G.I.B. mbH sucht Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht zum Aufbau eines Rechtsberatungspools zur freiberuflichen Unterstützung der Beraterinnen und Berater der Bera-tungsstellen Arbeit NRW in arbeitsrechtlichen Beratungen.
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Beratungsverträgen". Der Rechtsberatungspool startet am 15.12.2021 und ist vorerst befristet bis zum 31.12.2022.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Entgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House-Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen an die Aufnahme in den Pool erfüllt, ist der Anbieter in die Liste potentieller Berater der Beratungsstellen Arbeit NRW aufgenommen. Die letztendliche Auswahlentscheidung für einen Berater trifft der Anwender und nicht der Auftraggeber.
B) ZIELGRUPPE
Zielgruppe sind die Beraterinnen und Berater der 53 Beratungsstellen Arbeit in NRW. Die Bera-tungsstellen Arbeit beraten erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufs-rückkehrender, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie von Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die Einrichtungen leisten Unterstützung bei sozial- und arbeitsrechtlichen sowie bei wirtschaftlichen und psychosozialen Fragen. Sie bieten einzelfallbezogene Beratung zur beruflichen Entwicklung an und informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Lotsen eröffnen sie Zugang zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten. Zudem sind sie ein zentraler Baustein im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung in Nordrhein-Westfalen.
C) INHALTE UND UNTERSTÜTZUNGSFORMEN
Den Beraterinnen und Beratern der Beratungsstellen Arbeit soll die Möglichkeit gegeben wer-den, die im Rechtsberatungspool gelisteten Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht im Rahmen ihrer eigenen Beratungen hinzuziehen, wenn eine weitergehende außergerichtliche Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragen notwendig und von den Ratsuchenden gewünscht ist. (Rechtliche Unterstützung in der Beratung). Darüber hinaus sollen die Beratungsstellen Arbeit zur juristischen Absicherung ihrer Beratung auf das fachliche Wissen der Fachanwälte und Fachanwältinnen zurückgreifen können, auch wenn diese nicht direkt an der Beratung beteiligt sind. (Backoffice-Funktion). Grundsätzlich möglich ist zudem die Hinzuziehung der zugelassenen Fachanwälte/Fachanwältinnen zur Durchführung von Informationsveranstaltungen bzw. Gruppenberatungen.
D) ANZAHL UND DAUER DER BERATUNGEN
Die individuelle Anfrage erfolgt durch die Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen Arbeit im Rahmen des durch die G.I.B. bereit gestellten jeweiligen Budgets. Dies gilt ebenso für die Dauer der fallbezogenen Unterstützung sowie etwaiger Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen.
E) VERFAHREN
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Aufnahme in den Beratungspool, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: [gelöscht]
Die Beratungsstellen Arbeit und auch der Rechtsberatungspool selbst wird aus Mitteln der EU finanziert.
Die Antragsunterlagen können unter https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen weiterhin abgerufen werden. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind sodann an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: [gelöscht]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Zulassungskriterien für eine Aufnahme in den Rechtsberatungspool
Für eine Aufnahme in den Pool kommen nur solche Anträge in Frage, die mindestens 60% der Maximalpunktzahl von 100 Punkten erreichen.
Folgende Qualitätsmerkmale werden abgefragt:
- Zulassung zum Fachanwalt/in für Arbeitsrecht
- Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung insbesondere von Arbeitnehmer*innen in prekären/ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen
- Erfahrung in der rechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung von zugewanderten Menschen
- Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Themen für Arbeitnehmer*innen
- Empfehlung einer Beratungsstelle Arbeit NRW, eines Partners im Netzwerk gegen Arbeits-ausbeutung NRW oder vergleichbare Einrichtungen
Nähere Informationen hierzu können den Antragsunterlagen, dort Ziffer C.II.5), entnommen werden. Darüber hinaus ist Anlage 3 der Antragsunterlagen ausgefüllt einzureichen.
B. Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen können weiterhin hier abgerufen werden:
https://www.gib.nrw.de/ueber-uns/ausschreibungen
Die vollständig ausgefüllten können sodann an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
[gelöscht]
C. Auftragsvergabe
Da es sich hier um ein sog. Open-House-Verfahren handelt und im Rahmen dessen ein nicht-exklusiver-Rahmenvertrag abgeschlossen wird, hat jeder zugelassene Antragsteller die Möglichkeit, in den Pool aufgenommen zu werden und mit dem Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Da sich dies im vorgegebenen Bekanntmachungsformular nicht abbilden lässt, ist im Punkt Auftragsvergabe der Auftraggeber genannt.
D. Gesamtwert
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auf-tragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRNNS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]