Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER, Rahmenvertrag vom 01.05.2022 bis 30.04.2026 für die Lose 3, 4, 9, 10, 11, 15, 31 Referenznummer der Bekanntmachung: 10286130
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wver.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER, Rahmenvertrag vom 01.05.2022 bis 30.04.2026 für die Lose 3, 4, 9, 10, 11, 15, 31
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Gesamtlänge der oben genannten Lose 219,06 Km
Stadtgebiet Erkelenz/ Hückelhoven
Hückelhovener/Erkelenzer Stadtgebiet
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.10.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
Malefinkbach und Nebengewässer im Stadtgebiet Linnich
Malefinkbach und Nebengewässer im Stadtgebiet Linnich
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.10.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
Amstelbach und Wildbach im Bereich der Stadt Aachen
Amstelbach und Wildbach im Bereich der Stadt Aachen
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.10.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
Inde von Mündung Vicht bis Grenzstein
e von Mündung Vicht bis Grenzstein
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.10.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
Gewässer im Stadtgebiet Düren, in den Gemeinden Inden, Langerwehe
Gewässer im Stadtgebiet Düren, in den Gemeinden Inden, Langerwehe
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.10.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
Wurm unterhalb Europaplatz und Haarbach in der Stadt Aachen
Wurm unterhalb Europaplatz und Haarbach in der Stadt Aachen
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.10.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
Wurm oberhalb Europaplatz im Bereich der Stadt Aachen
Wurm oberhalb Europaplatz im Bereich der Stadt Aachen
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.10.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen. Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- 1.) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
- Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
2.) Vorlage des vollständig ausgefüllten Formblatts 124 "Eigenerklärung zur Eignung", sowie die dort geforderten Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
- Präqualifizierte Nachunternehmer:
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern (auch von präqualifizierten Unternehmen) mit dem Angebot vorzulegen:
- gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR. Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
*Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
- Referenznachweis mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe des Ansprechpartners; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung gemäß § 6e EU VOB/A begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer**
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*,**, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes*,** bzw. Bescheinigung in Steuersachen+,**, falls das
Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz*,**
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*,** des zuständigen Versicherungsträgers*,** mit Angabe der Lohnsummen
*Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein
** Bewerbern, die in der Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, werden gebeten gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A die PQ-Nummer im Angebotsschreiben Ziffer 6 oder in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung anzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen:
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Nachunternehmer:
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Fachkundenachweis MVAS-99
(Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum).
Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung (01.05.2022) nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist dem AG unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen. Das Auffrischungsseminar / der Wiederholungsschulung muss vor dem 01.05.2022 absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Seminar / einer Schulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechenden Schulung teilgenommen wird. Das Seminar / die Schulung muss vor dem 01.05.2022 absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Ohne diesen Nachweis dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden!
- Fachkundennachweis AS Baum I*
- Fachkundennachweis AS Baum II*
- arbeitsmedizinische Untersuchung nach VSG 4.2 § 2
Ohne diesen Nachweis kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden!
(Alle erforderlichen Untersuchungen müssen in der Bescheinigung aufgeführt sein!) Zusätzlich sind die entsprechenden Untersuchungen für die Arbeiten mit Absturzgefahr (G41) sowie Baumarbeiten (H9) nachzuweisen.
-- Auflistung der Geräte und Fahrzeuge mit Gerätegrößen
-- Der genehmigte Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage / alternativ das Zertifikat zumEntsorgungsfachbetrieb ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
-- Die Anzeige zur Sammlung / Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit (z.B. Handwerker,Landschafts-/Gartenbauer) gem. § 53 KrWG ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
* Diese Anforderung ist ein Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieterzu erfüllen sein, ist dem Angebot eine schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Seminar /einer Schulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfallean einer entsprechenden Schulung teilgenommen wird.
Das Seminar / die Schulung muss vor dem 01.05.2022 absolviert werden.
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abrufen.
Gemäß der VOB/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 14 (EU) VOB/A ohne Beteiligung von Bietern und ihren Bevollmächtigten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dezember 2025
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
4. Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt!
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYZET
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]