Technisches Inbetriebnahme-Management - Neubau Historische Mitte Köln - Kölnisches Stadtmuseum, Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum und Kurienhaus der Hohen Domkirche Köln. Referenznummer der Bekanntmachung: HMK-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.historische-mitte.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Inbetriebnahme-Management - Neubau Historische Mitte Köln - Kölnisches Stadtmuseum, Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum und Kurienhaus der Hohen Domkirche Köln.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe des Technischen Inbetriebnahme-Managements.
Die Beauftragung erfolgt durch die in einer Bauherrengemeinschaft zusammengeschlossene Domkirche und die Stadt Köln.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (siehe Ziffer II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
50667 Köln
In unmittelbarer Nachbarschaft zum Kölner Dom (UNESCO-Weltkulturerbe) ist in Ersatz vorhandener Bebauung ein Neubauensemble aus neuem Kurienhaus der Hohen Domkirche zu Köln und Studiengebäude für das Römisch-Germanische Museum (RGM) sowie neuem Kölnischen Stadtmuseum (KSM) geplant. Die aufgehenden Gebäudeteile sind unterirdisch miteinander verbunden und haben eine unterirdische Verbindung zum RGM und eine neu zu schaffende Anbindung an das Römische Hafentor
Der den Planungen der Gesamtmaßnahme Neue Mitte Köln zugrunde liegende Ratsbeschluss zur Durchführung des Wettbewerbes 1301/2015 sowie der Beschluss 0353/2018 zur Aufnahme der Planungen bis Leistungsphase 3 sind im Internet einsehbar (Ratsinformationssystem der Stadt Köln: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/).
Mit dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren soll ein gemeinsamer Dienstleister für die Maßnahmen der Stadt Köln und der Hohen Domkirche, die sich in einer Bauherrengemeinschaft zusammengeschlossenen haben.
Größenordnungen (Cirka-Angaben): 1. BGF: 19.380 qm (Stadtmuseum und Studiengebäude RGM 15.410 qm / Kurienhaus 3.970 qm). 2. Geschätzte Baukosten (Kostengruppe 200-600 nach DIN 276) brutto: 92,99 Mio. EUR; 3. Geschätzte Kosten KGr 400 brutto: 19,72 Mio. EUR.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll gegebenenfalls mit einem Generalunternehmen (Ausschreibung auf Basis Leistungsphase 5 der Planer) erfolgen.
Aufgrund des hohen Anteils und der Komplexität der geplanten Technischen Ausrüstung ist in Ergänzung der (Grund-) Leistungen der Projektsteuerung und begleitend zu insbesondere den Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 3-8 HOAI §55), eine kontinuierliche - von der Planung bis zum Betrieb der Häuser - systemübergreifende Integration und Koordination aller technischen Gewerke für die Inbetriebnahme erforderlich und sicherzustellen.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 (2020) "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Kapitel 5 (Besondere Leistungen der Projektsteuerung) / AHO-Heft Nr. 19 (2018) "Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau und Immobilienwirtschaft", Kapitel 9.4 (Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement): Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) sowie nachlaufende Leistungen in der Nutzungsphase.
Optional (siehe auch II.2.11) erfolgt außerdem ggf. die Vergabe von Leistungen des Technischen Monitorings. Das Technische Monitoring soll zur Qualitätssicherung dienen und dazu beitragen, die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, energieeffizienten, funktions- und bedarfsgerechten Betrieb zu schaffen.
Ein spezifiziertes Leistungsbild ist den Vergabeunterlagen beigefügt (s. Anlage 2 zum Vertragsentwurf).
Die Aufgabe besteht in einem qualifizierten und vollumfänglichen Inbetriebnahmemanagement unter Berücksichtigung der (Fach-) Planungen und der Vorgaben hinsichtlich Funktionalität, Qualität, Energie- und Betriebseffizienz sowie individueller Regelbarkeit. Ziel ist eine fristgemäße Sicherstellung des vereinbarten Soll-Zustands aller technischen Funktionen (Einzel-, System- und gewerkeübergreifend), eine effiziente und erfolgreiche Inbetriebnahme und ein entsprechend den Bauherrn- / Nutzeranforderungen optimalen Anlagenbetrieb bis zum festgesetzten Termin zu gewährleisten.
Die Leistung muss in enger Abstimmung mit den Fachplanern sowie den beteiligten städtischen Dienststellen, Bauherren und den Nutzern erfolgen.
Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (siehe I.3): Vertragsentwurf mit Anlagen (u.a. Leistungsbild [Anlage 2]). Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 05/2022; 2: Realisierung Neubauten: 2024 bis 07/2028; 3. Einzug und Einregulierung: bis 07/2029.
Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen. Die Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.105 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 225 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 880 Punkte).
Detaillierte Angaben zur Bewertung können der "Bewertungsmatrix Stufe 1 - Teilnahmewettbewerb" im Anhang zum Teilnahmeantrag (s. Vergabeunterlagen [Hyperlink s. Ziff. I.3]: Dokument "Teilnahmeantrag" [Ordner "vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente"]) entnommen werden.
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§75 [6] VgV).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen:
Stufe 1: Mit dem Abschluss des Vertrages werden die Leistungen der Projektstufe 2 (Planung) gem. AHO Heft Nr. 9 (2020) Kapitel 5 (Besondere Leistungen der Projektsteuerung) / AHO Heft Nr. 19 (2018) Kapitel 9.4 (Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement).
Die Beauftragung über die Stufe 1 hinausgehender weiterer Stufen - einzeln [eventuell in Teilen] oder im Ganzen - ist von der Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahmen abhängig und erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung.
Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens und der Termine, der Baubeschluss auf der Basis der Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(2) Optional: Vergabe von Leistungen des Technischen Monitorings sowie ggf. weiterer (Besonderer) Leistungen im Zusammenhang mit dem Inbetriebnahmemanagement, sofern und soweit diese erforderlich werden.
(3) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind ein Honorarangebot (unter Verwendung der Vertragsexemplare) und ein Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien sowie ggf. weitere Unterlagen/Erklärungen (bei Nachunternehmerbeteiligung) vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, gegebenenfalls Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen;
c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
d) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.
e) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV vorzulegen und die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen (Unabhängigkeit/ Zusammenarbeit) und gemäß §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt im Anhang zum Teilnahmeantrag). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung - Formblatt im Anhang zum Teilnahmeantrag) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(1) Umsatz:
a) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 4.1) zum Netto-Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 [ggf. als Prognose], 2020, 2019).
b) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 [ggf. als Prognose], 2020, 2019) im Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement im Sinne AHO Heft Nr. 9 (2020) Kapitel 5 (Besondere Leistungen der Projektsteuerung) / AHO Heft Nr. 19 (2018) Kapitel 9.4 ("Leistungsbild" Technisches Inbetriebnahmemanagement).
Sofern der Bewerber zur Begründung seiner Eignung auf Nachunternehmer verweisen will, sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen auch für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Teilnahmeantrag Punkt 4.1). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen für Nachunternehmer nur dann vorzulegen, wenn der Auftraggeber dies anfordert.
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EURO je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EURO für sonstige Schäden je Auftraggeber nachzuweisen, die in jedem Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung steht, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Punkt 2). Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder gegebenenfalls eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Keine
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 4.2) der Anzahl (anzugeben ist das Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. beziehungsweise Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) im Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement (Ingenieure der Fachrichtungen Gebäudetechnik und/oder Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung mit Gewerke übergreifenden Kenntnissen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung) insgesamt sowie davon mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls auf dem Wege der Unterauftragsvergabe durch Dritte erbracht werden sollen (§36 VgV).
(3) Aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Punkt 5.1) für das in Ziffer II.1.4 / II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind mindestens 2 und maximal 3 realisierte Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Punkt 5.2.1 bis 5.2.3), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land;
- Auftraggeber (der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer;
- Datum Abschluss Leistungsphase 8 der Planer im Sinne HOAI (2021) §55 (mindestens Übergabe an den Bauherrn/Nutzer);
- Baukosten in Bezug auf die Technische Ausrüstung (Summe Kosten KGr 400 nach DIN 276) in Euro netto;
- Bruttogrundfläche BGF (vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst);
- Bearbeitete und abgeschlossene Projektstufen im Sinne AHO-Heft Nr. 19 (2018) Kapitel 9.4 "Leistungsbild" (Projektstufen 2-5);
- Art der Baumaßnahme im Sinne HOAI (2021) §2: Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme / Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme / Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahme / Andere);
- Gebäudetypologie (Museums-/Ausstellungsgebäude; Gebäude für kulturelle und musische Zwecke, Bibliotheksgebäude, Veranstaltungsgebäude oder vergleichbare; Büro-/Verwaltungsgebäude; Andere).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem Angaben (Teilnahmeantrag Punkt 5.2) zu weiteren Leistungen/ Projektmerkmalen zu tätigen (sofern zutreffend). Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzprojekte müssen auf jeweils maximal zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt (inklusive Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1. Anzahl der festangestellten Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement (Ingenieure der Fachrichtung Gebäudetechnik und/oder Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung mit Gewerke übergreifenden Kenntnissen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: mind. 2 pro Jahr im Durchschnitt mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
2. Referenzen: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Es sind mindestens 2 und maximal 3 realisierte Referenzprojekte für das Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement vorzustellen. Gewertet werden nur Referenzprojekte, die folgende Bedingungen erfüllen: 1.) Abschluss Leistungsphase 8 der Planer im Sinne HOAI (2021) §55 (mindestens Übergabe an den Bauherrn/Nutzer) im Zeitraum 01/2014 bis 12/2021; 2.) Baukosten in Bezug auf die Technische Ausrüstung (Summe Kosten KGr 400 nach DIN 276) mindestens 5,0 Mio. Euro netto.
Mit diesen Referenzprojekten sind folgende weiteren Mindestanforderungen zu erfüllen:
a.) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b.) mindestens ein Referenzprojekt mit Baukosten in Bezug auf die Technische Ausrüstung (Summe Kosten KGr 400 nach DIN 276) größer/gleich 10,0 Mio. EUR netto.
c.) mindestens ein Referenzprojekt, das der Kategorie Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme im Sinne HOAI (2021) §2 zuzuordnen ist;
d.) durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Leistungen der Projektstufen 2 bis 5 im Sinne AHO-Heft Nr. 19 (2018) Kapitel 9.4 mindestens einmal abgedeckt sein (es gehen nur abgeschlossene Projektstufen in die Wertung ein);
e.) mindestens ein Referenzprojekt, das eine Versammlungsstätte i.S. §2 MVStättV 2005 (zuletzt geändert 2014) beinhaltete.
Diese fünf weiteren Mindestanforderungen müssen in den mindestens zwei und maximal 3 Referenzprojekten jeweils nur einmal erfüllt sein; die Kombination dabei ist beliebig.
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure der Fachrichtungen Gebäudetechnik und/oder Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung mit Gewerke übergreifenden Kenntnissen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (VgV §75 [1-3] in Verbindung mit §44):
(a) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur der vorgenannten Fachrichtungen zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur der vorgenannten Fachrichtungen tätig zu werden.
(b) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(c) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (Punkt 6).
(1) Die örtliche Präsenz ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicherzustellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist möglichst sicherzustellen. Für die Baumaßnahme sollen mögliche Arbeitszeiten ausgeschöpft werden; Wochenend-/Feiertagsarbeit nicht ausgeschlossen. Die Realisierung erfolgt eventuell in Bauabschnitten. Verkehrssprache während der gesamten Laufzeit des Projekts ist Deutsch.
(2) Erfüllung der im Vertrag/in den Anlagen zum Vertrag beschriebenen Vorgaben.
(3) 3-D-Planung.
(4) Dokumentation/Kommunikation über internetbasierten Projektraum.
(5) Berufshaftpflichtversicherung gemäß III.1.2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insbesondere in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (siehe Ziffer I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung in Textform nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person und der Büroname ist jedoch zwingend anzugeben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des Bietertools auf der Vergabeplattform (siehe Ziffer I.3) bis zu der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage beziehungsweise die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste Punkt 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziffer I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [siehe oben] inklusive Bewertungsmatrix Stufe 1, Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 sowie die in Ziffer II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV §20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail, Telefax, Briefpost erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet.
(5) Hinweis zu Ziffer II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0 bis 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 300 Punkte erreicht werden. Bewertung der Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: niedrigster Preis x Höchstpunktzahl / jeweiliger Preis des Angebotes.
(6) Der Bauherr beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4KYYYC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.