Sanierungsträger Nord-Düren Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-000.165-61.1-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträger Nord-Düren
Vergabe von Leistungen als Sanierungsträger gemäß §§ 158 und 159 BauGB (ohne treuhänderische Aufgaben)
Stadt Düren Kaiserplatz 2-4 52349 Düren
Die Stadt Düren sucht einen zuverlässigen und leistungsfähigen Partner, der gemäß § 158 und § 159 BauGB für eine Beauftragung als Sanierungsträger geeignet ist und über Erfahrung und Referenzen zur Durchführung von vergleichbaren Projekten sowie zu dem Einsatz von Städtebaufördermitteln verfügt und diese Leistungen effizient und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes erbringt. Der Vertragspartner muss personell und fachlich die Befähigung mitbringen, die unterschiedlichen Bausteine zu bearbeiten und im Konsens mit den Ratsbeschlüssen umzusetzen. Dabei ist die Einhaltung der vergabe- und förderrechtlichen Auflagen sicherzustellen. Die treuhänderische Verwaltung wird nicht beauftragt. Schwerpunkte sind die Verwaltung sowie Bau- und Rückbaumaßnahmen der von der Stadt Düren im Sanierungsgebiet erworbenen Immobilien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierungsträger Nord-Düren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://dsk-gmbh.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYZFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen. Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus § 160 GWB und § 135 GWB.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.1 S.2 bleibt unberührt.