IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich der Programmiersprache Python Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.09 - 9936/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich der Programmiersprache Python
IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich der Programmiersprache Python
Die Leistung besteht aus einem Los.
Aus dieser Rahmenvereinbarung können Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 13.970 Personentagen abgerufen werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgruende". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular "Anlage Unternehmensdaten" für jedes Mitglied einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtjahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte das ausgefüllte Formular "Unternehmenszahlen". Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben die Gesamtjahresumsätze aufsummiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderung bezieht sich auf den aufsummierten Gesamtjahresumsatz.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich zusätzlich das Formular "Anlage Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten dabei ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). Im Fall, dass Sie Eignungsleihe in Anspruch nehmen, ist zusätzlich das Formular "Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unterauftraege" auszufüllen.
Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zeigen Sie durch die Angabe von mindestens vier (4) Referenzprojekten auf, dass Ihr Unternehmen vergleichbare Projekte im Umfeld von "IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich der Programmiersprache Python" durchgeführt hat.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Umfang in Personentagen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit
Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Diee Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum
der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist)
- Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Projekte
handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. (Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.)
- Mindestens zwei (2) der Referenzen müssen einen Leistungsumfang des Bieters / der Bietergemeinschaft von mindestens einhundert (100) Personentagen
haben, weitere eingereichte Referenzprojekte müssen einen Leistungsumfang
des Bieters / der Bietergemeinschaft von mindestens fünfzig (50)
Personentagen haben.
Bieter, die noch keine drei Jahre Unterstützungsleistungen anbieten, geben die jeweilige Leistung ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Leistungserbringung an.
Nutzen Sie für die Referenzen das Dokument "Anhang Vordruck Referenzen". Sollte der Platz nicht ausreichend sein, können Sie die Vorlage mehrmals verwenden.
Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind, die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- ALDB GmbH
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben
- Beschaffungsamt des BMI
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Bundeskriminalamt
- Bundeskartellamt
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bundespolizeipräsidium
- Bundesrechnungshof
- BwFuhrparkService GmbH
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Deutsche Bundesbank
- Deutsches Jugendinstitut e.V.
- Die Autobahn GmbH des Bundes
- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
- Informationstechnikzentrum Bund
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Kuratorium für Technik und Bauwesen im KTBL
- Max Rubner-Institut
- Nationale Anti Doping Agentur
- Robert-Koch-Institut
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Johann Heinrich von Thünen-Institut
- Umweltbundesamt
- Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
- Statistisches Bundesamt
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.