Rahmenvereinbarung über die mechanische Beseitigung des Eichenprozessionsspinners durch Absaugen im Stadtgebiet Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die mechanische Beseitigung des Eichenprozessionsspinners durch Absaugen im Stadtgebiet Hamm
Die Stadt Hamm schreibt die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) durch Absaugen im Stadtgebiet Hamm europaweit aus.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in den Bezirken Pelkum und Rhynern
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Pelkum und Rhynern der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in den Bezirken Mitte und Herringen
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in den Stadtgebieten Mitte und Herringen der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich Beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Bockum-Hövel
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in dem Stadtgebiet Bockum-Hövel der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Heessen
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in dem Stadtgebiet Heessen der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Beseitigung des Eichenprozessionsspinners im Bezirk Uentrop
Stadtgebiet Hamm Hamm Die Leistung wird in dem Stadtgebiet Uentrop der Stadt Hamm erbracht.
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen.
Die Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme hat zügig zu erfolgen, um im effektiven Zeitfenster die Bekämpfung vorzunehmen. Das Absaugen ist sorgfältig durchzuführen, so dass die mit EPS befallenen Bäume nach der Behandlung sauber sind. Es ist in jedem Einzelfall mit einer Hebebühne / Hubsteiger zu kontrollieren, ob sich weitere Nester des Eichenprozessionsspinners in der Baumkrone befinden.
Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer.
Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer.
Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet.
Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen, hier Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden 3 Mio. EUR
Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. EUR
Siehe Bieterfragebogen (Lfd. Nr. 3.4)
(2) Auf besonderen Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
(2.1) Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen hier Referenzen der vergangenen 3 Jahre (2019 bis 2021) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ vergleichbaren Aufträgen.
Die Referenzliste muss Angaben enthalten zum:
- Gegenstand des Auftrags / der durchgeführten Leistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung / Laufzeit des Vertrages
- Auftraggeber
- zentrale Telefonnummer/Email-Adresse des Auftraggebers
Auf die Vorlage einer Referenzliste wird bei Bietern verzichtet, die in den letzten 3 Jahren bereits vergleichbare Leistungen an die Stadt Hamm erbracht haben.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dezember 2024
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Leistungsbeschreibung
2. Bewerbungsbedingungen
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen
4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
5. Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD530
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html