Wissenschaftliche Beratung und Begleitung zur Weiterentwicklung der MKS Referenznummer der Bekanntmachung: 1909/G22

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmvi.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wissenschaftliche Beratung und Begleitung zur Weiterentwicklung der MKS

Referenznummer der Bekanntmachung: 1909/G22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

1909/G22 Wissenschaftliche Beratung und Begleitung zur Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) Referenznummer der Bekanntmachung

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Leistungen zur wissenschaftlichen Beratung und Begleitung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS)

umfassen:

— Erarbeitung von Gutachten zu Einzelfragen der unter 3.1 genannten Themenbereiche,

— Kosten- und Potenzialanalysen zu den unter 3.1 genannten Themenbereichen,

— Erstellung von Mobilitätskonzepten zu Einzelfragen der einzelnen Themenbereiche,

— Erarbeitung und Entwicklung von Förderkonzepten/-programmen zur Marktaktivierung alternativer Antriebe und Kraftstoffe,

— Betreuung und Unterstützung der Marktaktivierung von alternativen Technologien,

— Begleitung des Monitorings der umgesetzten Maßnahmen,

— Wissenschaftliche Unterstützung der Arbeiten der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM), wie z. B. die Erarbeitung und Bewertung von Maßnahmen, die Evaluierung von technischen Potenzialen und Markthochlaufkurven von Dekarbonisierungsoptionen im Verkehr,

— Ad-hoc-Zuarbeiten zu aktuellen Fragen des Referates für „Alternative Kraftstoffe und Antriebe, Infrastruktur, Energie“ – wie z. B. im Rahmen der AFID-Umsetzung, die i. d. R. kurzfristig zu bearbeiten sind,

— Zuarbeit bei der Erstellung künftiger Broschüren für die interessierte Öffentlichkeit, die die Fortschritte der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie dokumentieren.

In den folgenden Themenbereichen:

- Modellgestützte Analysen in den Bereichen Mobilität und Energie (u. a. Modellierung der Endenergieverbräuche und der THG-Emissionen aller Verkehrsträger, Verkehrsanalysen und -prognosen, Szenario-Berechnungen, Nutzerverhalten), - Alternative Antriebe und Kraftstoffe (u. a. Potenzial- und Kostenanalysen alternativer Antriebe im Verkehr (insb. batterieelektrische Antriebe, Brennstoffzelle und Oberleitungstechnologien) inklusive technischer Fragen, Anforderungen an eine alternative Kraftstoff- und Ladeinfrastruktur, Potenzial und Kostenanalysen im Bereich Wasserstoff, synthetischer Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe),

— Stärkung ÖPNV, Schienen-, Rad- und Fußverkehr (Personenverkehr) sowie Schienen- und (Binnen-)Schiffsverkehr (Güterverkehr) (u. a. Potenziale und Maßnahmen zur Verlagerungen von Verkehren, Evaluierung von Logistikkonzepten im kombinierten Verkehr sowie für den Schienengüterverkehr unterhalb einer Containerkomplettladung, Entwicklung von Modell- und Demonstrationsvorhaben in Städten und im ländlichen Rau),

— Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte (u. a. Potenziale der Minderung von Verkehrsleistung und CO2-Emissionen durch automatisiertes und vernetztes Fahren/Verkehrsverflüssigung/innovative Mobilitätsformen, Untersuchung infrastruktureller und rechtlicher Rahmenbedingungen),

— rechtliche Beratung/Begleitung zu verkehrspolitischen Maßnahmen mit besonderem Fokus auf alternative Kraftstoffe und Antriebstechnologien sowie im Hinblick auf Energie und Klimaschutz (u. a. in den Rechtsbereichen Regulierung, Vergaberecht, Vertragsrecht, Öffentliches Recht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Recht der Erneuerbaren Energien, Gesellschaftsrecht, Förder-und Beihilferecht).

Zudem soll die Bearbeitung der Themenbereiche europäische und internationale Entwicklungen in Bezug nehmen (insb. durch die ständige Beobachtung und Begleitung der regulatorischen Aktivitäten auf Ebene der Europäischen Union im Bereich Verkehr und Mobilität mit dem Schwerpunkt auf Kraftstoffe und Antriebstechnologien sowie Energie und Klimaschutz, und den Abgleich mit den Aktivitäten anderer (europäischer) Staaten.)

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 068-162101

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1909/G22
Bezeichnung des Auftrags:

Wissenschaftliche Beratung und Begleitung zur Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) Referenznummer der Bekanntmachung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
31/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die interdisziplinäre wissenschaftliche Beratung und Begleitung des BMVI im Bereich Verkehr und Mobilität aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht. Schwerpunkt ist die integrierte Bewertung von verkehrspolitischen Maßnahmen und deren Folgenabschätzung für Mobilität, Wirtschaft,

Energie und das Klima. Die Bewertung soll zudem wesentliche Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft mit Relevanz für den Verkehrssektor berücksichtigen. Besonderer Fokus bei der Begleitung liegt auf alternativen Kraftstoffen und Antriebstechnologien sowie deren Potenziale zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele im Verkehrssektor.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im Rahmen der Leistungserbringung sind Mehraufwände erforderlich, durch die sich der ursprünglich geschätzte Aufwand für die Leistungserbringung (Höchstmenge) aus nachfolgend dargestellten Gründen um ca. 50% erhöht. Die Vergütungsobergrenze wird nach Ermittlung des Mehraufwandes angepasst.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Änderung des Auftrags ist zum einen auf einen erhöhten Beratungsaufwand für im Rahmen bereits erteilter Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung und zum anderen auf inhaltlich zusätzliche Beratungsleistungen zurückzuführen. Die Änderungen konnten vom Auftraggeber nicht im Rahmen der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden. Die Notwendigkeit der Auftragsänderung resultiert aus der aktuellen nationalen und auch europäischen Klimaschutzpolitik, insbesondere der Verschärfung der Klimaschutzziele. Daraus ergeben sich Mehrarbeiten, die im Rahmen der Leistungserbringung in den Einzelaufträgen erforderlich sind und weitere Beratungsleistungen, die inhaltlich über den bereits beauftragten Themenbereich hinausgehen, aber mit diesen Inhalten stark korrespondiert und aus dem Blickwinkel des Klimaschutzes eng miteinander verwoben ist. Auf Grund des bisher erarbeiteten Knowhows und der technischen Lösungen (z.B. Modelle) kann der Auftragnehmer nicht gewechselt werden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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