Betankung von Wasserstoffbussen
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betankung von Wasserstoffbussen
Betankung von Bussen mit Wasserstoff.
Ein Radius von maximal 5 KM zum Standort Kalkofenstraße 1, 53340 Meckenheim
Ausgeschrieben wird die Betankung unserer Wasserstoffbusse am Standort Meckenheim. Ab 2023 werden ca. 20 Tonnen pro Jahr benötigt. Ab 2024 ist eine Abnahmemenge von 48 Tonnen , 2025 von 75 Tonnen und 2026 von 93 Tonnen geplant, Alle Mengenangaben sind vorbehaltlich der Lieferung der Busse und können noch variieren.
Der Laufzeitbeginn ist geplant auf die 2.Jahreshälfte 2023.
Option der zweimaligen Verlägerung um jeweils 24 Monate mit einer maximalen Gesamtlaufzeit von 96 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bedingungen werden in der Auftragsbekanntmachung genannt.
Die Bedingungen werden in der Auftragsbekanntmachung genannt.
Die Tankstelle muss sich in einem Radius von maximal 5 Km zum Betriebshof Niederlassung Meckenheim, Kalkofenstraße 1, 53340 Meckenheim befinden. Tankstellen die ausserhalb des Radius von 5 Km zum Betriebshof liegen werden bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen
die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer