Kantinenverpflegung im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landwirtschaftskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kantinenverpflegung im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck
Die Landwirtschaftskammer NRW betreibt in Münster-Wolbeck das Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft und unterhält dort einen Kantinenbetrieb mit Cook & Hold Angebot. Mit dieser Ausschreibung wurde für den Kantinenbetrieb ein Auftragnehmer für die Mittagsverpflegung von Montag bis Donnerstag gesucht.
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck Münsterstraße 62/68 48167 Münster
Die zu liefernde Mittagsverpflegung findet das Jahr über montags bis donnerstags statt. Die Anlieferung für die Mittagsverpflegung hat grundsätzlich um 11:45 Uhr zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMVD0GD
Ort: Münster
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 III Nr. 4 GBW).