(Dach-)Sanierung Mehrzweckhalle Gemeinde Langenberg; Ing.-Leistungen (TGA) Referenznummer der Bekanntmachung: L-I-2022-02-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
(Dach-)Sanierung Mehrzweckhalle Gemeinde Langenberg; Ing.-Leistungen (TGA)
Ingenieurleistungen – Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Los 1: Heizung-, Lüftung und Sanitärtechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge der Erhaltung der kommunalen Mehrzweckhalle aus dem Baujahr 1972/73 ist eine Dachsanierung der Halle aufgrund von Dachundichtigkeiten notwendig.
Da bei der vorhandenen Dachkonstruktion die statische Tragfähigkeit völlig ausgereizt ist, ist bei der notwendigen Erstellung einer neuen Dachabdichtung inkl. einer nicht brennbaren Dachdämmung gemäß VStättVO, das vorhandene tragende Trapezblech gegen ein neues, statisch tragfähiges auszutauschen. Der Austausch der vorhandenen Dachdämmung aus Schaumdämmstoff gegen eine nicht brennbare mineralische Dämmung ist aus notwendigen, vorbeugendem Brandschutz unabdingbar.
Eine neue tragende Dachkonstruktion mit einer Gesamtfläche von 2370 m² bedingt, aufgrund der statischen Veränderung, eine neue baurechtliche Genehmigung für das Gebäude.
Darüber hinaus entfällt mit dem neuen Dachaufbau der vorhandene Bestandsschutz in
einigen Bereichen, wie zum Beispiel für die vorhandene Unterdecke, die vorhandene Lüftungsanlage und die Fassade des Jugendraumes Pepper. Diese werden somit Teil des erneuerungsbedürftigen Baukörpers.
Mit der Dachsanierung sollen dann die vorhandenen alten Deckenlufterhitzer gegen eine
energetisch sinnvolle Deckenstrahlheizung ersetzt werden. Des Weiteren bedürfen die seit dem Gründungsjahr nicht modernisierten WC-Anlagen im Erdgeschoss, die WC-Anlagen/Duschen der Trainerräume im Sockelgeschoss und der kleine Feierraum im Erdgeschoss einer Sanierung.
Erforderliche Maßnahmen im Überblick:
- Dachsanierung (Komplettsanierung inkl. Rückbau Bestandsdach) inkl. der daraus notwendigen Maßnahmen (neues Trapezblech, Einbau der Deckenstrahlheizung, neue Lüftungsanlage, etc)
- Sanierung der WC-Anlagen im EG
- Sanierung der WC-Anlage /Dusche der Trainerräume im Sockelgeschoss
- Sanierung des kleinen Feierraums
- Erneuerung der Fassade das Jungendraums Pepper
- Erneuerung Fenster mit Sonnenschutz
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise:
- Stufe 1: LPH 1-4
- Stufe 2: LPH 5-9
Der Auftraggeber wird 3, maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Liegen dem Auftraggeber mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge vor, welche die Mindestkriterien an die Eignung der Bewerber erfüllen, so wählt der Auftraggeber die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bewerber/Bieter durch eine Bewertung der Teilnahmeanträge aus. Sollten hierbei mehr als 5 Bewerber/Bieter die höchstmögliche Bewertung erhalten, entscheidet das Los. Grundlage der Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung und ergänzend die in dieser Vergabeunterlage sowie dem Bewerbungsbogen und der Bewertungsmatrix – Auswahlverfahren (Anlage 7) mitgeteilten Kriterien und deren Gewichtung.
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Los 2: Elektrotechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge der Erhaltung der kommunalen Mehrzweckhalle aus dem Baujahr 1972/73 ist eine Dachsanierung der Halle aufgrund von Dachundichtigkeiten notwendig.
Da bei der vorhandenen Dachkonstruktion die statische Tragfähigkeit völlig ausgereizt ist, ist bei der notwendigen Erstellung einer neuen Dachabdichtung inkl. einer nicht brennbaren Dachdämmung gemäß VStättVO, das vorhandene tragende Trapezblech gegen ein neues, statisch tragfähiges auszutauschen. Der Austausch der vorhandenen Dachdämmung aus Schaumdämmstoff gegen eine nicht brennbare mineralische Dämmung ist aus notwendigen, vorbeugendem Brandschutz unabdingbar.
Eine neue tragende Dachkonstruktion mit einer Gesamtfläche von 2370 m² bedingt, aufgrund der statischen Veränderung, eine neue baurechtliche Genehmigung für das Gebäude.
Darüber hinaus entfällt mit dem neuen Dachaufbau der vorhandene Bestandsschutz in
einigen Bereichen, wie zum Beispiel für die vorhandene Unterdecke, die vorhandene Lüftungsanlage und die Fassade des Jugendraumes Pepper. Diese werden somit Teil des erneuerungsbedürftigen Baukörpers.
Mit der Dachsanierung sollen dann die vorhandenen alten Deckenlufterhitzer gegen eine
energetisch sinnvolle Deckenstrahlheizung ersetzt werden. Des Weiteren bedürfen die seit dem Gründungsjahr nicht modernisierten WC-Anlagen im Erdgeschoss, die WC-Anlagen/Duschen der Trainerräume im Sockelgeschoss und der kleine Feierraum im Erdgeschoss einer Sanierung.
Erforderliche Maßnahmen im Überblick:
- Dachsanierung (Komplettsanierung inkl. Rückbau Bestandsdach) inkl. der daraus notwendigen Maßnahmen (neues Trapezblech, Einbau der Deckenstrahlheizung, neue Lüftungsanlage, etc)
- Sanierung der WC-Anlagen im EG
- Sanierung der WC-Anlage /Dusche der Trainerräume im Sockelgeschoss
- Sanierung des kleinen Feierraums
- Erneuerung der Fassade das Jungendraums Pepper
- Erneuerung Fenster mit Sonnenschutz
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise:
- Stufe 1: LPH 1-4
- Stufe 2: LPH 5-9
Der Auftraggeber wird 3, maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Liegen dem Auftraggeber mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge vor, welche die Mindestkriterien an die Eignung der Bewerber erfüllen, so wählt der Auftraggeber die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bewerber/Bieter durch eine Bewertung der Teilnahmeanträge aus. Sollten hierbei mehr als 5 Bewerber/Bieter die höchstmögliche Bewertung erhalten, entscheidet das Los. Grundlage der Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung und ergänzend die in dieser Vergabeunterlage sowie dem Bewerbungsbogen und der Bewertungsmatrix – Auswahlverfahren (Anlage 7) mitgeteilten Kriterien und deren Gewichtung.
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation nach § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV zu erbringen.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV benennen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen:
Deckungssumme pro Versicherungsfall mind. 1.000.000 € für Personenschäden und
mind. 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein
Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt werden wird. Die Bestätigung des
Versicherers ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 und §124 GWB
.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in(en) die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Bewerber haben als Mindestanforderung nachzuweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren
– Fertigstellung gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung – mindestens in einer Referenz die Fachplanungsleistung Technische Gebäudeausrüstung einer Sport-/Veranstaltungshalle oder Vergleichbar (mindestens LPH 2 – 8 gem. § 55 HOAI für die den losenentsprechenden Anlagengruppen durchgeführt haben (Büroreferenzen), bei denen die Baukosten Technische Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen gem. §53 HOAI:
- 1-3 und 7-8 mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto (Los 1)
- 4-6 mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto (Los 2)
erreicht haben.
Vom Bewerber ist ein Projektleiter für das Projekt zu benennen.
Die Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters in vergleichbaren Projekten ist anhand von Nachweisen und- als Mindestanforderung – mit einer persönlichen Referenz in der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung- Bau von Sport- und Veranstaltungshallen (mind. LPH 2-8 gem. §55 HOAI für die den Losen entsprechenden Anlagengruppen), die nicht älter als 5 Jahre sind- gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung- und bei denen die Baukosten Technische Gebäudeausrüstung laut Kostenfeststellung in den Anlagengruppen gem. §53 HOAI:
- 1-3 und 7-8 mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto (Los 1)
- 4-6 mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto (Los 2)
erreicht haben.
- Bewerber haben mindestens ein ausgezeichnetes Projekt eines anerkannten Auszeichnungsverfahrens von. z.B. Architektenkammern und/ oder berufsständischen Verbänden zu benennen.
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV. Die Beschreibung soll dem Auftraggeber einen Einblick in die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.