LWL - Förderschulzentrum, Bielefeld (Senne I); Zielplanung Bielefeld-Senne; Planungswettbewerbe; 22-019 PW Referenznummer der Bekanntmachung: 22-019 PW
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwl.org/de/LWL/portal
Abschnitt II: Gegenstand
LWL - Förderschulzentrum, Bielefeld (Senne I); Zielplanung Bielefeld-Senne; Planungswettbewerbe; 22-019 PW
Ersatzneubau Albatrosschule (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
Ersatzneubau Opticus Schule (Förderschwerpunkt Sehen)
Landschaftsplanerische Neugestaltung des gesamten Schulareals in Bielefeld-Senne
Städtebauliche Zusatzaufgabe zur perspektivischen Entwicklung des Gesamt-Areals
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterhält als Schulträger derzeit vier LWL-Förderschulen an zwei Standorten im Stadtgebiet von Bielefeld (BI-Mitte und BI-Senne).
Aufgrund der Schulentwicklungsplanung sowie der baufachlichen Betrachtung der Bestandsbauten ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung von insgesamt drei Schulersatzbauten.
Zwei dieser Maßnahmen, die Albatros-Schule (mit dem Förderschwerpunkt körperliche und moto-rische Entwicklung) sowie die Opticus Schule (Förderschwerpunkt Sehen) sind Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe. Die Ersatzneubauten sollen in Bielefeld-Senne realisiert werden.
Aufgabe des Verfahrens ist der hochbauliche Entwurf beider Schulen sowie der landschaftsplanerische Entwurf für die gemeinsamen Freiflächen der Schulbauten auf dem Campus am Westkampweg.
Hinzu kommt eine städtebauliche Zusatzaufgabe zur perspektivischen Entwicklung des Gesamtcampus.
Die Neubaumaßnahmen der schulischen Einrichtungen, die auch in Losen vergeben werden können, umfassen etwa 8.700 m² NUF.
Die Gesamtfläche des Plangebiets am Westkampweg in Senne beträgt ca. 24.000 m².
Hinweis 1:
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten
Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Bietergemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.
Hinweis 2:
Die Maßnahme wird unter Anwendung der 'Building Information Modeling Methode (BIM)' und deren Implementierung in den Ablauf von Bauprojekten des LWL durchgeführt werden, die Nutzung dieses Tools wird Vertragsbestandteil der Auftragsvergabe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird auf 15 Teilnehmer begrenzt, davon 7 gesetzte und 8 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Bei mehr als 8 Bewerbern mit der geforderten Qualifikation entscheidet das Los. Die ermittelten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an das Losverfahren informiert
Das erforderliche Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Alle Bewerbungen, die fristgerecht über den angegebenen digitalen datenraum eingehen und die formalen Kriterien sowie die Mindestanforderungen erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Geforderte Mindestanforderungen und Nachweise:
- Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular
- Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer
- Nachweis der Berufshaftpflicht
- Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 124, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerberformular)
Das Bewerbungsformular ist entsprechend der genannten Frist [Ziffer IV.2.2)] ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW in Textform einzureichen (s. Pkt. 1.3). Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln und den technischen Parametern zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen)
- Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)
- Erschließung, Funktionszuordnungen und Nutzung
- Funktionale und architektonische Anbindung der denkmalgeschützten Bausubstanz
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange
- Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Erstellung und Unterhaltun
Gesamtpreissumme: [Betrag gelöscht] EUR (inklusive MWSt.)
Preisgeld
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennungen (4) [Betrag gelöscht] EUR
Aufwandsentschädigung
[Betrag gelöscht] EUR bt. pro Büro (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit)
Die Preisgelder werden nach Entscheidung des Preisgerichtes gegen Rechnung (an die Ausloberin via
Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine
weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren
08. KW - Auslosung
09. KW - Versand Auslobung
11. KW - Preisrichtervorbesprechung + Kolloquium
21. KW - Abgabe Planunterlagen
23. KW - Abgabe Modelle
23. / 24 KW 2022 - Preisgerichtssitzung, voraussichtlich
§ 47 Abs. 1 bis 4 VgV
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen
Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber
oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann
jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigkeitsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber
oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben
enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass
die Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei
dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass
der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber
eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9PE0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Eireichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis
spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum
Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen