Rahmenvertrag Mobilfunkproviderleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: L010/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Mobilfunkproviderleistungen
Das Dortmunder Systemhaus ist der IT-Dienstleister der Stadtverwaltung Dortmund und bewirtschaftet in dieser Funktion das gesamtstädtische IT-Budget. In diesem Zusammen-hang werden die Mobilfunkaufgaben unter Mitwirkung der jeweiligen Fachbereiche zentral durch das Dortmunder Systemhaus wahrgenommen.
Zum Beginn der Leistungserbringung werden voraussichtlich 3.562 Mobilfunkverträge inklusive der dazugehörigen Hardware wie beispielsweise Mobilfunktelefone (Handys), Smartphones, Datenkarten usw. durch das Dortmunder Systemhaus verwaltet. Alle Ein-zelverträge (Anzahl: 3.562) laufen einheitlich zum 30.06.2022 aus und werden nur von einem Provider bereitgestellt. Mit Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages ist eine Portierung der jeweiligen Einzelverträge durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
Es werden Sprachtarife, Datentarife, SMS-Tarife sowie Sprach- und Datenoptionen aus-geschrieben. Die Tarife müssen untereinander kombinierbar sein. Tarifoptionen, welche in dem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt werden, jedoch von dem zukünftigen Provider angeboten werden, müssen jederzeit zubuchbar sein.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 48 Monate und beginnt zum 01.07.2022. Alle Einzelverträge laufen demnach einheitlich 48 Monate nach Beginn des Vertrages aus. Falls der Auftragnehmer bei der dann anschließenden Ausschreibung nicht den Zu-schlag erhalten sollte, sind die vorhandenen Mobilfunkverträge zu den gültigen Rahmenvertragskonditionen weiter zu führen, bis die Mobilfunkkarten auf den neuen Rahmenvertragspartner umgestellt wurden.
Das Dortmunder Systemhaus ist der IT-Dienstleister der Stadtverwaltung Dortmund und bewirtschaftet in dieser Funktion das gesamtstädtische IT-Budget. In diesem Zusammen-hang werden die Mobilfunkaufgaben unter Mitwirkung der jeweiligen Fachbereiche zentral durch das Dortmunder Systemhaus wahrgenommen.
Zum Beginn der Leistungserbringung werden voraussichtlich 3.562 Mobilfunkverträge inklusive der dazugehörigen Hardware wie beispielsweise Mobilfunktelefone (Handys), Smartphones, Datenkarten usw. durch das Dortmunder Systemhaus verwaltet. Alle Einzelverträge (Anzahl: 3.562) laufen einheitlich zum 30.06.2022 aus und werden nur von einem Provider bereitgestellt. Mit Laufzeitbeginn des neuen Rahmenvertrages ist eine Portierung der jeweiligen Einzelverträge durch den Auftragnehmer vorzunehmen.
Es werden Sprachtarife, Datentarife, SMS-Tarife sowie Sprach- und Datenoptionen aus-geschrieben. Die Tarife müssen untereinander kombinierbar sein. Tarifoptionen, welche in dem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt werden, jedoch von dem zukünftigen Provider angeboten werden, müssen jederzeit zubuchbar sein.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 48 Monate und beginnt zum 01.07.2022. Alle Einzelverträge laufen demnach einheitlich 48 Monate nach Beginn des Vertrages aus. Falls der Auftragnehmer bei der dann anschließenden Ausschreibung nicht den Zu-schlag erhalten sollte, sind die vorhandenen Mobilfunkverträge zu den gültigen Rah-menvertragskonditionen weiter zu führen, bis die Mobilfunkkarten auf den neuen Rah-menvertragspartner umgestellt wurden.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages,, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
Gemäß § 45 Abs. 5 VgV können die Nachweise, sofern die geforderten Unterlagen aus berechtigtem Grund nicht beigebracht werden können, auch durch andere vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Netzabdeckung (Eine bundesweite durchschnittliche Netzabdeckung von mind. 85% auf die Fläche des Bundesgebietes muss sichergestellt sein.)
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01/2026
Aktenzeichen: L010/22
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auftrags-summe von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nach-richten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD5XJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeent-scheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de