Rahmenvertrag Generalplanerleistungen mit Schwerpunkt in der Objekt- und Fachplanung (gemäß Teile 3 und 4 HOAI 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-024
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 246-650411)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landwirtschaftskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Generalplanerleistungen mit Schwerpunkt in der Objekt- und Fachplanung (gemäß Teile 3 und 4 HOAI 2021)
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, für die in den Unterlagen aufgeführten Liegenschaften einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen in vier Losen zu vergeben. Für das Vergabeverfahren gelten die Regelungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Die Vergabe der Leistungen erfolgt gemäß § 17 VgV im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Der Schätzwert der abzurufenden Leistungen je Los wird über die gesamte Vertragsdauer von vier Jahren auf [Betrag gelöscht] Euro geschätzt (Schätzwert). Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der jährliche Leistungsbedarf pro Los, unabhängig von der Regelung des §4 Abs. 5 des Rahmenvertrages, unter den geschätzten Kosten von netto [Betrag gelöscht] Euro liegt.
Andrerseits ist der AG berechtigt, den jährlichen Leistungsumfang von netto [Betrag gelöscht] Euro um 25% zu überschreiten, darf jedoch das über die vier Jahre zu erbringende losbezogene Volumen von maximal netto [Betrag gelöscht] Euro nicht überschreiten (Höchstwert). Wird vorstehender Höchstwert erreicht, endet der jeweilige Vertrag für das jeweilige Los, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages je Los beginnt mit der Auftragserteilung und endet nach Ablauf von vier Jahren. Während der Rahmenvertragslaufzeit bereits beauftragte Einzelaufträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit noch vollständig zu erbringen. Der vorgenannte Höchstwert je Los darf auch in diesen Fällen nicht überschritten werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wird vom 24.01.2022, 10:00 Uhr, auf den 07.02.2022, 10:00 Uhr, verlängert.
Es wird um Beachtung gebeten.