PTV 2022 - Perspektive, Training, Vermittlung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: V22/59/048
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
PTV 2022 - Perspektive, Training, Vermittlung 2022
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit psychischen Vorerkrankungen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführt.
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Praktika und Grundqualifizierung in ausgewählten Arbeitsbereichen unterstützt und Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und beseitigt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch den Einsatz von Belastungserprobung und psychosozialer Begleitung sowie Grundqualifizierung in ausgewählten Arbeitsbereichen und Praktika an Anschlussmaßnahmen und die Vermittlung in Beschäftigung heranzuführen. Die Unterstützungsangebote sind bedarfsgerecht auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszurichten. Die Gesamtkonzeption soll einen stärkenorientierten Ansatz verfolgen.
Der Auftragnehmer stellt insgesamt 36 Teilnehmendenplätze zur Verfügung. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, sich in den folgenden Arbeitsbereichen zu erproben:
• Gartenpflege,
• Hauswirtschaft,
• Verwaltung,
• Haustechnik.
In den vier Arbeitsbereichen werden fachliche Grundkenntnisse vermittelt. Es wird eine krankheits− bzw. behinderungsspezifische Fachanleitung erwartet. Die Kenntnisvermittlung und Grundqualifizierung in den vier fachlichen Bereichen muss aufgrund der Besonderheiten der Zielgruppe grundsätzlich beim Auftragnehmer angeboten werden. Wie viele Plätze im jeweiligen Arbeitsbereich besetzt werden, entscheidet der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer stellt zusätzlich sicher, dass Teilnehmende, die aufgrund ihrer besonderen Problemlagen nicht bzw. noch nicht in einem der vier Arbeitsbereiche tätig werden können, eine ausschließliche psychosoziale Begleitung zur Überleitung in andere Hilfesysteme oder zur Verringerung bzw. Beseitigung ihrer Hemmnisse zur Verfügung gestellt bekommen.
Der zeitliche Arbeitsumfang beim Einstieg der Teilnehmerinnen/Teilnehmer in die Maßnahme kann stufenweise nach individueller Leistungsfähigkeit erfolgen. Eine Steigerung bis zur Vollzeit−Teilnahme ist das Ziel.
Die Maßnahme ist auf 18 Monate angelegt. 36 Teilnehmendenplätze pro Monat sollen während der Maßnahmelaufzeit zur Verfügung gestellt werden, eine Nachbesetzung freiwerdender Plätze ist jederzeit möglich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden i.d.R. für 9 Monate zugewiesen, eine Verlängerung der Zuweisung ist möglich.
PTV 2022 - Perspektive, Training, Vermittlung 2022
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit psychischen Vorerkrankungen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführt.
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Praktika und Grundqualifizierung in ausgewählten Arbeitsbereichen unterstützt und Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und beseitigt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch den Einsatz von Belastungserprobung und psychosozialer Begleitung sowie Grundqualifizierung in ausgewählten Arbeitsbereichen und Praktika an Anschlussmaßnahmen und die Vermittlung in Beschäftigung heranzuführen. Die Unterstützungsangebote sind bedarfsgerecht auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszurichten. Die Gesamtkonzeption soll einen stärkenorientierten Ansatz verfolgen.
Der Auftragnehmer stellt insgesamt 36 Teilnehmendenplätze zur Verfügung. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, sich in den folgenden Arbeitsbereichen zu erproben:
• Gartenpflege,
• Hauswirtschaft,
• Verwaltung,
• Haustechnik.
In den vier Arbeitsbereichen werden fachliche Grundkenntnisse vermittelt. Es wird eine krankheits− bzw. behinderungsspezifische Fachanleitung erwartet. Die Kenntnisvermittlung und Grundqualifizierung in den vier fachlichen Bereichen muss aufgrund der Besonderheiten der Zielgruppe grundsätzlich beim Auftragnehmer angeboten werden. Wie viele Plätze im jeweiligen Arbeitsbereich besetzt werden, entscheidet der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer stellt zusätzlich sicher, dass Teilnehmende, die aufgrund ihrer besonderen Problemlagen nicht bzw. noch nicht in einem der vier Arbeitsbereiche tätig werden können, eine ausschließliche psychosoziale Begleitung zur Überleitung in andere Hilfesysteme oder zur Verringerung bzw. Beseitigung ihrer Hemmnisse zur Verfügung gestellt bekommen.
Der zeitliche Arbeitsumfang beim Einstieg der Teilnehmerinnen/Teilnehmer in die Maßnahme kann stufenweise nach individueller Leistungsfähigkeit erfolgen. Eine Steigerung bis zur Vollzeit−Teilnahme ist das Ziel.
Die Maßnahme ist auf 18 Monate angelegt. 36 Teilnehmendenplätze pro Monat sollen während der Maßnahmelaufzeit zur Verfügung gestellt werden, eine Nachbesetzung freiwerdender Plätze ist jederzeit möglich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden i.d.R. für 9 Monate zugewiesen, eine Verlängerung der Zuweisung ist möglich.
Verlängerungsoption: 01.11.2023 – 30.04.2025
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Preis-/Leistungsverhältnis (%): 30 / 70
Aufschlüsselung der Leistungskriterien:
Ziele/Grundverständnis der eigenen Arbeit: 15 %
Auseinandersetzung mit der Zielgruppe: 15 %
Strategie/Maßnahmedurchführung: 60 %
Erfahrung: 10 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifizierung gemäß AZAV (Akkreditierungs− und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Diese
Trägerzertifizierung wird benötigt (vgl. §§ 178 SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III n. F.) wenn Sie als Träger
Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III bzw. nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III durchführen. Dem
Angebot in Kopie beizufügen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG,
Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
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Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.