Erstausstattung Audiovisuelle Kommunikationstechnik Campus LEV Referenznummer der Bekanntmachung: 101352
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstausstattung Audiovisuelle Kommunikationstechnik Campus LEV
Lieferung der Erstausstattung audiovisueller Kommunikationstechnik für den Neubau des Campus Leverkusen sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software.
Technische Hochschule - Campus Leverkusen Campusallee 30 51379 Leverkusen
Die Leistung bezieht sich auf die medientechnische Erstausstattung des Neubaus der Technischen Hochschule Köln, Campus Leverkusen. Die Übergabe des Gebäudes an die TH Köln wird voraussichtlich Ende April 2022 erfolgen. Die Integrationsarbeiten sollen in den Monaten August und September 2022 durchgeführt werden, sodass zum Beginn des Wintersemesters 2022/23 ab 15.09.2022 die audiovisuelle Kommunikationstechnik eingesetzt werden kann.
Nach Absprache mit dem AG können auch abweichende Zeiten zur Maßnahmendurchführung vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Bitte geben Sie dazu im Dokument "Unternehmensdaten" die Handelsregisternummer, das Registergericht und die vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten an.
2) Stellen Sie bitte auf dem Formblatt "Unternehmensdarstellung" kurz Ihr Unternehmen vor und gehen dabei mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein.
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für Erklärungen
1) zu Ihrem Gesamtumsatz und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Jahre, sowie
2) über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung.
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" für folgende Erklärungen:
1) Mitarbeiterzahl inkl. deren Aufgaben und Qualifikation (insgesamt und im Tätigkeitsbereich des Auftrags)
2) Benennung des Projektteams für die Realisierung der Massnahme, inkl. Angabe zur Berufsausbildung und Berufserfahrung der benannten Personen
Bitte nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für
3) die Angabe von mindestens fünf Projektreferenzen vergleichbarerer Art, Umfang und eingesetzter Technologie aus den letzten fünf Jahren. Der Projektumfang muss > [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Drei dieser Referenzen müssen aus dem Bereich Hochschule oder Universität stammen.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
1) Ausführungszeiten sind die Zeiten zwischen mängelfreier Übergabe des Gebäudes (voraussichtlich Ende April 2022) bis zum Semesterstart des Wintersemesters 2022/23 (15.09.2022). In Abstimmung mit dem Auftraggeber können auch abweichende Zeiten definiert werden.
2) Da es sich um einen Neubau handelt, ist eine entsprechende Abstimmung mit dem Hochschulreferat 10 "Bau- und Gebäudemanagement" unabdingbar. Die Netzinfrastruktur wird von der Campus IT verwaltet und betreut. Daher ist auch hier eine enge Abstimmung notwendig. Darüberhinaus können auch Abstimmungen mit der projektbeteiligten Fakultät "Angewandte Naturwissen-schaften" sowie dem beauftragten medientechnischen Fachplanungsbüros Bestandteil des Auftrages sein.
3) Bei auftretenden Störungen oder Ausfällen der AV-Kommunikationstechnik, die innerhalb der Gewährleistungszeit
durch den AG gemeldet werden, ist eine Reaktionszeit innerhalb der Geschäftszeiten (08.00 Uhr - 17.00 Uhr) von 4 Stunden gefordert. Innerhalb dieses Zeitraums muss der AN mit dem AG Kontakt aufgenommen, die Fehlermeldung entgegengenommen und die weitere Vorgehensweise abgestimmt haben. Eine Instandsetzung der Anlage ist innerhalb von maximal drei Werktagen nach Annahme der Fehlermeldung durchzuführen.
4) Der AN ist verpflichtet an notwendigen Projekt- und/oder Koordinationssitzungen (JourFix-Termine) mit einer
projektverantwortlichen Person teilzunehmen. Der vom AN im Angebot benannte Projektverantwortliche/Projektleiter ist erster Ansprechpartner für die Projektbeteiligten des AG.
5) Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und wöchentliche schriftliche Baufortschrittsberichte an den AG und den Fachplaner zu übergeben.
6) Positionen, mit der Forderung nach "Liefern und Montieren" hat der Bieter in seiner Kalkulation mit folgendem Leistungsumfang zu kalkulieren:
Das "Liefern" umfasst alle Aufwendungen der eigenen Logistik, Transport bis zum finalen Bestimmungsort, Lagerhaltungskosten im gemäß Terminverlaufsplan definierten Bauablauf.
Das "Montieren" umfasst die mechanische Installation der Komponenten an dem dafür vorgesehenen Ort unter Berücksichtigung der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses inkl. dem Herstellen des elektrischen und signaltechnischen Anschlusses, sowie die Durchführung eines Gerätechecks (Überprüfung auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und Funktionstüchtigkeit) der beschriebenen Einheiten.
7) Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Ausführungsart seiner Arbeiten selbst zu wählen. Die Arbeiten sind gemäß den Vorgaben aus dem Lastenheft -Installation- durchzuführen. Alle technischen Baugruppen müssen sämtliche Maßnahmen, die zur Funktions-sicherung notwendig sind, wie zum Beispiel Überspannungsschutz,
passive oder aktive Belüftung, etc., beinhalten.
Die Abstimmung und Koordinierung zur Zugänglichkeit der Räume muss mit der zuständigen, vom AG eingesetzten Person und dem Fachplanungsbüro erfolgen. Der AN hat für eine reibungslose Koordination mit anderen Gewerken und fachlich Beteiligten, insbesondere der Campus IT der TH Köln sowie den Gewerken Elektrotechnik und Trockenbau Sorge zu tragen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Sicherheitsvorschriften sowie Arbeitsschutzrichtlinien und Corona-Bestimmungen sind jederzeit zu beachten. Ggf. kann der Auftraggeber aktuelle
Corona-Testzertifikate vor dem Betreten der Gebäude verlangen. Für die Einhaltung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Einrichtungen und Personen sind mit dem AG abzustimmen und obliegen dem AN.
In allen Phasen der Ausführung sind die, seitens des AG oder dem Fachplanungsbüro vorgegebenen Auflagen, Instruktionen und Anordnungen zu beachten. Insbesondere beim Einsatz von "Fremdfirmen" ist eine Zustimmung des AG erforderlich.
Um das Einbringen von Materialien sicherzustellen, sind vor Ausführungsbeginn die Lieferwege, Zufahrtswege, Lieferzeiten, etc. mit dem AG abzustimmen. Insbesondere ist eine Abstimmung zu möglichen Lagerflächen innerhalb des Standortes notwendig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen.
Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat das bietende Unternehmen die Vergabestelle hierüber umgehend zu informieren. Die dem bietenden Unternehmen nicht zugänglichen Vergabeunterlagen werden dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
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2.
WICHTIGER HINWEIS: Die Kommunikation im Vergabeverfahren (z.B. Fragen zu den Unterlagen und die zugehörige Beantwortung) läuft ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Um diesen Kommunikationsweg nutzen zu können, ist die Registrierung des Unternehmens erforderlich. Eine Registrierung bietet zudem den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen, sowie über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden.
Fragen zu den Unterlagen bzw. zum Verfahren sollten bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Eine Beantwortung erfolgt i.d.R. innerhalb von drei Arbeitstagen. Die übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten.
Zur Abgabe eines Angebotes muss das bietende Unternehmen registriert sein.
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3.
Aus dem Angebotsschreiben und den abzugebenden, ggfls zu unterzeichnenden Unterlagen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei der dort genannten bzw. unterzeichnenden Person um vertretungsberechtigte Personen des Bieters handelt. Soweit sich die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergibt, ist eine Originalvollmacht für die genannte/unterschreibende Person mit dem Angebot vorzulegen. Diese Vollmacht ist von einer Person zu unterzeichnen, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem öffentlichen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen.
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4.
Im Falle einer BIETERGEMEINSCHAFT nutzen Sie bitte das Formblatt 531. Dies ist zusammen mit dem Angebot einzureichen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden).
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5.
Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist (EIGNUNGSLEIHE), ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierfür ist von Ihnen bzw. dem Dritten das Formblatt
a) 532 (Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag) und
b) 533 (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungleiher)
zu nutzen. Bitte beachten Sie dabei die unter 2. genannten Maßgaben für die Unterzeichnung.
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6.
Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDC1H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de