Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekt/innen oder Stadtplaner/innen "Neugestaltung Platz an der Schuetzenstraße" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-61/66-001
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekt/innen oder Stadtplaner/innen "Neugestaltung Platz an der Schuetzenstraße"
Die Stadt Dueren hat ein umfangreiches Integriertes Handlungskonzept für ihre Innenstadt erstellt. In diesem wurde die Vision "Dueren 2025 - Lebensraum Innenstadt" erarbeitet sowie Maßnahmen unterschiedlicher Prioritaeten festgelegt, die der Umsetzung der Leitbilder dienen. Die fuenf Leitbilder erfassen die Themen Lebensraum Innenstadt, Attraktivitaet oeffentlicher Raeume, Wasser in die Stadtmitte, Bedeutung des Papiers für Dueren sowie die Weiterentwicklung des Stadtbildes.
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Eine der zentralen Maßnahmen zur Entwicklung der City ist dabei die Neugestaltung des Platzes an der Schuetzenstraße. Die Umsetzung ist voraussichtlich im Jahr 2024 geplant. Gesucht wird nach einem qualitaetvollen und innovativen Entwurf für diese zentrale innerstaedtische Flaeche. Die Neugestaltung soll der historischen Bedeutung und Entwicklung dieses Bereiches Rechnung tragen. An diesem Standort zeigt sich komprimiert die Geschichte der Stadt Dueren. Der Bereich der ehemaligen Stadtbefestigungsanlage, zeigt bis heute den mittelalterlichen Stadtmauerverlauf in der Bebauung auf und die Reste eines Stadtturmes sind noch vorhanden. Nach der Umwandlung der Wallanlage in eine Promenade und einem Schuetzenplatz, einem Intermezzo mit einer Industrieanlage, wurde der Bereich nach den Kriegszerstoerungen im Wiederaufbau gezielt freigehalten. Baumpflanzungen und ein Rundkiosk der 1950er Jahre wurden angelegt. Eine Rückriem-Stele erinnert als Mahnmal an die Zerstoerung der Synagoge, die auf der gegenueberliegenden Straßenseite stand. Auf Grund der geschichtlichen Bedeutung und des geltenden Denkmalschutzes ist ein sensibler Umgang mit dem Bestand gefragt. Der Bereich ist für das Stadtbild und -klima bedeutsam, daher ist ein Erhalt und behutsamer Umgang mit den raumprägenden Platanen erforderlich. Der Platz wird an seiner Westseite derzeit durch eine baufaellige Stuetzmauer begrenzt, die im Zuge der Umbaumaßnahmen ersetzt werden soll. Ziel des Wettbewerbs ist es, diese von parkenden Autos und mangelnder Aufenthaltsqualitaet gepraegten Fläche zu einer attraktiven innerstaedtischen Aufenthaltsflaeche mit urbanem Charakter umzugestalten.
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AUFTRAG
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Die Ausloberschaft beabsichtigt unter Wuerdigung der Empfehlungen des Preisgerichts eine/n Preistraeger/in oder eine Preistraegergemeinschaft mit der Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Ueberwachungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
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Ein Abruf der LPH 1-8 § 39 HOAI ist grundsaetzlich vorgesehen. Dieser erfolgt voraussichtlich stufenweise.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Stadtrats und des/der Foerdermittelgeber/in.
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Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung ein Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgefuehrt.
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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualitaet des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb (RPW 2013) ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt. Die Bewerbungsunterlagen werden am Tag d. Veroeffentlichung im EU-Amtsblatt unter www.ted.europa.eu bereit gestellt. Maßgeblich ist d. fristgerechte Eingang auf dem Vergabeportal: https://www.vergabenwirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYZLY
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Rueckfragen können über das Vergabeportal gestellt werden.
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Fuer d. fristgerechten Eingang d. Bewerbung ist d. Bewerber verantwortlich: Submission! Nur elektronisch uebermittelte Bewerbungen sind zulaessig.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt/innen oder Stadtplaner/innen. Die Zahl d. Wettbewerbsteilnehmenden ist insg. auf 10 beschraenkt. 3 Teilnehmer werden gesetzt. Liegen mehr als 7 Bewerbungen vor, welche die Kriterien gleichermaßen erfuellen, behaelt sich die Ausloberschaft vor, die Teilnehmer des Wettbewerbs per Losentscheid auszuwaehlen.
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AUSSCHLUSSKRITERIEN
1.1 fristgerechter vollstaendiger Eingang d. Bewerbung
1.2 Vorliegen Teilnahmeerklaerung
1.3 Vorliegen Erklaerung Bewerbergemeinschaft
1.4 Vorliegen Erklaerung Unterauftragnehmer
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Eigenerklaerungen:
2.1 zu Ausschlusskriterien gem. §§ 123 u. 124 GWB
2.2 zu wirtsch. Verknuepfungen
2.3 zum Ausschluss von Doppelbewerbungen
2.4 Einwilligungserklaerung fuer Teilnehmer nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
2.5 zur Anerkennung d. Auslobungsbedingungen, Bestaetigung d. Teilnahme im Falle d. Aufforderung, wahrheitsgemaeßen Beantwortung aller Angaben
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Nachweise des/der:
3.1 Berufstand (MINDESTANFORDERUNG: Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in)
3.2 Berufshaftpflichtdeckung (MINDESTANFORDERUNG: 1,5 Mio.EUR Personenschaeden, 2 Mio.EUR sonstige Schaeden (Sach- und Vermoegensschaeden etc.), 2-fach Max. je Versicherungsjahr; Bestaetigung d. Versicherers, Eigenerklaerung)
3.3 Eintragung Handels-, Partnerschaftsregister (soweit zutreffend)
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AUSWAHLKRITERIEN
4.1 Berufliche Leistungsfaehigkeit/Referenzen
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Bewerber/-gemein. muessen mindestens ein Referenzprojekt einreichen, die Mindestbedingungen koennen teilweise auch ueber mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden. Mindestanforderungen (Ausschluss) fuer jedes einzelne Referenzprojekt sind:
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M1 Referenzbogen vollstaendig ausgefuellt
M2 Belege durch Bilder u. Beschreibung (1xA3)
M3 Übergabe an Nutzer (Abschluss LPH 8) nach dem 1.1.2017
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Mindestanforderungen (Ausschluss) die ueber mehrere Projekte nachgewiesen koennen, aber in Summe erfuellt werden muessen sind:
M4 Vollstaendige Bearbeitung LPH 1-8 (§39HOAI) (ggf. über mehrere Referenzen hinweg)
M5 mind. 1 Ref.: Gestaltung oeffentlich zugaenglicher Platzflaechen mit mind. 4000m²
M6 mind. 1 Ref.: Integration und langfristiger Erhalt von vorhandenem Baumbestand im Rahmen einer Umgestaltung
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Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in frueherem Arbeitsverhaeltnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestaetigung d. ehemaligen Arbeitgebers/Arbeitgeberin vorliegt.
Andere als die in den Bewerbungsformularen verlangten Erklaerungen, Informationen u. Anlagen werden nicht beruecksichtigt.
Keine Rueckgabe d. Bewerbungsunterlagen, kein Anspruch auf Kostenerstattung.
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WEITERE ANGABEN IN ANLAGE 1 DER BEKANNTMACHUNG ZWINGEND BEACHTEN!!
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt/innen oder Stadtplaner/innen. Stadtplaner/innen wird die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/innen empfohlen.
(WEITERE ANGABEN SIEHE AUCH ANLAGE 1 ZU DIESER BEKANNTMACHUNG)
Abschnitt IV: Verfahren
BEURTEILUNGSKRITERIEN IM WETTBEWERB:
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- Einbindung in die stadtraeumliche Situation
- Qualitaet der Freiraumgestaltung
- Erfuellung der funktionalen Anforderungen
- Beruecksichtigung Denkmalschutz und Gruenstrukturen
- Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption
- Wirtschaftlichkeit
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Die genannte Reihenfolge d. Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behaelt sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
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ZUSCHLAGSKRITERIEN IM ANSCHLIEßENDEN VERHANDLUNGSVERFAHREN:
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Im Falle d. Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberschaft d. Preistraeger/in oder eine Preistraegergemeinschaft d. 1. Preises unter Beruecksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorpruefung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
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Dazu wird d. Ausloberschaft im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit d.Verfasser/in / den Verfassern d. 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb in Verhandlung gem. VgV treten.
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Kommt d. Beauftragung d.Verfasser/in des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb nicht zustande, fuehrt d. Ausloberschaft mit den Preistraegern des Realisierungswettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gem. den Vorgaben der VgV durch.
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(WEITERE ANGABEN SIEHE AUCH ANLAGE 1 ZU DIESER BEKANNTMACHUNG)
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis §39 HOAI sowie dem Merkblatt 51 der AKBW ermittelt worden.
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Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Hoehe von 55.500.- Euro (netto) zur Verfuegung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
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1. Preis 22.500.- Euro (netto)
2. Preis 14.000.- Euro (netto)
3. Preis 9.000.- Euro (netto)
Für Anerkennungen stehen insgesamt 10.000.- Euro zur Verfuegung.
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Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschuettung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere zusätzlich Angaben und Informationen finden Sie in "Anlage 1" zur Wettbewerbsbekanntmachung. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsbekanntmachung und ist zwingend zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYZLY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulaessiger Nachpruefungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst moeglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter ueber den Grund der vorgesehenen Nichtberuecksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachpruefungsantrag ist unzulaessig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachpruefungsantrages erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen geruegt hat,
- Verstoeße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist geruegt werden, oder
- Verstoeße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe geruegt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Ruege nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Ruege nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulaessigen Nachpruefungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland