LWL - Förderschulzentrum, Bielefeld (Senne I); Zielplanung Bielefeld-Senne; Planungswettbewerbe; 22-019 PW Referenznummer der Bekanntmachung: 22-019 PW

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwl.org/de/LWL/portal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYG9PE0/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYYG9PE0
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

LWL - Förderschulzentrum, Bielefeld (Senne I); Zielplanung Bielefeld-Senne; Planungswettbewerbe; 22-019 PW

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-019 PW
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ersatzneubau Albatrosschule (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

Ersatzneubau Opticus Schule (Förderschwerpunkt Sehen)

Landschaftsplanerische Neugestaltung des gesamten Schulareals in Bielefeld-Senne

Städtebauliche Zusatzaufgabe zur perspektivischen Entwicklung des Gesamt-Areals

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe unterhält als Schulträger derzeit vier LWL-Förderschulen an zwei Standorten im Stadtgebiet von Bielefeld (BI-Mitte und BI-Senne).

Aufgrund der Schulentwicklungsplanung sowie der baufachlichen Betrachtung der Bestandsbauten ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung von insgesamt drei Schulersatzbauten.

Zwei dieser Maßnahmen, die Albatros-Schule (mit dem Förderschwerpunkt körperliche und moto-rische Entwicklung) sowie die Opticus Schule (Förderschwerpunkt Sehen) sind Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe. Die Ersatzneubauten sollen in Bielefeld-Senne realisiert werden.

Aufgabe des Verfahrens ist der hochbauliche Entwurf beider Schulen sowie der landschaftsplanerische Entwurf für die gemeinsamen Freiflächen der Schulbauten auf dem Campus am Westkampweg.

Hinzu kommt eine städtebauliche Zusatzaufgabe zur perspektivischen Entwicklung des Gesamtcampus.

Die Neubaumaßnahmen der schulischen Einrichtungen, die auch in Losen vergeben werden können, umfassen etwa 8.700 m² NUF.

Die Gesamtfläche des Plangebiets am Westkampweg in Senne beträgt ca. 24.000 m².

Hinweis 1:

Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten

Hierzu ist zunächst ausschließlich die Bewerbung von Architekturbüros erforderlich, die im Falle der Zusage zur Teilnahme eine Bietergemeinschaft mit einem Büro für Landschaftsarchitektur eingehen müssen.

Hinweis 2:

Die Maßnahme wird unter Anwendung der 'Building Information Modeling Methode (BIM)' und deren Implementierung in den Ablauf von Bauprojekten des LWL durchgeführt werden, die Nutzung dieses Tools wird Vertragsbestandteil der Auftragsvergabe.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer wird auf 15 Teilnehmer begrenzt, davon 7 gesetzte und 8 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).

Bei mehr als 8 Bewerbern mit der geforderten Qualifikation entscheidet das Los. Die ermittelten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an das Losverfahren informiert

Das erforderliche Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.

Alle Bewerbungen, die fristgerecht über den angegebenen digitalen datenraum eingehen und die formalen Kriterien sowie die Mindestanforderungen erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen.

Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.

Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Geforderte Mindestanforderungen und Nachweise:

- Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular

- Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer

- Nachweis der Berufshaftpflicht

- Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 124, 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerberformular)

Das Bewerbungsformular ist entsprechend der genannten Frist [Ziffer IV.2.2)] ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW in Textform einzureichen (s. Pkt. 1.3). Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln und den technischen Parametern zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt/in

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ACMS Architekten GmbH, Wuppertal, in ArGe mit Förder Landschaftsarchitekten, Essen
DOHLE + LOHSE_ARCHITEKTEN, Braunschweig, in ArGe mit nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartgmbB, Hannover
farwick + grote Architekten BDA + Stadtplaner PartmbB, Ahaus, in ArGe mit KRAFT.RAUM Landschaftsarchitektur + Stadtentwicklung, Düsseldorf
habermann.decker.architekten PartGmbB, Lemgo, in ArGe mit GRUPPE FREIRAUMPLANUNG mbB, Langenhagen
Huster & Caplan Architekten PartGmbB, Lüdinghausen, in ArGe mit nts ingenieurgesellschaft mbH, Münster
v-architekten gmbh, Köln, in ArGe mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten GmbH, Herford
Architekten Wannenmacher + Möller, Bielefeld, in ArGe mit Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH, Herford
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:

- Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen)

- Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung)

- Erschließung, Funktionszuordnungen und Nutzung

- Funktionale und architektonische Anbindung der denkmalgeschützten Bausubstanz

- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung

- Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange

- Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Erstellung und Unterhaltun

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/02/2022
Ortszeit: 11:15
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Gesamtpreissumme: [Betrag gelöscht] EUR (inklusive MWSt.)

Preisgeld

1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR

2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR

3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR

Anerkennungen (4) [Betrag gelöscht] EUR

Aufwandsentschädigung

[Betrag gelöscht] EUR bt. pro Büro (bei Vorlage einer prüffähigen Arbeit)

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Preisgelder werden nach Entscheidung des Preisgerichtes gegen Rechnung (an die Ausloberin via

Vorprüfung) ausgezahlt.

Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine

weitere Kostenerstattung.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Matthias Löb (LWL-Direktor) (SP)
Birgit Westers (LWL-Landesrätin) (SP)
Urs Fabian Frigger (LWL-Landesrat) (SP)
Pit Clausen (Oberbürgermeister Stadt Bielefeld) (SP
. N. (Fraktionsmitglied CDU Landschaftsversammlung) (SP)
N. N. (Fraktionsmitglied SPD Landschaftsversammlung) (SP)
N. N. (Fraktionsmitglied Bündnis 90 / Die Grünen Landschaftsversammlung) (SP)
Thomas Dietrich (Landschaftsarchitekt BDLA) (FP)
Prof. Dr. Volker Droste (Architekt BDA) (FP)
Matthias Gundler (Architekt - Betriebsleiter BLB-LWL) (FP)
Frank Otterbach (Abteilungsleiter ISB + Architekt) (FP)
Barbara Pampe (FP)
Ursula Pasch (Architektin BDA) (FP)
Holger Rübsamen (Architekt BDA) (FP)
Georg Wendel (Architekt BDA) (FP)
Dr. Georg Lunemann (Erster Landesrat LWL (stellv. SP)
Dr. Christel Schrage (LWL-Dezernat Schule) (stellv. SP)
Otto Reiners (Kommissarischer Leiter Referat LWL-Schulen) (stellv. SP)
N. N. (Fraktionsmitglied CDU Landschaftsversammlung) (stellv. SP)
N. N. (Fraktionsmitglied SPD Landschaftsversammlung) (stellv. SP)
N. N. (Fraktionsmitglied Bündnis 90 / Die Grünen Landschaftsversammlung) (stellv. SP)
Martin Behet (Architekt BDA) (stellv. FP)
Rainer Thiel (Landschaftsarchitekt) (stellv. FP)
Michael Peeken (Referatsleiter LWL-BLB Bauten Schulbereich+ Architekt (stellv. FP)
Laura Steingrube (Architektin LWL-BLB) (stellv. FP)
N. N. (Fraktionsmitglied FDP / FW Landschaftsversammlung) (SB)
N. N. (Fraktionsmitglied LWL-Piraten / Wir für Westfalen Landschaftsversammlung) (SB)
N. N. (Fraktionsmitglied AfD Landschaftsversammlung) (SB)
Martin Gustorff (BezReg Detmold Leiter Dezernat Förderschulen) (SB)
N. N. (Elternvertretung Albatros-Schule) (SB)
N. N. (Elternvertretung Opticus Schule) (SB)
Christine Hammer (stellv. Schulleiterin Albatros-Schule) (SB)
Brigitte Lippert (Schulleiterin Opticus Schule) (SB)
Sarah Dahlhoff (Projektleiterin LWL-BLB + Architektin) (SB)
Doris Löpmeier (LWL-Schulen Inklusion, Übergang Schule und Beruf (SB)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren

08. KW - Auslosung

09. KW - Versand Auslobung

11. KW - Preisrichtervorbesprechung + Kolloquium

21. KW - Abgabe Planunterlagen

23. KW - Abgabe Modelle

23. / 24 KW 2022 - Preisgerichtssitzung, voraussichtlich

§ 47 Abs. 1 bis 4 VgV

1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen

Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser

Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber

oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann

jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und

Befähigkeitsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten

anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese

Kapazitäten benötigt werden.

2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren

Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen

will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber

oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben

enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass

die Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei

dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass

der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB

vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.

3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die

erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber

eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsführung

entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9PE0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Eireichen des Nachprüfungsantrages

erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis

spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum

Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2022

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