9363 Gebäude- und Inventarversicherung des Kreises Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4-21-T-9363
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9363 Gebäude- und Inventarversicherung des Kreises Gütersloh
Es wird die Gebäude- und Inventarversicherung des Kreises Gütersloh ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird die Gebäude- und Inventarversicherung des Kreises Gütersloh ausgeschrieben.Die Versicherungssumme beträgt bei Gebäude-Neuwert EUR 360.208.395,00 sowie bei Inventar-Neuwert EUR [Betrag gelöscht] EUR.Die versicherten Gefahren sind im Regelfall Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie weitere Elementargefahren. Für eine Position besteht zudem eine Glasbruchversicherung. Im Inventarbereich wird grundsätzlich lediglich die Gefahr Feuer versichert. Abweichend gilt für das Kreisarchiv eine Versicherunggegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl.Angebot sind mit einem Selbstbehalt von EUR 2.500,00 pro Schaden (max. EUR 20.000,00 p.a.) und alternativ mit einem Selbstbehalt in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (max. [Betrag gelöscht] EUR p. a.) pro Schaden einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.