Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd, hier AE 12 Führung und Fortschreibung von Planlisten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd, hier AE 12 Führung und Fortschreibung von Planlisten
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Marktstraße bis Verteiler Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R-Anlage + besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Leistungen der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn , 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bpr-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sec.nrw.de
siehe §160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; spätestens bis Ablauf der Angebots/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen die Vergabevorschrift in der Bekanntmachung
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
-innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe §135 Abs. 2 GWB
-30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/indexhtml
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R Anlage + besondere Leistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bpr-gruppe.de
Im Verlauf der 59 Generalplanerbesprechung wurde BPR aufgefordert eine Planlisten mit folgenden Inhalten zu erstellen: Gewerk, Planbezeichnung, Planart, Plannummer, Index, Stand der Freigabe, Freigabedatum, Maßstab. Diese Leistung war nicht im Generalplanervertrag vereinbart. Da diese Leistung auch keine Grundleistung gemäß HOAI ist liegt eine Besondere Leistung vor auf die dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch besteht.
Zur Verfolgung der Aktualitäten der einzelnen Planunterlagen wurde der Generalplaner aufgefordert Planlisten zu erstellen. Gemeinsam mit dem AG hat der Generalplaner daraufhin eine Planliste erarbeitet, die fortlaufend fortgeschrieben und aktualisiert wird. Es liegt keine wesentliche Änderung des Vertrages vor. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Gemäß § 132 GWB Abs. 2 Nr. 2 ist die Vergabe ohne ein neues Vergabeverfahren möglich, da zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann, da zur Erstellung der geforderten Leistung das Wissen und die Kenntnis der vom AN beschafften oder erzeugten Planungsergebnisse erforderlich ist. Der vorliegende Auftrag unterschreitet 50% des Hauptauftrages.