Deutzer Brücke/ Nachrechnung gemäß "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" inklusive Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Köln, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0106-69-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutzer Brücke/ Nachrechnung gemäß "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" inklusive Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Köln, Tragwerksplanung
Die Deutzer Brücke liegt bei Kilometer 687,95 zwischen der Hohenzollernbrücke im Norden und der Severinsbrücke im Süden. Sie überführt die insgesamt vierspurige Landstraße L111 über den Rhein auf zwei Richtungsfahrbahnen sowie zwei Gleise der städtischen KVB-Bahn und verbindet den linksrheinischen Stadtteil Altstadt-Süd mit dem rechtsrheinischen Stadtteil Deutz. Der gesamte Brückenzug besitzt eine Länge von circa 614 m und besteht aus mehreren Teilbauwerken: link- und rechtsrheinische Rampe und Strombrücke.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Tragwerksplanungsleistungen als Nachrechnung des gesamten Brückenzuges gemäß "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" sowie eine Machbarkeitsstudie der erforderlichen Verstärkungs- beziehungsweise Instandsetzungsmaßnahmen mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach RI-WI-BRÜ (Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/ Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken).
Nachrechnung der Deutzer Brücke auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" inklusive Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Köln
Es ist eine Fachplanung - Tragwerksplanung auf Grundlage der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" inklusive Machbarkeitsstudie zur Bauwerksertüchtigung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach RI-WI-BRÜ zu erstellen. Als Arbeitsgrundlage werden Lasteinstufungsberechnungen nach ARS14/1984 und ARS 13/2004 aller Teilbauwerke sowie die Machbarkeitsstudie und durchgeführte Berechnungen im Rahmen der Teilinstandsetzung der rechtsrheinischen Rampe, die vorhandenen Bauwerksprüfungen, Bestandsunterlagen und weitere Untersuchungen sowie gutachterliche Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der fachlichen Eignung. Zur Beschränkung der Auswahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist ihre Eignung durch Referenzprojekte darzulegen. Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnehmeranträge gebildet wird.
Die Punkte werden vergeben, indem der Bewerber Nachweise über Erfahrungen in den unten aufgeführten Bereichen vorlegt. Die Nachweise bestehen aus Referenzschreiben der Auftraggeber und mindestens einer schriftlichen Bestätigung des Bieters, welchen Aufgabenbereich die beigefügte Referenz abgedeckt hat.
Referenzprojekte, in Rahmen derer, entsprechend schwierige und komplexe Nachweise und Berechnungen und / oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach vergleichbaren Normen / Richtlinien aus anderen EU-Ländern angestellt wurden, werden zugelassen. Die Vergleichbarkeit mit der Nachrechnungsrichtlinie und der RI-WI-BRÜ ist durch den Bewerber durch eine tabellarische Gegenüberstellung zwischen den deutschen Regelwerken und den Regelwerken aus den EU-Ländern darzulegen. Dabei ist es zulässig, wenn sich die zur Nachrechnungsrichtlinie beziehungsweise RI-WI-BRÜ vergleichbaren Normen / Richtlinien auf mehrere angewandte Regelwerke im EU-Ausland erstrecken.
Darüber hinaus müssen die jeweiligen Referenzen in technischer Hinsicht vergleichbar mit der hier beschriebenen Aufgabenstellung sein. Beispielsweise werden für eine Referenz 100% der Punkte vergeben, wenn sie sehr gut vergleichbar ist.
Sehr gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Ihrer Art und Umfang der hier ausgeschrieben Aufgabenstellung an Stahlkastenträgerbrücken beziehungsweise Spannbetonbrücken entsprechen. Die Nachrechnung des Brückenzuges "Deutzer Brücke" ist von Ingenieuren durchzuführen, die in der Aufstellung von schwierigen Standsicherheitsnachweisen für Brückenbauwerke erfahren und kompetent sind.
Für jede Kategorie ist ein Referenzprojekt durch den Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zu benennen (insgesamt maximal 6 Referenzprojekte). Jede Referenz wird separat bewertet und kann mehrere Aufgabenbereiche / Kategorien abdecken. Pro Teilnehmerantrag können maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei die Punkte auf die erste Nachkommerstelle gerundet werden.
Erfahrungen durch Referenzen ... Punkte
1 ... im Umgang mit der Nachrechnungsrichtlinie oder vergleichbarer Normen / Richtlinien mit schwierigen und komplexen Nachweisführungen bei...
1.1 ... Stahlkastenträgerbrücken 25 Punkte.
1.2 ... Spannbetonbrücken 20 Punkte.
2 ... in der Planung von Ertüchtigungsmaßnahmen inklusive Machbarkeitsstudie an...
2.1 ... Stahlkastenträgerbrücken 20 Punkte.
2.2 ... Spannbetonbrücken 15 Punkte.
3 ... in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach RI-WI-BRÜ oder vergleichbarer Normen / Richtlinien zu Erhaltungsmaßnahmen von...
3.1 ... Stahlkastenträgerbrücken 10 Punkte.
3.2 ... Spannbetonbrücken 10 Punkte.
Summe 100
Die Bewertung erfolgt anhand der Qualität des jeweiligen Referenznachweises. Maßstab für die Qualität ist hierbei die Vergleichbarkeit zur hier ausgeschrieben Aufgabenstellung nach Art (Art des Bauwerks) und Umfang (Größe und Komplexität des Bauwerks).
Die Punktevergabe wird hierbei wie folgt vorgenommen:
Kategorien 1.1, 2.1 und 3.1 (Strombrücke - Stahlkastenträgerbrücke):
- 100 % der Punkte für eine sehr gute Vergleichbarkeit. Sehr gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Ihrer Art und Umfang der hier ausgeschrieben Aufgabenstellung an mehrzelligen Stahlkastenträgerbrücken vergleichbarer Abmessungen oder höherwertig (zum Beispiel seilverspannte Brücken) mit Verkehrsbelastung aus Stadtbahnbetrieb und motorisiertem Individualverkehr entsprechen.
- 80 % der Punkte für eine gute Vergleichbarkeit. Gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an mehrzelligen Stahlkastenträgerbrücken vergleichbarer Abmessungen oder höherwertig (zum Beispiel seilverspannte Brücken) mit Verkehrsbelastung aus motorisiertem Individualverkehr oder Kastenträgerbrücken als Stahlverbundbrücke vergleichbarer Abmessungen mit Verkehrsbelastung aus Stadtbahnbetrieb und motorisiertem Individualverkehr entsprechen.
- 50 % der Punkte für eine befriedigende Vergleichbarkeit. Dies umfasst Projekten, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an Stahlkastenträgerbrücken oder je Fahrtrichtung mehrspurigen Kastenträgerbrücken als Stahlverbundbrücke entsprechen.
- 15 % der Punkte für eine mäßige Vergleichbarkeit. Mäßig vergleichbar sind Projekte, welche nach Ihrer Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an Stahlbaubrücken entsprechen, jedoch anderer Bauart (zum Beispiel Fachwerk-Brücke).
Kategorien 1.2, 2.2 und 3.2 (Strombrücke - Spannbetonbrücken):
- 100% der Punkte für eine sehr gute Vergleichbarkeit. Sehr gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Ihrer Art und Umfang der hier ausgeschrieben Aufgabenstellung an in Längsrichtung gevouteten Spannbetonbrücken vergleichbarer Abmessungen mit Verkehrsbelastung aus Stadtbahnbetrieb und motorisiertem Individualverkehr entsprechen.
- 80% der Punkte für eine gute Vergleichbarkeit. Gut vergleichbar sind Projekte, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an mehrspurigen und in Längsrichtung gevouteten Spannbetonbrücken mit Verkehrsbelastung aus motorisiertem Individualverkehr entsprechen, jedoch ohne Verkehrsbelastung aus Straßenbahnbetrieb.
- 50% der Punkte für eine befriedigende Vergleichbarkeit. Dies umfasst Projekten, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an je Fahrtrichtung mehrspurigen Spannbetonbrücken entsprechen.
- 15% der Punkte für eine mäßige Vergleichbarkeit. Mäßig vergleichbar sind Projekte, welche nach Art und Umfang der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung an Spannbetonbrücken entsprechen, jedoch mit einer Überbaulänge von mindestens 100 m zwischen den Widerlagern oder einspurig.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantag abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch den Bewerber beziehungsweise durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Nachweise vorzulegen:
1) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber beziehungsweise der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft; für Bewerber beziehungsweise Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen. (Formblatt 1 und 2)
2) Eigenerklärungen gemäß GWB § 123 und § 124 siehe Bewerbungsunterlagen. (Formblatt 3)
3) Auskunft der Bewerber beziehungsweise der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ob und auf welche Art das Unternehmen beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit dem Teilnahmeantrag die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben. (Formblatt 4)
4) Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. (Formblatt 5)
5) Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- oder Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die unter Ziffer 1) bis 2) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
6) Zudem hat der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen sowie der Unternehmen mit denen eine Zusammenarbeit gem. Ziffer 3) geplant ist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Im Übrigen müssen Unterauftragnehmer erst auf Aufforderung des Auftraggebers benannt werden. (Formblatt 6)
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Sollten in einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor. Für den Teilnahmeantrag sind die Bewerbungsunterlagen (Formblätter) des Auslobers zu verwenden, welche unter der gemäß Ziffer I.3) benannten Stelle gebührenfrei selbst beschafft werden können.
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Formblatt 7)
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall für sonstige Schäden oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Objektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird. Soweit sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannte Erklärung zu Ziffer 1) und der vorgenannte Nachweis zu Ziffer 2) für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Erklärung und der Nachweis zu Ziffer 1) und 2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden. (Formblatt 8)
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen bzw. nicht beigebrachte Nachweise führt zum Ausschluss vom Verfahren.
1) Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der Beschäftigten, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich aller Leistungsbilder Tragwerksplanung (Ingenieurbauwerke) gemäß HOAI ersichtlich ist, (Formblatt 9).
2) Darüber hinaus sind durch den Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft für jede Kategorie ein Referenzprojekt zu benennen (maximal 6 Referenzprojekte), welche innerhalb der letzten 10 Jahre (2021 bis 2011) fertig gestellt wurden oder sich derzeit noch in der Bauausführung befinden. Die Leistungsphase 4 muss hierfür mindestens abgeschlossen sein. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: Kurze Beschreibung des Projektes anhand derer die Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen beurteilt werden kann, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Fertigstellungszeitpunkt des Projektes beziehungsweise Leistungsstand (falls Projekt noch nicht abgeschlossen), Baukosten / Auftragssumme, Auftraggeber und Name des Ansprechpartners des Auftraggebers. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die jeweiligen unter 1) abgeforderten Angaben für dieses Unternehmen abzugeben. Die unter Ziffer 2) geforderten Angaben müssen nur einmal pro Bewerber beziehungsweise pro Bewerbergemeinschaft und nicht pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. (Formblatt 10)
Referenzprojekte, in Rahmen derer, entsprechend schwierige und komplexe Nachweise und Berechnungen und / oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach vergleichbaren Normen / Richtlinien aus anderen EU-Ländern angestellt wurden, werden zugelassen. Die Vergleichbarkeit mit der Nachrechnungsrichtlinie und der RI-WI-BRÜ ist durch den Bewerber durch eine tabellarische Gegenüberstellung zwischen den deutschen Regelwerken und den Regelwerken aus den EU-Ländern darzulegen. Dabei ist es zulässig, wenn sich die zur Nachrechnungsrichtlinie beziehungsweise RI-WI-BRÜ vergleichbaren Normen / Richtlinien auf mehrere angewandte Regelwerke im EU-Ausland erstrecken.
Angabe eines Referenzprojekts für jede Kategorie: Kategorie 1.1,1.2 "Erfahrung im Umgang mit der Nachrechnungsrichtlinie oder vergleichbarer Normen / Richtlinien mit schwierigen und komplexen Nachweisführungen", Kategorie 2.1,2.2 "Erfahrung in der Planung von Ertüchtigungsmaßnahmen inklusive Machbarkeitsstudie" und Kategorie 3.1,3.2 "Erfahrung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach RI-WI-BRÜ oder vergleichbarer Normen / Richtlinien zu Erhaltungsmaßnahmen".
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCL1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU